LEXIKON

Fehltermin

Ein Fehltermin ist jede Kontrolle in einem Abstinenzprogramm, die nicht wie vorgesehen stattfindet – und die Folgen hängen vollständig davon ab, in welche von drei Kategorien der Fall fällt. Unterschieden werden unentschuldigtes Versäumnis, entschuldigtes Versäumnis mit ärztlichem Nachweis und vorab angemeldete Abwesenheit.

Drei Kategorien, drei Ausgänge

Wer die Systematik einmal verstanden hat, kann im konkreten Fall richtig reagieren, statt zu improvisieren. Entscheidend ist immer, wann und womit gemeldet wird.

Kategorie Voraussetzung Was daraus folgt
Unentschuldigtes Versäumnis keine Meldung, kein Nachweis Abbruch des Programms, kein Ersatztermin
Entschuldigtes Versäumnis Meldung am Terminmorgen, ärztlicher Nachweis binnen 3 Werktagen Fehlzeit wird dokumentiert, Programm läuft grundsätzlich weiter
Angemeldete Abwesenheit Anmeldung mindestens 3 Werktage vorher, innerhalb der Obergrenzen kein Versäumnis; Zeitraum gilt als abwesend, nicht als versäumt

Die dritte Zeile ist streng genommen kein Fehltermin, wird aber häufig damit verwechselt. Wer rechtzeitig anmeldet, wird für diesen Zeitraum gar nicht einbestellt – es entsteht also nichts, was zu entschuldigen wäre. Die Fristen und Obergrenzen dazu stehen unter Urlaub.

Das unentschuldigte Versäumnis

Wird ein Termin ohne Meldung und ohne Nachweis nicht wahrgenommen, endet das Programm. Gleiches gilt, wenn die Einladung die betroffene Person nicht erreicht oder wenn sie zu spät erscheint. Diese Variante und die Gründe für ihre Strenge sind unter Nichterscheinen ausführlich dargestellt; hier genügt der Hinweis, dass es innerhalb desselben Vertrags keine Reparaturmöglichkeit gibt.

Das entschuldigte Versäumnis: der Nachweis ist der Knackpunkt

Krankheit kann einen Termin entschuldigen – aber nur mit dem richtigen Papier. Verlangt wird eine ärztliche Reiseunfähigkeitsbescheinigung. Eine gewöhnliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt dafür nicht, weil sie eine andere Aussage trifft. Die Meldung muss am Terminmorgen erfolgen, die Bescheinigung innerhalb von 3 Werktagen vorliegen. Warum das so ist und was im Krankheitsfall konkret zu tun ist, steht unter Krankheit im Kontrollprogramm.

Wichtig ist die Reihenfolge: erst melden, dann zum Arzt. Wer zuerst die Praxis aufsucht und die Stelle erst nachmittags informiert, hat die Meldefrist schon verschärft – auch wenn die Bescheinigung nachher vorliegt.

Ehrlich gesagt: auch attestiertes Fehlen kann ein Programm beenden

Dieser Punkt wird selten deutlich genug ausgesprochen. Ein einzelnes ordnungsgemäß entschuldigtes Versäumnis ist unproblematisch. Häufen sich die Fehltermine jedoch – selbst wenn jedes einzelne ordnungsgemäß attestiert ist – kann das Programm dennoch beendet werden. Der Grund liegt nicht im Misstrauen gegenüber den Bescheinigungen, sondern in der Sache: Ist die vorgesehene Kontrolldichte nicht mehr gewährleistet, trägt der Beleg die geforderte Aussage nicht mehr.

Ein Programm mit vier oder sechs Kontrollen über sechs bis zwölf Monate hat keinen großen Spielraum. Fallen mehrere Termine aus, verteilen sich die verbleibenden Kontrollen so ungleichmäßig, dass die Kontrollfrequenz ihre Funktion verliert. Wer über längere Zeit gesundheitlich nicht in der Lage ist, kurzfristig zu erscheinen, sollte das offen mit der durchführenden Stelle besprechen, statt Attest an Attest zu reihen. Ein Programmwechsel zu planbaren Haarkontrollen kann in einer solchen Lage der stabilere Weg sein.

Was in der Dokumentation stehen bleibt

Jeder Fehltermin wird erfasst. Nach CTU 4 nennt der Abschlussbericht neben Zeitraum, Anzahl und Art der Kontrollen ausdrücklich auch Fehlzeiten und Unregelmäßigkeiten. Ein entschuldigtes Versäumnis verschwindet also nicht, sondern erscheint als dokumentierte Fehlzeit. Das ist kein Nachteil, solange die Gesamtstruktur des Programms erhalten bleibt – die Begutachtungsstelle sieht daran gerade, dass sauber verfahren wurde. Erst eine Häufung fällt ins Gewicht. Wie ein solcher Bericht aufgebaut ist, steht unter Befundbericht.

Warum die Zahlen im eigenen Vertrag nachzulesen sind

Die Meldefristen und Abwesenheitsgrenzen, die hier genannt sind, entstammen den Umsetzungsdokumenten akkreditierter Institute. Sie setzen die Vorgaben aus CTU 1 um, sind aber keine bundesweit einheitliche Norm: einzelne Stellen handhaben Meldewege, Fristen und Obergrenzen abweichend. Maßgeblich ist allein das eigene vertragliche Kontrollprogramm. Wer im Zweifel ist, sollte vor dem ersten Termin die eigenen Bedingungen durchgehen und offene Punkte direkt bei der Stelle klären.

Häufige Fragen

Wie viele Fehltermine sind erlaubt?

Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Entscheidend ist, ob die vorgesehene Kontrolldichte gewahrt bleibt; die konkrete Handhabung ergibt sich aus dem eigenen Vertrag und der Einschätzung der durchführenden Stelle.

Reicht eine Krankschreibung vom Arbeitgeber-Formular?

Nein. Verlangt wird eine ärztliche Reiseunfähigkeitsbescheinigung, nicht die übliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die beiden Papiere treffen unterschiedliche Aussagen, und nur die erste betrifft die Fähigkeit, zur Probenabgabe zu erscheinen.

Muss ich einen Fehltermin nachholen?

Ein Ersatztermin ist nicht vorgesehen; die durchführende Stelle steuert die weiteren Einbestellungen selbst. Es kann sein, dass die verbleibenden Kontrollen dichter liegen, damit der geforderte Abstinenzzeitraum ausreichend abgedeckt bleibt.

Was ist, wenn ich am Terminmorgen im Stau stehe?

Verspätetes Erscheinen wird wie ein unentschuldigtes Versäumnis behandelt. Deshalb sollte die Fahrzeit zur Kontrollstelle von Anfang an mit Reserve eingeplant und die Stelle bei einer absehbaren Verzögerung unverzüglich informiert werden.

Verwandte Begriffe

Synonyme und verwandte Bezeichnungen: Terminversäumnis, versäumte Kontrolle, Fehlzeit im Kontrollprogramm. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM (Kriterien CTU 1 und CTU 4), Umsetzungsdokumente akkreditierter forensisch-toxikologischer Institute.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

← Zurück zum Lexikon (Buchstabe F)

Betrifft Sie das konkret?

Dieser Artikel erklärt einen Fachbegriff — er ersetzt kein Gespräch über Ihren Fall.

Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihre Haaranalyse oder Ihren Abstinenznachweis bedeutet: Rufen Sie an oder nutzen Sie das Kontaktformular.