LEXIKON
Das proximale Haarsegment ist der kopfnahe Abschnitt einer Haarsträhne, also das zuletzt gewachsene Material unmittelbar an der Kopfhaut. Es ist der entscheidende Abschnitt jeder Abstinenzbeurteilung, weil die konsentierten Alkoholgrenzwerte ausdrücklich für das proximale Kopfhaarsegment gelten und weil dieser Bereich am wenigsten äußeren Einflüssen ausgesetzt war. Für die Alkoholfragestellung darf in Deutschland nur ein solches Segment von 3 cm untersucht werden.
Proximal heißt körpernah, distal körperfern. Auf das Haar übertragen: Das proximale Ende ist gerade erst aus der Kopfhaut getreten und trägt die jüngste Information, die Spitze ist der älteste Teil. Damit ist die Strähne gerichtet, und diese Richtung entscheidet, welchem Zeitraum ein Messwert gehört. Alles, was in der Segmentanalyse an Zuordnung möglich ist, hängt daran, dass diese Richtung erhalten bleibt.
Drei Gründe machen den kopfnahen Abschnitt zum maßgeblichen. Erstens die Fragestellung: Beurteilt werden soll der aktuelle, unmittelbar vor der Begutachtung liegende Zeitraum, nicht ein Zustand von vor zwei Jahren. Zweitens die Materialqualität: Weiter außen liegende Abschnitte waren länger Waschvorgängen, Sonnenlicht, Wärme und mechanischer Belastung ausgesetzt, was den Gehalt an Markern verringern kann. Drittens die Normlage: Die Grenzwerte selbst sind auf dieses Segment bezogen formuliert. Die Society of Hair Testing spricht ausdrücklich von einer Konzentration „lower than or equal to 5 pg/mg EtG in the proximal head hair segment“. Ein an der Haarspitze gemessener Wert wäre also nicht nur weniger belastbar, sondern gar nicht der Wert, auf den sich der Konsens bezieht.
| EtG im proximalen Kopfhaarsegment | Fachliche Bedeutung |
|---|---|
| bis einschließlich 5 pg/mg | widerspricht einer behaupteten Abstinenz nicht |
| über 5 pg/mg | spricht für wiederholten Alkoholkonsum |
| ab 30 pg/mg | spricht stark für chronisch exzessiven Konsum, definiert als durchschnittlich 60 g reines Ethanol oder mehr pro Tag über mehrere Monate |
Zu beachten ist, dass diese Stufen keine mathematische Gewissheit ausdrücken. Bei der Haaranalytik ist eine Messunsicherheit von ± 30 % harmonisiert, die bei Entscheidungen unmittelbar am Grenzwert zugunsten der betroffenen Person zu berücksichtigen ist. Mehr zum Marker selbst unter Ethylglucuronid.
Die international konsentierten EtG-Werte beziehen sich auf ein kopfnahes Segment von 3 bis 6 cm Gesamtlänge; getrennte Grenzwerte für 0 bis 3 cm und 3 bis 6 cm gibt es im Konsens nicht. Deutschland verengt das für die Alkoholfragestellung: Untersucht werden darf nur ein 3-cm-Segment, was drei Monaten entspricht. Bei Betäubungsmitteln und Arzneistoffen sind 6 cm und damit sechs Monate auswertbar. Wichtig ist zusätzlich der Vorbehalt des Konsenspapiers in beide Richtungen: Werden Probenlängen unter 3 cm oder über 6 cm verwendet, sind die Ergebnisse mit Vorsicht zu interpretieren. Sehr kurzes Haar führt also nicht zu einem strengeren oder milderen Grenzwert, sondern zu einem Befund, der zurückhaltender einzuordnen ist – und in der Programmpraxis zu mehr Untersuchungen für denselben Abstinenzzeitraum.
Damit im Labor überhaupt vom proximalen Segment gesprochen werden kann, muss die Richtung der Strähne die Reise überstehen. Bei der Haarentnahme wird das kopfnahe Ende deshalb markiert, etwa durch Fixierung auf einem Träger oder in einer Klemme mit eindeutiger Kennzeichnung, und die am Kopf verbleibende Restlänge wird dokumentiert. Kommt eine Strähne ohne erkennbare Ausrichtung an, lässt sich das im Labor nicht rekonstruieren: Ein Ergebnis wäre dann als zeitlich zugeordneter Befund nicht verwertbar. Welche weiteren Anforderungen das Material erfüllen muss, steht unter Haarprobe.
Der erste betrifft die Zahl: Wer im Netz auf einen EtG-Grenzwert von 7 pg/mg stößt, liest eine historische Angabe. Maßgeblich ist 5 pg/mg, herabgesetzt bereits mit der 4. Auflage der Beurteilungskriterien im Jahr 2022. Der zweite betrifft die Struktur: Es kursieren Tabellen mit angeblich unterschiedlichen Cut-offs für das erste und das zweite 3-cm-Segment. Solche gestaffelten Werte sind im Konsens der Society of Hair Testing nicht vorgesehen. Wer damit argumentiert, stützt sich auf eine Systematik, die es nicht gibt.
Proximal bezeichnet den kopfnahen Abschnitt der Strähne, also das zuletzt gewachsene Haar. Ein Befund für das proximale Segment von 3 cm bezieht sich damit auf die letzten etwa drei Monate vor der Entnahme. Die Haarspitze wird als distales Ende bezeichnet.
Nein. Der Konsens der Society of Hair Testing kennt keine getrennten EtG-Grenzwerte für 0 bis 3 cm und 3 bis 6 cm; die Werte sind auf ein kopfnahes Segment von 3 bis 6 cm Gesamtlänge bezogen. Für die Alkoholfragestellung ist in Deutschland ohnehin nur das 3-cm-Segment auswertbar.
Nicht wertlos, aber zurückhaltender zu interpretieren, denn das Konsenspapier weist bei Probenlängen unter 3 cm ausdrücklich auf Vorsicht hin. Praktisch bedeutet das, dass der Gesamtzeitraum auf mehr Entnahmen verteilt werden muss. Klären Sie das vor Programmbeginn mit der durchführenden Stelle.
Nur eingeschränkt, und im Abstinenznachweis wird es nicht gemacht. Ausgewertet werden maximal 6 cm bei Betäubungsmitteln und 3 cm bei Alkohol; weiter distal liegendes Material war zu lange äußeren Einflüssen ausgesetzt, und die Grenzwerte sind dafür nicht konsentiert.
Synonyme und verwandte Bezeichnungen: kopfnahes Segment, kopfhautnahes Haarsegment, erstes Segment. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Konsenspapiere der Society of Hair Testing (EtG-Konsens 2019), Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM, Richtlinien der GTFCh.
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