LEXIKON

Haaranalyse

Die Haaranalyse ist ein forensisch-toxikologisches Verfahren, bei dem eine Kopfhaarprobe auf Alkohol- oder Drogenmarker untersucht wird, um Substanzfreiheit (früher: Nachweis von Drogen- oder Alkoholabstinenz) für einen zurückliegenden Zeitraum zu belegen. Weil Kopfhaar etwa einen Zentimeter pro Monat wächst, lässt sich aus der untersuchten Haarlänge ein Zeitfenster ableiten. Sie ist damit das einzige Verfahren im Abstinenznachweis, mit dem sich auch bereits vergangene Zeit noch belegen lässt.

Wie Substanzen überhaupt ins Haar gelangen

Grundlage ist die Einlagerung während des Haarwachstums: über die Blutgefäße, die die Haarwurzel versorgen, gelangen Substanzen und ihre Abbauprodukte in die entstehende Haarmatrix und werden dort dauerhaft festgehalten. Hinzu kommen Einträge über Schweiß und Talg sowie Einträge von außen. Wie stark ein Stoff eingelagert wird, hängt von seinen chemischen Eigenschaften ab; basische, fettlösliche Substanzen binden deutlich besser als saure. Das erklärt, warum die THC-Carbonsäure analytisch so anspruchsvoll ist: gefordert ist eine Bestimmungsgrenze von 0,2 pg/mg, rund 250-fach unter dem THC-Cut-off. Weil Einträge von außen möglich sind, geht jeder Analyse ein Waschschritt voraus; ein einheitlich konsentiertes Protokoll dafür existiert nicht.

Von der Strähne zum Segment

Entnommen wird am Hinterhauptshöcker, direkt an der Kopfhaut, in der Praxis zwei Strähnen etwa von der Stärke eines Bleistifts. Das kopfnahe Ende wird markiert, die verbleibende Restlänge dokumentiert, und eine unsegmentierte Rückstellprobe bleibt im Labor. Dort wird die Strähne auf die auswertbare Länge gekürzt und in Abschnitte geteilt; die GTFCh empfiehlt für die Routine 3-cm-Abschnitte. Zur Untersuchung kommen 10 bis 50 mg Haar, für ein Cannabis-Screening samt Bestätigung 20 bis 200 mg. Zum Vorgang selbst siehe Haarentnahme, zum Material Haarprobe, zur zeitlichen Auflösung Segmentanalyse.

Messung im Labor: Verfahren und Cut-off-Werte

Für Haar kommen nach den Richtlinien der GTFCh nur „eine GC- oder eine HPLC-Methode in Verbindung mit einem massenspezifischen Detektor bzw. Tandem-MS-System“ in Betracht. Praktisch bedeutet das: GC-MS mit vorheriger Derivatisierung für schwer flüchtige Analyten, und LC-MS/MS als Standard für den Pikogramm-Bereich. Immunchemische Verfahren gelten nur als hinweisgebend und sind nie allein verwertbar. Das Labor muss nach DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke akkreditiert sein. Für die Haaranalytik ist eine Messunsicherheit von ± 30 % harmonisiert, die am Grenzwert zugunsten der betroffenen Person zu berücksichtigen ist.

Analyt Cut-off im Kopfhaar Grundlage
Ethylglucuronid (Alkohol) 5 pg/mg SoHT 2019, proximales Segment; in Deutschland maßgeblich
THC 50 pg/mg SoHT-Konsens 2021
Kokain 500 pg/mg SoHT-Konsens 2021
Morphin, Codein, Amphetamin, Methamphetamin, MDMA je 200 pg/mg SoHT-Konsens 2021

Diese Cut-offs gelten für Segmente bis 3 cm; bei längeren Segmenten ist die Verdünnung des Befunds zu berücksichtigen. Für THC-COOH gibt es keinen Cut-off, sondern nur die genannte Mindestanforderung an die Bestimmungsgrenze.

Welcher Zeitraum ist wirklich belegbar?

Gerechnet wird mit etwa 1,0 cm pro Monat. Anerkannt wird nach den CTU-Kriterien „1 Monat pro Zentimeter … (maximal 6 Monate für BtM/Medikamente und 3 Monate für EtG)“, und das ausdrücklich unabhängig von der tatsächlichen Haarlänge.

Fragestellung Segmentlänge Anerkannter Zeitraum Programm über 12 Monate
Alkohol (EtG) max. 3 cm 3 Monate 4 Analysen im Abstand von je 3 Monaten
Betäubungsmittel, Arzneistoffe max. 6 cm 6 Monate 2 Analysen im Abstand von 6 Monaten

Zwischen zwei Nachweisfenstern darf eine Lücke von höchstens zwei Wochen liegen. Ein sechsmonatiges Alkoholprogramm besteht entsprechend aus zwei Analysen von jeweils maximal 3 cm.

