LEXIKON
Die Telogenphase ist die Ruhephase des Haarzyklus, in der ein Haar nicht mehr wächst, sondern bis zum Ausfallen nur noch in der Kopfhaut verankert bleibt. Für die Haaranalyse ist das bedeutsam: Ein ruhendes Haar lagert keine Substanzen mehr ein und schreibt den zeitlichen Verlauf nicht fort.
Jedes Kopfhaar durchläuft einen Zyklus aus Wachstum, Umbau und Ruhe. Solange das Haar wächst, teilen sich die Zellen der Haarmatrix fortlaufend, und alles, was über das Blut an die Haarwurzel gelangt, kann in die entstehende Faser eingebaut werden. Mit dem Übergang in die Telogenphase endet diese Bildung. Das Haar ist fertig; es wird nur noch gehalten, bis ein nachwachsendes Haar es verdrängt.
Analytisch ist ein telogenes Haar damit eine abgeschlossene Aufzeichnung. Es enthält weiterhin, was während seiner Wachstumszeit eingelagert wurde, dokumentiert aber nichts Neues mehr. Wie lange die einzelnen Zyklusphasen dauern und welcher Anteil der Kopfhaare sich jeweils in welcher Phase befindet, ist in den für die Fahreignungsbegutachtung maßgeblichen Regelwerken nicht mit belastbaren Zahlen hinterlegt. Prozent- oder Monatsangaben, die im Netz kursieren, werden hier deshalb bewusst nicht wiedergegeben.
Die Segmentanalyse beruht auf einer einfachen Rechengröße: Kopfhaar wächst im Mittel etwa 1,0 cm pro Monat, und ein kopfnaher Abschnitt wird dem entsprechenden Zeitraum zugeordnet. Anerkannt wird in Deutschland 1 Monat je Zentimeter, höchstens 6 Monate bei Betäubungsmitteln und Arzneistoffen und höchstens 3 Monate beim Alkoholmarker Ethylglucuronid.
Diese Zuordnung gilt streng genommen nur für wachsende Haare. In jeder entnommenen Strähne stecken jedoch immer auch ruhende Haare, deren kopfnaher Abschnitt älter ist, als seine Position vermuten lässt. Das proximale Haarsegment ist deshalb nie ein sauberer Monatsschnitt, sondern eine Mischung von Fasern unterschiedlichen Alters. Je höher der Anteil ruhender Haare, desto stärker verwischt die Zeitachse – ein Befund kann zeitlich etwas weiter zurückreichen, als die reine Zentimeterrechnung nahelegt.
Ausgeglichen wird diese Unschärfe nicht durch Rechenkorrekturen, sondern durch Sicherheitsabstände in der Programmplanung. Als Vorlaufzeit vor der ersten Haarentnahme werden bei Alkohol rund fünf bis sechs Monate und bei Drogen rund acht bis neun Monate empfohlen – also der eigentliche Abstinenzzeitraum zuzüglich eines Zuschlags von zwei bis drei Monaten. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Nachweisfenstern darf zudem höchstens eine Lücke von zwei Wochen entstehen.
Für betroffene Personen bedeutet das vor allem: früh beginnen und den Startpunkt der Abstinenz nicht zu knapp vor die erste Entnahme legen. Wer den Puffer einplant, muss sich um die biologische Streuung des Haarwachstums nicht sorgen.
Die Anagenphase ist das Gegenstück: die aktive Wachstumsphase, in der die Einlagerung von Substanzen überhaupt erst stattfindet. Nur anagene Haare bilden den Konsumzeitraum zeitgetreu ab. Die Telogenphase erklärt dagegen, warum ein Haaranalysebefund immer eine gemittelte, leicht unscharfe Aussage über einen Zeitraum ist und keine tagesgenaue Chronik. Beide Begriffe gehören zusammen, beschreiben aber entgegengesetzte Zustände derselben Haarwurzel.
Nein, sie verfälscht es nicht, sondern macht die zeitliche Zuordnung etwas unschärfer. Die Konzentration selbst wird korrekt gemessen; unsicherer ist nur, welchem Kalendermonat ein Segment exakt entspricht. Deshalb arbeiten Programme mit zeitlichen Puffern statt mit tagesgenauen Zuordnungen.
In der Routineanalytik geschieht das nicht. Entnommen wird eine Strähne mit allen darin enthaltenen Haaren, und ausgewertet wird die Faser, nicht die Haarwurzel. Eine Trennung nach Zyklusphase gehört nicht zum anerkannten Vorgehen bei Abstinenzbelegen.
Bei Körperhaar ist die zeitliche Aussage ohnehin deutlich schwächer, weil es in der Regel nicht als Strang entnommen und nicht segmentiert wird. Die Anerkennung erfolgt dort pauschal, nicht über eine Zentimeterzuordnung.
Synonym: Ruhephase des Haarzyklus. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Konsenspapiere der Society of Hair Testing, Richtlinien der GTFCh zur Haaranalytik, Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.
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