LEXIKON

Dokumentation

Dokumentation ist in der forensischen Toxikologie kein Verwaltungsbeiwerk, sondern Teil des Beweises. Ein Messwert ohne lückenlose Aufzeichnung von Herkunft, Bearbeitung und Verantwortlichkeit ist im Fahreignungsverfahren nicht verwertbar – unabhängig davon, wie präzise gemessen wurde.

Das Vier-Augen-Prinzip und die Rückführbarkeit

Die Richtlinien der GTFCh nennen zwei Anforderungen, die den Unterschied zu einer gewöhnlichen Laboranalyse ausmachen. Erstens muss jede Seite eines Falldokuments auf den bearbeitenden Analytiker rückführbar sein; es muss also nachträglich feststellbar bleiben, wer welchen Schritt verantwortet hat. Zweitens gilt bei Probenüberführungen das Vier-Augen-Prinzip, und diese Vorgänge sind zu protokollieren. Dazu kommt die Pflicht, alle Aufträge und Proben zu registrieren, sie auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und jeder Probe einen laborinternen Code zuzuordnen.

Die Kette des Verbleibs

Die Chain of Custody hält fest, wo sich eine Probe zu jedem Zeitpunkt befand und wer sie in Händen hatte. Verlangt sind bruchsichere, dicht verschlossene Verpackungen, eine durchgehend gesicherte Identität von Probe und Extrakten und eine Dokumentation, die die beteiligten Personen ausweist. Die Norm DIN EN ISO/IEC 17025 in ihrer Fassung von 2018 verlangt zusätzlich, die Kette des Verbleibs ab dem Empfang aufzuzeichnen, alle technischen Verfahren vor Gebrauch zu validieren, die Personalkompetenz mit Schulungsaufzeichnungen zu belegen und an Ringversuchen teilzunehmen. Eine Akkreditierung für forensische Zwecke ist für CTU-Labore Pflicht.

Was im Kontrollprogramm zu dokumentieren ist

Die CTU-Kriterien verteilen die Pflichten auf mehrere Stufen. CTU 1 verlangt eine lückenlose Dokumentation der Durchführungsbedingungen: Programmart und -dauer, Anzahl und Frequenz der Kontrollen, Einbestellung, Erreichbarkeit und Abwesenheiten. CTU 2 betrifft die Probenahme mit Identitätssicherung, Sichtkontrolle, Haarentnahme und Temperaturmessung. CTU 4 fasst alles im Befundbericht zusammen, einschließlich Fehlzeiten und Unregelmäßigkeiten. Bei Haarproben gehören die Entnahmestelle, die Markierung des kopfnahen Endes, die Restlänge und vor allem die Art einer kosmetischen Behandlung dazu – eine nicht deklarierte Behandlung macht einen negativen Befund unverwertbar.

Aufbewahrung als Teil der Dokumentation

Proben und Unterlagen müssen über die Berichterstattung hinaus verfügbar bleiben. Gefordert sind mindestens sechs weitere Monate, für Blutproben zwei Jahre; generell werden mindestens zwei Jahre empfohlen. Proben sind vor Hitze und Licht zu schützen, Blutproben unverzüglich tiefzufrieren bei mindestens minus 15 Grad Celsius, Körperflüssigkeiten grundsätzlich zu kühlen. Eine unsegmentierte Rückstellprobe wird zurückgehalten. Erst diese Fristen machen eine spätere Nachprüfung möglich.

Häufige Fragen

Kann ein Befund allein wegen Dokumentationsmängeln verworfen werden?

Ja. Verwertbarkeit und Messgenauigkeit sind zwei verschiedene Fragen. Fehlt die Nachvollziehbarkeit, trägt auch ein technisch einwandfreier Wert nicht.

Erhalte ich Einsicht in die Dokumentation?

Der Befundbericht wird über die durchführende Stelle zugänglich gemacht. Die vollständige Falldokumentation verbleibt im Labor; ihre Nachvollziehbarkeit ist Gegenstand der Akkreditierung.

Warum werden Abwesenheiten dokumentiert, wenn sie entschuldigt waren?

Weil die Beurteilung nicht nur auf Messwerten beruht, sondern auf dem gesamten Programmverlauf. Fehlzeiten und Unregelmäßigkeiten gehören nach CTU 4 ausdrücklich in den Bericht.

Verwandte Begriffe

Synonyme: Falldokumentation, Nachweisführung. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Richtlinien der GTFCh, DIN EN ISO/IEC 17025:2018, Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM (CTU 1 bis CTU 4).

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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