LEXIKON
Opiate sind die aus dem Schlafmohn stammenden und die von ihnen abgeleiteten Substanzen – vor allem Morphin, Codein und Dihydrocodein sowie Heroin und dessen Marker 6-Monoacetylmorphin. Der Begriff ist in der Abstinenzanalytik zugleich praktisch und tückisch: Ein Opiat-Screening deckt nur einen Teil der schmerzwirksamen Substanzen ab und übersieht wichtige andere. Und der deutsche Bestätigungswert für Morphin liegt so niedrig, dass Mohnverzehr zu einem realistischen Störfaktor wird.
Die beiden Begriffe werden im Alltag synonym verwendet, bezeichnen aber Verschiedenes. Als Opiate werden die Inhaltsstoffe des Schlafmohns und die unmittelbar daraus gewonnenen Substanzen bezeichnet, also Morphin, Codein, Dihydrocodein und Heroin. Opioide ist der weitere Begriff und schließt vollsynthetische Stoffe ein, die mit dem Mohn nichts zu tun haben. Diese Unterscheidung ist keine Wortklauberei, denn die Analytik folgt ihr: Was „Opiate“ heißt, wird gemessen; was nur „Opioid“ ist, muss ausdrücklich zusätzlich angefordert werden.
| Analyt | Konsenspapier SoHT 2021 | Deutsche CTU-Praxis 11/2025 |
|---|---|---|
| Morphin | 200 pg/mg | 100 pg/mg |
| Codein | 200 pg/mg | nicht gesondert geführt |
| Dihydrocodein | 200 pg/mg | nicht gesondert geführt |
| 6-Monoacetylmorphin | 200 pg/mg | nicht gesondert geführt |
| Heroin | 200 pg/mg | nicht gesondert geführt |
Der internationale Konsens legt für die gesamte Gruppe eine einheitliche Schwelle an, die deutsche Cut-off-Tabelle nennt nur Morphin und setzt dafür den strengeren Wert. Der Cut-off des Konsenspapiers gilt für Segmente von höchstens 3 cm; bei längeren Abschnitten ist die Signalverdünnung einzurechnen. Bei Werten nahe der Grenze ist die für die Haaranalytik harmonisierte Messunsicherheit von ± 30 % zugunsten der betroffenen Person zu beachten.
Im Urin liegt die Entscheidungsgrenze des Screenings für Opiate bei 300 ng/ml. Dramatisch ist der Unterschied in der Bestätigung: Die deutschen CTU-Kriterien nennen für Morphin 25 ng/ml, der US-Bundesstandard für Morphin und Codein jeweils 2.000 ng/ml. Der deutsche Wert ist also um zwei Größenordnungen empfindlicher.
| Regelwerk | Screening | Bestätigung |
|---|---|---|
| Deutsche Routinelabore und CTU-Kriterien | Opiate 300 ng/ml | Morphin 25 ng/ml |
| US-Bundesstandard | – | Morphin und Codein 2.000 ng/ml |
| US-Bundesstandard | 6-Acetylmorphin 10 ng/ml | 6-Acetylmorphin 10 ng/ml |
Genau hier liegt der Grund, warum Mohn in deutschen Kontrollprogrammen ein Thema ist und in amerikanischen kaum. Mohnsamen enthalten von Natur aus Morphin; für deutsche Proben sind Gehalte von 0,6 bis 330 µg pro Gramm dokumentiert, international von unter 0,1 bis 620 µg pro Gramm. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt daher einen Richtwert von höchstens 4 µg Morphin pro Gramm Mohnsamen. Beim US-Wert von 2.000 ng/ml sind Speisemengen unbedenklich, beim deutschen Wert von 25 ng/ml nicht mehr. Deshalb ist der Verzicht auf Mohngebäck und mohnhaltige Lebensmittel in Kontrollprogrammen eine ausdrückliche Auflage – nicht, weil Mohn gefährlich wäre, sondern weil er einen Befund erzeugen kann, der sich hinterher kaum noch auflösen lässt.
