Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Als Voraussetzung für die MPU kann ein Abstinenznachweis über sechs bzw. zwölf Monate gefordert werden. In den gültigen Beurteilungskriterien zur Fahreignung sind in den CTU-Kriterien die Anforderungen für einen verwertbaren Abstinenzbeleg aufgeführt.

Bitte bringen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) zur Erfassung Ihrer Personaldaten mit. Am Tag Ihrer Haar-Proben-Entnahme werden Ihre Personaldaten anhand Ihres Ausweises kontrolliert.

Laut CTU1-Kriterium kann die Abstinenz von Alkohol auch über den Alkoholmarker Ethylglucuronid (EtG) im Haar nachgewiesen werden. Dabei wird das kopfhautnahe Segment von drei Zentimeter analysiert, wodurch ein Zeitraum von drei Monaten retrospektiv kontrolliert werden kann. Um ein Jahr Abstinenz nachzuweisen, benötigen Sie daher vier Haaruntersuchungen. Bei der Haaranalyse entfallen die üblichen Anforderungen für die kurzfristige Erreichbarkeit und ständige Verfügbarkeit. Für die Verwertbarkeit der Haaranalyse sind aber einige Besonderheiten zu beachten.

Aus folgenden Gründen kann in einem kopfnahen Segment von 3 cm Länge nach einer Alkohol-abstinenz seit drei Monaten unter Umständen immer noch der Alkoholmarker Ethylglucuronid im Haar nachgewiesen werden:

10% bis 20% der Haare am Hinterhaupt sind in der Stillstandphase. Sie dauert ca. 6 Monate, bis diese Haare endgültig ausfallen. Sie können einen Konsum von vor mehr als drei Monaten anzeigen, abhängig von der früheren Konsumintensität.

Die Wachstumsraten der Haare schwanken stark von Typ zu Typ.

Gebleichte oder colorierte bzw. gefärbte und/oder getönte Haare sind für die Untersuchung nicht geeignet. Haben Sie eine kosmetische Behandlung durchgeführt, ist dies bei der Probennahme mitzuteilen. Andere Körperhaare (z. B. Schamhaare) werden nur in Ausnahmefällen für den Abstinenznachweis verwendet. Achselhaare sind nicht geeignet.

Die zwei Haarentnahmen, A- und B-Probe, erfolgen in der Regel am Hinterhaupthöcker, nah der Kopfhaut (zwei bleistiftdicke Haarsträhnen), kosmetische Folgen (kahle Stelle im Bereich der Abnahme) sind daher unvermeidbar. Etwaige Regressansprüche aufgrund möglicher kosmetischer Folgen sind ausdrücklich ausgenommen.

Bitte kommen Sie mit frisch gewaschenen Haaren zur Probennahme. Meiden Sie Orte, an denen ein Passivkonsum von z. B. THC, Kokain möglich scheint.