LEXIKON
Die Haarentnahmestelle ist der Bereich am Körper, aus dem die Probe geschnitten wird. Standard ist der Hinterhauptshöcker, also der tastbare Knochenvorsprung am hinteren Schädel, weil das Haar dort gleichmäßiger wächst und ein hoher Anteil der Haare sich in der aktiven Wachstumsphase befindet. Nur wenn dort nicht genug Material vorhanden ist, kommen andere Stellen in Betracht – mit deutlichen Einschränkungen bei der Aussagekraft.
Die Wahl ist keine Konvention, sondern folgt aus dem Haarwachstum. Kopfhaar wächst nicht überall gleich schnell, und der Anteil der Haare, die gerade wachsen, schwankt je nach Kopfregion. Am Hinterhaupt ist beides günstig: Die Wachstumsgeschwindigkeit ist relativ einheitlich, und ein besonders hoher Anteil der Haare steht in der Anagenphase, also der aktiven Wachstumsphase. Nur solche Haare bilden den Zeitverlauf zuverlässig ab. Haare in der Telogenphase ruhen dagegen und verfälschen die Zuordnung von Zentimetern zu Monaten, weil ihr kopfnahes Ende nicht dem letzten Monat entspricht. Ein zweiter, praktischer Vorteil: Die Stelle liegt unter darüberliegendem Haar und ist nach der Entnahme meist nicht zu sehen.
Kurzes, sehr dünnes oder ausgefallenes Haar ist kein automatisches Ausschlusskriterium. Eine feste Mindestlänge, ab der eine Analyse nicht mehr möglich wäre, ist in den Beurteilungskriterien nicht festgelegt. Belegt ist nur die Folge: Bei kürzerer Haarlänge müssen entsprechend mehr Untersuchungen durchgeführt werden, weil jede Analyse einen kürzeren Zeitraum abdeckt. Aus zwei Monaten belegbarer Länge wird also nicht „nicht möglich“, sondern ein engerer Kontrollrhythmus. Wer von Haarausfall oder Alopecia betroffen ist, sollte das vor Programmbeginn mit der durchführenden Stelle klären, damit von Anfang an das passende Programm gewählt wird.
Reicht Kopfhaar nicht aus, kann Körperhaar herangezogen werden. Der entscheidende Unterschied ist technisch: Körperhaare werden in der Regel nicht als Haarstrang abgenommen, sodass eine Kürzung auf eine bestimmte Länge im Labor nicht erfolgen kann und sie in der Gesamtlänge einer Analyse zugeführt werden. Eine Segmentanalyse fällt damit weg, und die Society of Hair Testing empfiehlt eine Segmentierung von Körperhaar ohnehin ausdrücklich nicht. Trotzdem gilt die Anerkennungsregel weiter: ein Monat pro Zentimeter, höchstens sechs Monate bei Betäubungsmitteln und Arzneistoffen, höchstens drei Monate bei Ethylglucuronid. Was verloren geht, ist nicht der Zeitraum, sondern seine zeitliche Auflösung: Ein auffälliger Befund lässt sich keinem Monat mehr zuordnen.
| Entnahmestelle | Segmentierung | Einschränkung |
|---|---|---|
| Kopfhaar am Hinterhauptshöcker | möglich | Regelfall, keine |
| Barthaar (bei längerem Bart) | Strähnen analog Kopfhaar möglich | Wachstumsgeschwindigkeit entspricht nicht der von Kopfhaaren |
| Körperhaar, etwa an Brust, Arm oder Bein | in der Regel nicht | Analyse der Gesamtlänge, keine Monatszuordnung |
| Schamhaar | in der Regel nicht | EtG-Cut-off ausdrücklich nicht übertragbar |
| Achselhaar | in der Regel nicht | für den Nachweis von Alkoholabstinenz ausgeschlossen |
Der EtG-Grenzwert von 5 pg/mg ist ausdrücklich für das proximale Kopfhaarsegment konsentiert, nicht für beliebiges Haar. Andere Körperregionen unterscheiden sich in Wachstumsgeschwindigkeit, Anteil ruhender Haare, Talgkontakt und Struktur; ein dort gemessener Wert ist deshalb nicht mit derselben Skala zu beurteilen. Für Achsel- und Schamhaar ist die Nichtübertragbarkeit des EtG-Cut-offs ausdrücklich festgehalten, für Achselhaar der Alkoholnachweis ganz ausgeschlossen. Beim Barthaar liegt das Problem weniger im Grenzwert als in der Zeitachse: Weil die Wachstumsgeschwindigkeit nicht der von Kopfhaar entspricht, trägt die Umrechnung von einem Zentimeter je Monat hier nicht ohne Weiteres, siehe Wachstumsrate Haar.
Aus der Entnahmestelle folgen praktische Entscheidungen, und zwar am besten vor dem ersten Termin. Wer damit rechnet, dass am Hinterhaupt zu wenig Material zusammenkommt, sollte prüfen lassen, ob ein Programm mit kürzeren Abständen oder ein Urinprogramm die tragfähigere Wahl ist. Ebenso wichtig: Auch für Körper- oder Barthaar gelten dieselben Offenlegungspflichten zu Behandlungen und dieselben Anforderungen an Markierung, Versiegelung und Dokumentation. Und wer während eines laufenden Programms die Frisur deutlich kürzen lässt, sollte das vorher ansprechen – sonst fehlt beim nächsten Termin die Länge, die der zu belegende Zeitraum verlangt.
Weil am Hinterhauptshöcker das Wachstum gleichmäßiger ist und ein besonders hoher Anteil der Haare in der aktiven Wachstumsphase steht. Damit ist die Zuordnung von Haarlänge zu Zeitraum zuverlässiger als an anderen Kopfregionen. Zusätzlich ist die Stelle nach der Entnahme kaum sichtbar.
Ja, als Ausnahme, wenn am Kopf nicht genug Material vorhanden ist. Körperhaar wird jedoch in der Gesamtlänge analysiert, weil es nicht als Strang abgenommen und im Labor gekürzt werden kann. Anerkannt wird auch dann ein Monat pro Zentimeter innerhalb der bekannten Obergrenzen, eine Zuordnung zu einzelnen Monaten ist aber nicht möglich.
Nein. Für den Nachweis von Alkoholabstinenz ist Achselhaar ausgeschlossen, und der EtG-Cut-off ist auf Achsel- und Schamhaar ausdrücklich nicht übertragbar. Für die Alkoholfragestellung bleibt es damit beim proximalen Kopfhaarsegment.
Nicht zwangsläufig, aber die Planung ändert sich. In Betracht kommen Körper- oder Barthaar mit den genannten Einschränkungen oder ein Urinkontrollprogramm. Das sollte vor Vertragsbeginn mit der durchführenden Stelle geklärt werden, weil sich Programmart und -dauer danach richten.
Synonyme und verwandte Bezeichnungen: Entnahmestelle, Entnahmefeld, posteriorer Vertex. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Konsenspapiere der Society of Hair Testing, Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM, Richtlinien der GTFCh.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.
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