Methode & Ablauf
Vom Haarwachstum über die Probenentnahme bis zum akkreditierten Laborbefund: Hier erklären wir, worauf der Nachweis technisch beruht und welche Substanzen geprüft werden.
Grundlagen
Während der Wachstumsphase wird das Haar über Blutgefäße an der Haarpapille mit Nährstoffen versorgt — dabei können auch Fremdstoffe wie Drogen oder Alkoholabbauprodukte in die Haarmatrix eingelagert werden. So entsteht ein zeitlich zuordenbarer Nachweis.
Menschliches Haar besteht aus Haarschaft und Haarfollikel. Der Haarschaft wächst kontinuierlich und lagert dabei ein, was über den Blutkreislauf zugeführt wird — einschließlich Abbauprodukten von Alkohol oder Drogen. Dieser Mechanismus macht das Haar zu einem rückblickenden, zeitlich einordenbaren Nachweismedium.
Im Schnitt wächst Haar etwa 1 cm pro Monat, die GTFCh nennt eine Spanne von etwa 0,5 bis 1,5 cm. Diese Wachstumsrate ist die Grundlage dafür, dass ein Haarabschnitt einem bestimmten Zeitraum zugeordnet werden kann.
durchschnittliches Haarwachstum pro Monat (individuell Spanne ca. 0,5–1,5 cm) — die Basis für die zeitliche Zuordnung eines Abstinenznachweises.
Kontinuierliche Neubildung des Haares, Nährstoff- und damit auch Substanzeinlagerung findet statt.
Die Nährstoffzufuhr über die Haarpapille stoppt.
Das Haar verbleibt zunächst in der Kopfhaut, bevor es ausgestoßen wird.
Nachweisspektrum
Unser Kooperationslabor prüft je nach Anlass auf folgende Substanzgruppen:
Ablauf
Wir klären gemeinsam Kosten, Terminplanung, mögliche Einflussfaktoren auf das Ergebnis und Abbruchkriterien Ihres Kontrollprogramms.
Die erforderliche Abstinenzdauer und das passende Programm werden individuell geprüft — ein falsch gewähltes Programm kann später zu unnötigen Kosten und Zeitverlust führen.
Medizinisches Fachpersonal nimmt die Haarprobe vom Hinterkopf ab, an mehreren Nachmittagen pro Woche möglich — Ihre Personaldaten werden anhand eines gültigen Ausweises erfasst.
Die Probe wird bei einem nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor auf die vereinbarten Substanzen untersucht.
Sie erhalten einen forensisch verwertbaren Abstinenznachweis zur Vorlage bei Behörde, Gutachter oder Gericht.
Laboranalyse im akkreditierten Kooperationslabor
DIN EN ISO/IEC 17025 zertifiziertQualität & Rechtssicherheit
Wichtig für die Probe
Gebleichte, colorierte, gefärbte oder getönte Haare eignen sich nicht für die Analyse. Bitte kosmetische Behandlungen vorab mitteilen und Orte mit möglichem Passivkonsum vor der Entnahme meiden.
Im kostenlosen Beratungsgespräch klären wir, welches Programm zu Ihrem Anlass passt.