LEXIKON

Haarkosmetik

Haarkosmetik umfasst alle kosmetischen Eingriffe am Kopfhaar – Tönen, Färben, Blondieren, Dauerwelle, thermisches Glätten sowie Styling- und Pflegeprodukte. Für die Haaranalyse ist entscheidend, ob ein Produkt nur auf dem Haar aufliegt oder chemisch bzw. thermisch in die Haarstruktur eingreift: nur das Zweite verändert die Messwerte. Chemisch behandeltes Haar liefert systematisch zu niedrige Werte für Ethylglucuronid, weshalb jede Behandlung vor der Entnahme angegeben werden muss.

Aufliegend oder eingreifend: die einzige Unterscheidung, auf die es ankommt

Styling- und Pflegeprodukte legen sich als Film auf die Haaroberfläche und lassen die innere Struktur unberührt. Oxidative Verfahren wie Blondieren und permanentes Färben sowie reduktive Verfahren wie die Dauerwelle öffnen dagegen die Cuticula, verändern die Keratinvernetzung und machen die Haarmatrix für Wasser durchgängiger. Genau daran hängt das analytische Problem: EtG ist ein kleines, stark wasserlösliches Molekül, das aus einer aufgelockerten Matrix leicht entweicht. Das Konsenspapier der Society of Hair Testing von 2019 formuliert das ausdrücklich so, dass die Konzentration von EtG und Ethylpalmitat im Haar durch chemische und/oder thermische Haarbehandlungen beeinflusst werden kann und die Art der Behandlung deshalb zu dokumentieren ist. Den chemischen Ablauf im Detail beschreibt der Eintrag Bleichen.

Wie viel EtG nach einer Behandlung übrig bleibt

Die wichtigste Zahlengrundlage stammt von Petzel-Witt und Kollegen am Institut für Rechtsmedizin der Goethe-Universität Frankfurt (Drug Testing and Analysis 2018). Untersucht wurde, welcher Anteil des ursprünglich vorhandenen EtG-Gehalts nach einer kosmetischen Behandlung noch messbar ist.

Behandlung Verbleibender Anteil des ursprünglichen EtG-Gehalts
Tönung etwa 70 %
Semipermanente Färbung etwa 42 %
Henna etwa 38 %
Permanente Verfahren etwa 18 % (Rückgang um rund 82 %)
Bleichung, 45 Minuten (in vitro) Verlust von 42 bis 99 % des extrahierbaren EtG

Der In-vitro-Wert zur Bleichung stammt aus einer Dissertation an der Humboldt-Universität zu Berlin (Ammann 2017). Zwei Dinge fallen an dieser Reihe auf. Erstens ist die Abstufung nicht linear: zwischen der mildesten und der stärksten Variante liegt fast der gesamte Messbereich. Zweitens ist Henna trotz pflanzlichen Ausgangsstoffs nicht schonender als eine semipermanente Färbung, sondern in dieser Untersuchung sogar etwas ungünstiger. Die verfahrensbezogene Abstufung vertieft der Eintrag Färbung, die milde Variante der Eintrag Tönung, das stärkste Störereignis der Eintrag Blondierung.

Was nach dem Konsenspapier 2019 ausdrücklich unbedenklich ist

Nicht jedes Produkt im Badezimmerschrank ist ein Risiko. Die Society of Hair Testing nennt für EtG ausdrücklich Haarspray, Gel, Wachs, Öle und Fette sowie alkoholhaltige Haarpflegeprodukte als Mittel, die den EtG-Gehalt des Haares nicht beeinflussen. Ebenso gilt: zu Waschfrequenz und zu sogenannten Detox-Shampoos liegen keine belastbaren Zahlen vor.

Die eine Ausnahme: ethanolhaltige Pflege und Ethylpalmitat

Es gibt einen Vorbehalt, der häufig untergeht. Ethanolhaltige Haarpflegeprodukte können den Gehalt an Ethylpalmitat im Haar erhöhen – EtG dagegen nicht. Ethylpalmitat hat 2019 den früheren Sammelparameter der Fettsäureethylester ersetzt und wird als Zusatzmarker herangezogen; mit Abstinenz vereinbar sind Werte bis 120 pg/mg im Segment von 0 bis 3 cm. Die Society of Hair Testing hält gleichzeitig fest, dass eine alleinige Ethylpalmitat-Bestimmung nicht empfohlen wird. Praktisch bedeutet das: ein erhöhter Ethylpalmitat-Wert bei unauffälligem EtG ist ein bekanntes Muster, das eine sachverständige Einordnung braucht und nicht automatisch für Alkoholkonsum spricht. Auch dieser Punkt lässt sich nur klären, wenn die verwendeten Produkte bekannt sind.

