Sie haben Ihren Führerschein verloren und die Behörde hat aufgrund Ihres Konsums von Alkohol oder Drogen eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet).
Sie haben ein Schreiben Ihrer Fahrerlaubnisbehörde erhalten. Hieraus werden Sie aufgefordert, vor Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis, ein Gutachten über eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorzulegen.
Bestehen berechtigte Zweifel an der Eignung eines Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen beispielsweise weil er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Feststellung seiner Eignung die Vorlage eines Gutachtens über eine MPU anordnen.
Ihr Ziel ist es, die MPU erfolgreich zu bestehen, und Ihre Fahrerlaubnis zurückzubekommen. Dann sollten Sie jetzt zum Telefon greifen und einen kostenlosen Beratungs-Termin vereinbaren. So können Sie sich über Ablauf, Inhalte einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und über Möglichkeiten der Abstinenz-Nachweise informieren.
Bei Interesse an einem Abstinenzkontrollprogramm oder einzelnen Nachweisen können Sie uns unter der Telefonnummer 0 26 42 – 402 40 53 oder per E-Mail unter info@haaranalyse-rhein-ahr.de erreichen und sich über die Programme zu Alkohol- und Drogenabstinenznachweisen informieren.
Welche Kosten auf Sie zukommen, Hinweise zur Terminierung während des Kontrollzeitraums, wie Sie die Beeinflussung von Testergebnissen vermeiden können oder welche Kriterien zu einem Abbruch des Programms führen, können wir in einem gemeinsamen Gespräch klären.
Unser Kooperations-Labor erfüllt die strengen Kriterien einer erfolgreichen Akkreditierung nach ISO 17025 für forensische (gerichtsverwertbare) Zwecke und bietet entsprechende rechtssichere Abstinenzkontrollnachweise an. Abstinenzbelege sind nicht an eine Vorbereitung bei uns geknüpft, sondern werden davon unabhängig angeboten. Rufen Sie uns gerne an, wir besprechen die weitere Vorgehensweise.
Ein fehlerhaft gewähltes Abstinenzprogramm oder eine ungeeignete Nachweisstrategie kann dazu führen, dass Ihre Nachweise von der Begutachtungsstelle nicht anerkannt werden – mit teuren Folgen und erheblichem Zeitverlust.
Genau deshalb sollte die erforderliche Abstinenzdauer sowie das passende Kontrollprogramm niemals „auf Verdacht“ begonnen werden. Entscheidend sind immer die individuellen Voraussetzungen Ihres Falls, die behördliche Fragestellung sowie die Anforderungen der aktuellen Beurteilungskriterien.
In einem qualifizierten Beratungsgespräch prüfen wir gemeinsam, welches Nachweisverfahren in Ihrem Fall tatsächlich sinnvoll und anerkennungsfähig ist – damit Sie keine unnötigen Kosten, falschen Strategien oder vermeidbaren Rückschläge riskieren.
Warten Sie nicht, bis wertvolle Zeit verloren geht.
Lassen Sie Ihre persönliche Situation frühzeitig fachlich einschätzen und starten Sie von Anfang an mit der richtigen Strategie.
➡️ Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch bei MPU Rhein-Ahr.