Morphin ist der gemeinsame Endpunkt mehrerer Wege. Ein Morphinbefund allein sagt daher nicht, woher er stammt. Das Konsenspapier 2021 formuliert die Anforderung ausdrücklich: Ein Heroinkonsum muss über 6-Monoacetylmorphin und/oder Heroin selbst von einem Codein- oder Morphinkonsum abgegrenzt werden. Ohne diesen Marker bleibt die Herkunft des Befundes offen. Umgekehrt gilt: Wo 6-Monoacetylmorphin gefunden wird, ist der Weg klar bezeichnet. Auch hier verzichtet das Konsenspapier bewusst auf numerische Verhältniskriterien zwischen den Einzelstoffen; entschieden wird über das Substanzmuster, nicht über einen Quotienten.
Die größte Fehlerquelle bei Opiaten ist nicht das falsch positive, sondern das falsch negative Ergebnis. Opiat-Screenings sind auf die Morphinstruktur ausgerichtet und erfassen die folgenden Substanzen nicht zuverlässig:
Ein negatives Opiat-Screening ist deshalb kein Beleg dafür, dass keine opioidwirksame Substanz aufgenommen wurde. Wer eine solche Aussage braucht, muss die betreffenden Stoffe einzeln anfordern. Das Konsenspapier führt für Kopfhaar entsprechend eigene Werte, unter anderem Oxycodon 100 pg/mg, Methadon 200 pg/mg, Buprenorphin 10 pg/mg und Tramadol 200 pg/mg. Für die Planung eines Programms ist das eine zentrale Frage der Nachweisstrategie: Der Untersuchungsumfang muss zur Fragestellung der Behörde passen, sonst belegt ein unauffälliger Befund weniger, als er zu belegen scheint.
Fahreignungsrechtlich sind Opiate Betäubungsmittel; maßgeblich ist § 14 FeV mit Anlage 4 Nr. 9. Nach Nr. 9.1 entfällt die Fahreignung bereits bei der Einnahme, nach Nr. 9.5 kommt sie nach Entgiftung und Entwöhnung „nach einjähriger Abstinenz“ wieder in Betracht. Nr. 9.4 und 9.6 betreffen die Einnahme als Arzneistoff: Fehlgebrauch (früher: Missbrauch) einerseits, Dauerbehandlung mit Leistungsbeeinträchtigung andererseits. Wer Schmerzmittel oder Substitutionsmittel ärztlich verordnet erhält, sollte dies der durchführenden Stelle vor jeder Probenabgabe offenlegen. Im Abstinenzkontrollprogramm deckt eine Haaranalyse bei Betäubungsmitteln ein Segment von bis zu 6 cm ab, anerkannt mit einem Monat pro Zentimeter und maximal sechs Monaten.
Nein. Fentanyl, Methadon, Buprenorphin, Oxycodon und Hydrocodon werden von Opiat-Screenings nicht zuverlässig erfasst. Sollen sie ausgeschlossen werden, müssen sie gezielt in den Untersuchungsauftrag aufgenommen werden.
Weil die Bestätigungswerte weit auseinanderliegen: 25 ng/ml Morphin nach den deutschen CTU-Kriterien gegenüber 2.000 ng/ml im US-Bundesstandard. Speisemengen Mohn können die deutsche Schwelle erreichen, die amerikanische praktisch nicht.
Über 6-Monoacetylmorphin und gegebenenfalls Heroin selbst. Das Konsenspapier 2021 verlangt diese Abgrenzung ausdrücklich, weil Morphin der gemeinsame Endpunkt mehrerer Herkunftswege ist.
Nach dem Konsenspapier ja, dort gelten für Morphin, Codein und Dihydrocodein einheitlich 200 pg/mg. Die deutsche CTU-Tabelle nennt nur Morphin mit 100 pg/mg und führt die übrigen Opiate nicht gesondert auf.
Synonyme und Abgrenzungen: Opiate, Mohnalkaloide; abzugrenzen von Opioiden als Oberbegriff. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Konsenspapier der Society of Hair Testing zu Drogen (2021), deutsche CTU-Praxis nach Laborangaben 11/2025, US-Bundesstandard 49 CFR § 40.85, Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung Nr. 012/2006, Richtlinien der GTFCh, Fahrerlaubnis-Verordnung, Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.
← Zurück zum Lexikon (Buchstabe O)Betrifft Sie das konkret?
Dieser Artikel erklärt einen Fachbegriff — er ersetzt kein Gespräch über Ihren Fall.
Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihre Haaranalyse oder Ihren Abstinenznachweis bedeutet: Rufen Sie an oder nutzen Sie das Kontaktformular.