LEXIKON

Kopfhaar

Kopfhaar ist die Regelmatrix der Abstinenzhaaranalyse. Entnommen wird es am Hinterhauptshöcker, also am hinteren oberen Schädelbereich, in Form mehrerer Strähnen, die direkt an der Kopfhaut abgeschnitten werden. Alle anerkannten Cut-off-Werte beziehen sich auf diese Matrix.

Warum gerade der Hinterhauptshöcker

Die Entnahmestelle ist in den einschlägigen Regelwerken einheitlich vorgegeben, und darin liegt ihr Sinn: Nur wenn alle Labore an derselben Stelle entnehmen, sind Befunde untereinander und mit den veröffentlichten Grenzwerten vergleichbar. Hinzu kommt ein praktischer Gesichtspunkt – im Nacken lassen sich zwei Strähnen etwa von der Stärke eines Bleistifts gewinnen, ohne dass eine sichtbare Lücke entsteht. Näheres zur Auswahl unter Haarentnahmestelle.

Von Zentimetern zu Monaten

Rechengrundlage ist ein Wachstum von etwa 1,0 Zentimeter je Monat. Die Society of Hair Testing bezeichnet diesen Wert als allgemein akzeptiert, weist aber darauf hin, dass die individuelle Wachstumsrate schwankt; Anhang C der GTFCh nennt eine Spanne von etwa 0,5 bis 1,5 Zentimeter je Monat. Ausgewertet werden höchstens 6 Zentimeter bei Betäubungsmitteln und Arzneistoffen und höchstens 3 Zentimeter bei Ethylglucuronid. Die Routineempfehlung der GTFCh lautet, in Abschnitten von 3 Zentimetern zu analysieren.

Was bei der Entnahme dokumentiert wird

Das proximale Ende, also die kopfhautnahe Seite, wird markiert; ohne diese Markierung lässt sich die Probe im Labor nicht richtig herum segmentieren. Festgehalten werden außerdem die Restlänge und jede chemische oder thermische Haarbehandlung. Eine unsegmentierte Rückstellprobe wird zurückbehalten. Wird eine Behandlung nicht angegeben, sind negative Befunde nach den CTU-Kriterien nicht verwertbar – das trifft Betroffene härter als ein offen erklärter Friseurbesuch.

Warum das Kopfhaar die Referenzmatrix bleibt

Alle veröffentlichten Entscheidungsgrenzen beziehen sich auf Kopfhaar. Der Wert von höchstens 5 pg/mg Ethylglucuronid, der einer behaupteten Abstinenz nicht widerspricht, ist ausdrücklich für das proximale Kopfhaarsegment formuliert; ebenso beziehen sich die Drogen-Cut-offs des Konsenspapiers auf diese Matrix und auf Segmente von höchstens 3 Zentimetern. Überträgt man sie auf andere Körperregionen, verliert man den Bezugspunkt: Für Achsel- und Schamhaar ist der Ethylglucuronid-Cut-off ausdrücklich nicht übertragbar, und Achselhaar ist für den Alkoholnachweis ausgeschlossen. Hinzu kommt die Einwaage: Für eine Analyse werden je nach Fragestellung wenige Dutzend bis einige hundert Milligramm benötigt, was nur eine ausreichend dichte Strähne liefert. Auch aus diesem Grund wird am Hinterhauptshöcker und nicht an einer beliebigen Stelle entnommen.

Häufige Fragen

Wie lang muss mein Haar sein?

Eine feste Untergrenze ist in den Regelwerken nicht belegt. Belegt ist nur der Grundsatz, dass bei kürzerer Haarlänge entsprechend mehr Untersuchungen durchzuführen sind. Bei sehr kurzem Haar kommt Körperhaar in Betracht, allerdings mit Einschränkungen.

Entsteht eine sichtbare kahle Stelle?

Entnommen werden einzelne Strähnen aus einem Bereich, der von darüberliegendem Haar bedeckt wird. Bei sehr kurzem Haarschnitt kann die Entnahmestelle vorübergehend erkennbar sein.

Zählt langes Haar länger zurück?

Nein. Anerkannt wird ein Monat je Zentimeter, höchstens sechs Monate bei Betäubungsmitteln und drei Monate bei Alkohol – ausdrücklich unabhängig von der tatsächlichen Haarlänge.

Verwandte Begriffe

Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Konsenspapiere der Society of Hair Testing, Richtlinien der GTFCh (Anhang C), Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 (DGVP/DGVM), Kriterium CTU 2. Eine allgemeine Einführung bietet der Beitrag zur Haaranalyse auf unserer Schwesterseite.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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