LEXIKON

CTU 2

CTU 2 ist das zweite der vier CTU-Kriterien und stellt Anforderungen an die durchführende Stelle und an die Probenahme selbst. Geregelt wird, wer eine Kontrolle abnehmen darf und wie der Vorgang vor Ort ablaufen muss: Identitätsprüfung, Abgabe unter Sichtkontrolle, Temperaturmessung, sachgerechte Haarentnahme und vollständige Protokollierung. Während CTU 1 den Zeitplan des Programms betrifft, geht es bei CTU 2 um die eine Stunde, in der die Probe entsteht. Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien hat hier vor allem die Haarentnahme präzisiert.

Wer eine Kontrolle abnehmen darf

Die erste Anforderung betrifft nicht den Ablauf, sondern die Stelle: Kontrollen im Rahmen eines Abstinenznachweises können nur von einer dafür qualifizierten Einrichtung mit entsprechend geschultem Personal abgenommen werden. Dazu gehört, dass die beteiligten Personen für den jeweiligen Handgriff geschult sind, dass ihre Zuständigkeit dokumentiert ist und dass der Vorgang jederzeit einer namentlich benannten Person zugeordnet werden kann. Eine Probe, die beim Hausarzt ohne diese Voraussetzungen entnommen wurde, ist in der Fahreignungsbegutachtung typischerweise nicht verwertbar – auch wenn sie inhaltlich einwandfrei wäre.

Der zweite Grundsatz betrifft den Verbleib der Probe: Sie wird der betroffenen Person unter keinen Umständen ausgehändigt. Auch eine Zweit- oder Nachanalyse organisiert ausschließlich die durchführende Stelle. Damit bleibt die Probenidentität vom Moment der Abgabe bis zum Labor lückenlos gesichert.

Identitätskontrolle bei jeder einzelnen Kontrolle

Bei jedem Termin ist die Identität über einen amtlichen Lichtbildausweis zu prüfen – nicht nur beim ersten Mal, sondern jedes Mal. Das wirkt bei der fünften Kontrolle im selben Institut überflüssig, ist aber Teil dessen, was den Beleg belastbar macht: Nur die dokumentierte Identitätskontrolle schließt aus, dass eine andere Person erschienen ist. Wer den Ausweis vergisst, riskiert, dass der Termin als nicht wahrgenommen gilt.

Urinabgabe: Sichtkontrolle und Temperatur

Die Abgabe erfolgt unter Sichtkontrolle, das heißt im Beisein einer aufsichtführenden Person gleichen Geschlechts. Dazu gehört eine Kontrolle von Ober- und Unterkörper vor der Abgabe. Dieser Teil des Verfahrens wird von Betroffenen als unangenehm erlebt und ist der häufigste Grund, weshalb Menschen ein Haarprogramm vorziehen. Fachlich ist er unverzichtbar, weil ohne Sichtkontrolle nicht feststellbar wäre, ob die Probe tatsächlich von der anwesenden Person stammt.

Direkt nach der Abgabe wird die Temperatur der Probe gemessen, in der Regel mit einem Infrarotthermometer. Der zulässige Bereich liegt bei 34 bis 38 °C. Frisch gelassener Urin liegt zuverlässig in diesem Bereich; deutlich kühlere Proben deuten darauf hin, dass die Flüssigkeit nicht unmittelbar zuvor entstanden ist. Zusammen mit dem Fehlen urintypischer Kennzeichen ist die Temperatur das erste und schnellste Erkennungsmerkmal für Fremdurin. Die Messung erfolgt deshalb unverzüglich und nicht erst im Labor.

Prüfschritt Vorgabe Zweck
Ausweisprüfung amtlicher Lichtbildausweis, bei jeder Kontrolle Ausschluss einer Stellvertretung
Sichtkontrolle Abgabe im Beisein, Kontrolle von Ober- und Unterkörper Ausschluss mitgebrachter Flüssigkeit
Temperaturmessung 34–38 °C, direkt nach der Abgabe Nachweis, dass die Probe frisch ist
Protokollierung Zeitpunkt, beteiligte Personen, Besonderheiten Nachvollziehbarkeit des Vorgangs

Haarentnahme: Stelle, Schnitt, Markierung

Bei Haarkontrollen verlagert sich das Gewicht von CTU 2 auf die Entnahmetechnik, denn jeder Fehler dabei ist später im Labor nicht mehr korrigierbar. Entnommen wird am Hinterhauptshöcker, dem hinteren unteren Bereich des Kopfes, weil das Haarwachstum dort am gleichmäßigsten ist. Es werden mehrere Strähnen genommen, praktisch etwa zwei Strähnen von der Stärke eines Bleistifts, und diese werden direkt an der Kopfhaut abgeschnitten – nicht einige Millimeter darüber, weil sonst genau der Zeitraum verloren geht, der am meisten interessiert.