Offenlegungspflicht: warum die Behandlung ins Entnahmeprotokoll gehört

Bei der Haarentnahme wird nach kosmetischen Behandlungen gefragt, und diese Angabe ist Teil der Dokumentation nach CTU 2. Mit der 5. Auflage der Beurteilungskriterien (2026) wurde dieser Bereich präzisiert und eine eigene Fußnote zur Haarbehandlung einschließlich Glätten und Dauerwelle ergänzt. Die Folge einer nicht deklarierten Behandlung ist eindeutig und für Betroffene unangenehm: ein negativer Befund an unerkannt behandeltem Haar ist nach den CTU-Kriterien nicht verwertbar. Die Angabe schadet also nicht, sie schützt – denn ohne sie steht am Ende ein Ergebnis, das fachlich nichts belegt und in der Begutachtung keinen Wert hat. Mehr dazu unter Verwertbarkeit.

Was das für ein laufendes Kontrollprogramm bedeutet

In der deutschen Praxis wird ein Alkoholabstinenzbeleg über eine getönte, gefärbte oder gebleichte Haarprobe nicht anerkannt. Beim Drogennachweis ist coloriertes Haar nur verwertbar, wenn parallel ein Urinkontrollprogramm läuft oder unbehandeltes Haar für die letzten sechs Monate zur Verfügung steht; gebleichtes Haar ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wer eine Haaranalyse einplant, sollte kosmetische Behandlungen deshalb frühzeitig und nicht erst kurz vor dem Termin zurückstellen. Auf Körperhaar auszuweichen ist nur begrenzt eine Lösung: es wird in der Regel nicht als Strang entnommen und daher nicht segmentiert, und für den Alkoholnachweis ist Achselhaar ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Muss ich eine Färbung angeben, die Monate zurückliegt?

Ja. Eine Behandlung wirkt auf das gesamte Haar, das zu diesem Zeitpunkt bereits gewachsen war, und damit auf genau die Abschnitte, die später den Nachweiszeitraum abdecken. Anzugeben sind Art und Zeitpunkt der Behandlung; die Bewertung nimmt die durchführende Stelle vor.

Beeinflusst Haarspray oder Haargel den EtG-Wert?

Nein. Haarspray, Gel, Wachs, Öle und Fette gelten nach dem Konsenspapier von 2019 für EtG als unbedenklich. Sie liegen auf dem Haar auf und greifen die Struktur nicht an.

Ist Henna als Naturprodukt harmlos?

Nein. In der Frankfurter Untersuchung blieben nach Henna nur etwa 38 % des ursprünglichen EtG-Gehalts messbar – das ist ein stärkerer Effekt als bei einer semipermanenten Färbung. Pflanzlicher Ursprung sagt über die Auswirkung auf die Messung nichts aus.

Was passiert, wenn eine Behandlung erst im Labor auffällt?

Dann ist der Befund in der Regel nicht als Abstinenzbeleg verwendbar, und der abgedeckte Zeitraum fällt aus. Deshalb ist die vollständige Angabe beim Entnahmetermin der einzige verlässliche Weg, einen Nachweiszeitraum nicht zu verlieren.

Verwandte Begriffe

  • Tönung – die mildeste Variante, mit dem höchsten verbleibenden EtG-Anteil
  • Färbung – Abstufung zwischen semipermanenten, pflanzlichen und permanenten Verfahren
  • Blondierung – das stärkste Störereignis, für den Alkoholbeleg nicht anerkannt
  • Bleicheffekt – die messbare Folge oxidativer Behandlung im Befund
  • Dauerwelle – reduktive Umformung, in der neuen CTU-Fußnote eigens genannt
  • Haarglättung – thermische und chemische Glättung als Einflussfaktor

Synonyme und verwandte Bezeichnungen: Haarbehandlung, kosmetische Haarbehandlung, Haarpflege im Kontrollprogramm. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Konsenspapiere der Society of Hair Testing (EtG/EtPa 2019), Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM einschließlich der CTU-Kriterien, Richtlinien der GTFCh sowie die genannten Primärstudien.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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