LEXIKON
Die Haarprobe ist das Haarmaterial, das für eine toxikologische Untersuchung entnommen, verpackt und ans Labor geschickt wird. Verwertbar ist sie nur, wenn Menge, Ausrichtung, Verpackung und Dokumentation stimmen: genug Material für Analyse und Rückstellung, ein markiertes kopfnahes Ende, eine versiegelte Umhüllung und ein nachvollziehbarer Weg vom Kopf bis zum Analysengerät. Fällt einer dieser Punkte weg, ist selbst ein unauffälliges Ergebnis als Abstinenzbeleg nicht zu gebrauchen.
In der Praxis werden zwei Strähnen etwa von der Stärke eines Bleistifts genommen. Das klingt viel, hat aber einen Grund: das Labor braucht Material für die eigentliche Analyse, für eine Wiederholung bei auffälligem Ergebnis und für eine Rückstellung. Die eingesetzte Menge selbst ist klein.
| Anforderung | Wert |
|---|---|
| Entnahmemenge in der Praxis | zwei Strähnen etwa von Bleistiftstärke |
| Einwaage für die Analyse | 10 bis 50 mg |
| Cannabis: Screening plus Bestätigung | 20 bis 200 mg |
| Ausgewertete Länge Alkohol (EtG) | maximal 3 cm |
| Ausgewertete Länge Betäubungsmittel, Arzneistoffe | maximal 6 cm |
Reicht die vorhandene Haarlänge nicht aus, gilt keine feste Untergrenze, sondern eine Folge: bei kürzerem Haar müssen entsprechend mehr Untersuchungen durchgeführt werden, um denselben Zeitraum abzudecken.
Eine Strähne sieht an beiden Enden gleich aus, trägt aber eine Zeitrichtung: das kopfnahe Ende ist zuletzt gewachsen, die Spitze am längsten zurück. Deshalb wird bei der Entnahme das proximale Ende markiert, etwa durch Fixierung in einer Klemme oder auf einem Träger mit eindeutiger Kennzeichnung. Ohne diese Markierung ist eine Segmentanalyse nicht möglich, weil das Labor nicht mehr sagen kann, welcher Abschnitt zu welchem Zeitraum gehört. Vertauschte Enden bedeuten im Ergebnis vertauschte Monate.
Dokumentiert wird auch, welche Haarlänge nach der Entnahme am Kopf verbleibt. Diese Angabe ist später wichtig, um zu prüfen, ob das gelieferte Material den behaupteten Zeitraum überhaupt abdecken kann, und um die nächste Entnahme im Programm zu planen. Zusätzlich behält das Labor eine unsegmentierte Rückstellprobe zurück – also Material, das noch nicht in Abschnitte geteilt wurde und deshalb für eine andere Segmentierung oder eine ergänzende Fragestellung offen bleibt. Wichtig für Betroffene: Proben werden niemals ausgehändigt. Eine Zweit- oder Nachanalyse organisiert ausschließlich die durchführende Stelle.
Die Umhüllung muss bruchsicher und dicht verschlossen sein und wird versiegelt, sodass ein Öffnen erkennbar wäre. Jeder Auftrag und jede Probe wird registriert und erhält einen laborinternen Code; beim Eingang wird auf Vollständigkeit und Unversehrtheit geprüft. Diese Kette des Verbleibs muss die beteiligten Personen ausweisen, und Überführungen der Probe erfolgen im protokollierten Vier-Augen-Prinzip. Haar ist dabei robuster als flüssige Matrices: es braucht keine Kühlung, sollte aber ohne Hitze- und Lichteinfluss gelagert werden. Nach der Berichterstattung wird die Probe mindestens sechs weitere Monate aufbewahrt. Siehe auch Versiegelung und Probenidentität.
Die drei Begriffe werden oft vermischt. Die Haarprobe ist der Gegenstand, also das Material und seine Eigenschaften. Die Haarentnahme ist der Vorgang am Kopf: Entnahmestelle, Ankündigung, Offenlegungspflichten. Die Probenahme ist der übergeordnete, matrixunabhängige Rahmen aus den Anforderungen an die durchführende Stelle, zu dem etwa Identitätssicherung und Personalqualifikation gehören. Geregelt sind alle drei Aspekte im Kriterium CTU 2.
Eine chemische oder thermische Behandlung des Haares kann den Gehalt an Markern erheblich senken. Deshalb ist jede Behandlung bei der Entnahme anzugeben; wird sie nicht deklariert, ist ein negativer Befund nach den CTU-Kriterien nicht verwertbar. Für die Alkoholfragestellung wird der Beleg über eine getönte, gefärbte oder gebleichte Probe ohnehin nicht anerkannt, siehe Haarkosmetik. Wird ausnahmsweise Körperhaar verwendet, kann es in der Regel nicht als Strang abgenommen und im Labor gekürzt werden, sondern geht in der Gesamtlänge in die Analyse – eine Zuordnung zu einzelnen Monaten entfällt damit. Ob eine Probe am Ende taugt, entscheidet also nicht nur ihre Menge, sondern ihre gesamte Dokumentationslage: mehr dazu unter Verwertbarkeit.
In der Praxis zwei Strähnen etwa von der Stärke eines Bleistifts, entnommen direkt an der Kopfhaut. Weil das Material aus mehreren Stellen des Entnahmefeldes zusammengefasst wird, bleibt in der Regel keine sichtbare Lücke. Analysiert werden davon nur 10 bis 50 mg.
Nein. Proben werden Betroffenen grundsätzlich nicht ausgehändigt, weil sonst die Kette des Verbleibs unterbrochen wäre. Eine Zweit- oder Nachanalyse ist möglich, wird aber ausschließlich von der durchführenden Stelle veranlasst und aus der Rückstellprobe bedient.
Dann wird der Zeitraum auf mehrere Entnahmen verteilt: bei kürzerer Haarlänge sind entsprechend mehr Untersuchungen nötig. Eine feste Mindestlänge, ab der eine Analyse gar nicht mehr geht, ist in den Beurteilungskriterien nicht festgelegt.
Nein, Haar ist als Matrix vergleichsweise stabil und braucht keine Kühlkette. Erforderlich sind eine bruchsichere, dicht verschlossene und versiegelte Verpackung sowie Lagerung ohne Hitze- und Lichteinfluss.
Synonyme und verwandte Bezeichnungen: Haarsträhne, Haarmaterial, Haarasservat. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM (CTU-Kriterien), Richtlinien der GTFCh zur Qualitätssicherung, Konsenspapiere der Society of Hair Testing.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.
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