Anschließend wird das proximale Ende, also das kopfhautnahe, markiert. Ohne diese Markierung lässt sich im Labor nicht mehr sagen, welches Ende welchem Zeitraum entspricht, und eine Segmentanalyse wird unmöglich. Dokumentiert werden außerdem die verbleibende Haarlänge und alle Besonderheiten. Eine unsegmentierte Rückstellprobe wird zurückbehalten, damit bei Nachfragen erneut untersucht werden kann.

Was die 5. Auflage hier geändert hat

Die 5. Auflage hat die Vorgaben zur Haarentnahme präzisiert und erstmals eine Fußnote zur Haarbehandlung aufgenommen, die ausdrücklich auch Glätten und Dauerwelle nennt. Der Hintergrund ist ein analytischer: Chemische und thermische Behandlungen können die Konzentration von Alkoholmarkern im Haar senken, in Untersuchungen zu permanenten Verfahren blieben nur etwa 18 Prozent des ursprünglichen Gehalts erhalten. Ein negativer Befund aus behandeltem Haar kann deshalb ein falsches Bild ergeben.

Praktisch bedeutet die neue Fußnote: Behandlungen sind bei der Entnahme anzugeben und zu protokollieren, und zwar auch solche, die man selbst nicht für relevant hält. Eine nicht deklarierte Haarbehandlung macht einen negativen Befund unverwertbar – nicht, weil sie verboten wäre, sondern weil die Angabe fehlt, die der Sachverständige für die Bewertung braucht. Wer offen erklärt, was mit den Haaren gemacht wurde, verliert im Zweifel eine Analyse; wer es verschweigt, verliert den Beleg.

Häufige Fragen

Muss ich bei jeder Kontrolle meinen Ausweis mitbringen?

Ja. Die Identitätsprüfung über einen amtlichen Lichtbildausweis ist bei jedem Termin vorgeschrieben, unabhängig davon, wie oft man dort schon war. Ohne Ausweis kann die Kontrolle nicht regelkonform durchgeführt werden.

Warum wird die Temperatur des Urins gemessen?

Weil sie zeigt, ob die Probe unmittelbar zuvor entstanden ist. Der Bereich von 34 bis 38 °C wird direkt nach der Abgabe geprüft. Die Messung ist ein Standardschritt bei jeder Kontrolle und kein Zeichen eines besonderen Verdachts.

Kann eine Haarprobe auch von Körperhaar genommen werden?

In bestimmten Konstellationen ja, aber mit Einschränkungen: Körperhaare werden in der Regel nicht als Strang abgenommen und daher in ihrer Gesamtlänge analysiert, eine Segmentierung ist nicht empfohlen. Für den Alkoholnachweis ist Achselhaar ausgeschlossen.

Was passiert, wenn bei der Entnahme etwas falsch gemacht wurde?

Dann kann der betroffene Einzelbefund unverwertbar sein, unabhängig vom Messergebnis. Deshalb gehört die vollständige Dokumentation der Entnahme zu den Kernanforderungen von CTU 2.

Verwandte Begriffe

  • CTU-Kriterien – Systematik und Überblick über alle vier Kriterien.
  • CTU 3 – was nach der Probenahme im Labor gefordert ist.
  • Probenahme – der Vorgang der Probengewinnung im Einzelnen.
  • Haarentnahme – Technik, Menge und Fehlerquellen bei der Strähnenentnahme.
  • Sichtkontrolle – Ablauf und Sinn der beaufsichtigten Abgabe.
  • Chain of Custody – die durchgehende Sicherung des Probenwegs.

Synonyme und verwandte Bezeichnungen: CTU 2, Anforderungen an die durchführende Stelle, Probenahmekriterium. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM mit veröffentlichter Änderungsübersicht, Konsenspapiere der Society of Hair Testing, Richtlinien der GTFCh, Umsetzungsdokumente akkreditierter Institute.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

← Zurück zum Lexikon (Buchstabe C)

Betrifft Sie das konkret?

Dieser Artikel erklärt einen Fachbegriff — er ersetzt kein Gespräch über Ihren Fall.

Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihre Haaranalyse oder Ihren Abstinenznachweis bedeutet: Rufen Sie an oder nutzen Sie das Kontaktformular.