Stärken und Grenzen gegenüber der Urinkontrolle

Der größte Vorteil ist die Rückwirkung: ein Kontrollprogramm mit Urinproben läuft rein prospektiv, während sich bei Haarkontrollen Einzelbefunde zu einem Beleg etwa über ein Jahr zusammensetzen lassen. Dazu kommt die Planbarkeit: Haartermine werden rund 14 Tage vorher angekündigt, während zwischen Einbestellung und Urinprobe maximal 24 Stunden liegen. Die Grenzen: Ein einzelnes Konsumereignis kann unterhalb des Cut-offs bleiben, während eine Urinprobe kurzfristig sehr empfindlich ist. Und die Haaranalyse hängt an einer intakten Matrix – wer das Haar chemisch behandelt, kann sie nicht ohne Weiteres nutzen.

Was einen Befund unverwertbar macht

Der häufigste Grund ist eine nicht offengelegte Haarbehandlung: negative Befunde sind dann nach den CTU-Kriterien nicht verwertbar. Der Hintergrund ist messbar – nach permanenten Verfahren verbleiben nur etwa 18 % des ursprünglichen EtG-Gehalts, nach semipermanenter Färbung 42 %, nach Henna 38 %, nach Tönung 70 %. Für Alkohol wird der Beleg über eine getönte, gefärbte oder gebleichte Probe nicht anerkannt. Weitere Gründe sind eine unterbrochene Kette des Verbleibs, fehlende Dokumentation oder ein Labor ohne passende Akkreditierung. Mehr dazu unter Verwertbarkeit.

Was die Begutachtungsleitlinien dazu sagen

Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Stand 1. Juni 2022) nennen das Verfahren in Kapitel 3.14.1 ausdrücklich: Zur Überprüfung der Angaben über angebliche Suchtstofffreiheit können insbesondere bei einer Reihe von Pharmaka und Betäubungsmitteln auch Haare in die Analytik einbezogen werden, unter Umständen abschnittsweise. Die Leitlinien setzen den Rahmen, die Beurteilungskriterien regeln die Durchführung.

Veraltete Angaben, die weiter kursieren

Drei Punkte begegnen einem besonders oft. Erstens der EtG-Grenzwert von 7 pg/mg: er ist historisch und wurde mit der 4. Auflage der Beurteilungskriterien 2022 auf 5 pg/mg herabgesetzt. Zweitens Verweise auf die 4. Auflage als geltendes Regelwerk: maßgeblich ist die 5. Auflage von 2026. Drittens die Behauptung, für Cannabis sei die Haaranalyse in Deutschland nicht anerkannt. Belegt ist nur, dass die Interpretation eines isolierten Cannabinoidbefunds fachlich strittig ist – siehe Cannabis-Haaranalytik.

Häufige Fragen

Wie weit kann eine Haaranalyse zurückblicken?

Anerkannt werden ein Monat pro Zentimeter, höchstens sechs Monate bei Betäubungsmitteln und Arzneistoffen und höchstens drei Monate bei Alkohol. Diese Obergrenzen gelten unabhängig davon, wie lang das Haar tatsächlich ist. Längere Zeiträume werden durch mehrere Analysen hintereinander abgedeckt.

Kann ich mit einer Haaranalyse eine schon vergangene Zeit belegen?

Ja, innerhalb der genannten Obergrenzen – das ist der entscheidende Unterschied zum Urinprogramm. Wer Haarkontrollen wählt, kann Einzelbefunde sammeln, die zusammen einen Beleg etwa über ein Jahr ergeben. Weiter zurück als drei beziehungsweise sechs Monate pro Analyse reicht das nicht.

Erkennt eine Haaranalyse einen einmaligen Konsum?

Nicht zuverlässig. Die Cut-offs sind auf wiederholten Konsum ausgelegt, ein einzelnes Ereignis kann darunter bleiben. Ein negativer Befund bedeutet fachlich deshalb nicht „nichts eingenommen“, sondern dass der Befund einer behaupteten Abstinenz nicht widerspricht.

Muss ich eine Haarbehandlung angeben, wenn sie lange zurückliegt?

Ja. Offenzulegen sind alle Behandlungen des Haares, das untersucht werden soll, unabhängig davon, wie lange sie zurückliegen. Eine nicht deklarierte Behandlung führt dazu, dass ein negativer Befund nicht verwertet werden kann, und kostet damit den gesamten Zeitraum.

Verwandte Begriffe

  • Ethylglucuronid – der direkte Alkoholmarker, um den es bei der Alkoholfragestellung geht
  • Haarprobe – welche Menge, Verpackung und Dokumentation eine Probe verwertbar machen
  • Haarentnahme – der Ablauf der Entnahme und die Pflichten dabei
  • Wachstumsrate Haar – die Rechengrundlage von einem Zentimeter pro Monat
  • Segmentanalyse – wie aus einer Strähne mehrere Zeitabschnitte werden
  • Nachweisfenster – wie lange Substanzen in welcher Matrix nachweisbar sind

Synonyme und verwandte Bezeichnungen: Haartest, Haaruntersuchung, toxikologische Haaranalyse. Einen Überblick bietet auch unsere Seite Haaranalyse. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Konsenspapiere der Society of Hair Testing, Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM, Richtlinien der GTFCh, Fahrerlaubnis-Verordnung.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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