LEXIKON

Messmethode

Die Messmethode ist das analytische Verfahren, mit dem ein Stoff in einer Probe erfasst wird. In der Abstinenzanalytik unterscheidet man grundsätzlich zwei Stufen: hinweisgebende Screeningverfahren und identifizierende Bestätigungsverfahren – nur die zweite Stufe liefert forensisch verwertbare Befunde.

Die drei Verfahrensfamilien im Vergleich

Verfahren Charakter Rolle
Immunoassay klassenbezogen, gruppenselektiv, hoher Durchsatz, hohe Sensitivität, begrenzte Spezifität nur hinweisgebend
GC-MS strukturidentifizierend über Retentionszeit und Massenspektrum; Derivatisierung bei polaren Analyten nötig Bestätigung
LC-MS/MS ohne Derivatisierung, definierte Massenübergänge, höchste Empfindlichkeit im Pikogramm-Bereich Standard für Haar- und Niedrigkonzentrationsanalytik

Warum Screening und Bestätigung verschieden eingestellt werden

Ein Screening wird sensitivitätsorientiert konfiguriert: Es soll möglichst nichts übersehen und nimmt dafür Fehlalarme in Kauf. Eine Bestätigungsanalyse wird spezifitätsorientiert konfiguriert: Sie soll möglichst nichts falsch zuordnen. Daraus folgt die Grundregel der GTFCh: Positive Resultate hinweisgebender Analysen sind isoliert nicht gerichtsverwertbar und müssen durch ein zweites, unabhängiges, spezifisches und identifizierendes Verfahren mit mindestens gleicher Empfindlichkeit bestätigt werden – und ein immunchemisches Ergebnis kann nicht durch einen zweiten Immunoassay bestätigt werden.

Was für die Haaranalytik zulässig ist

Anhang C der GTFCh lässt für Haar nur eine gaschromatographische oder eine flüssigkeitschromatographische Methode in Verbindung mit einem massenspezifischen Detektor beziehungsweise einem Tandem-MS-System zu. Das Konsenspapier der Society of Hair Testing verlangt für die Bestätigung ebenfalls chromatographische Verfahren mit gekoppelter Massenspektrometrie. Die praktische Konsequenz: Ein reiner Schnelltest ist für einen Abstinenzbeleg untauglich, gleich welches Ergebnis er anzeigt.

Kenngrößen, an denen sich eine Methode messen lassen muss

Vier Begriffe beschreiben die Leistungsfähigkeit eines Verfahrens. Die Selektivität ist die Fähigkeit, den Zielanalyten neben Matrix und Begleitsubstanzen zu erfassen. Die Spezifität bezeichnet den Anteil richtig negativer, die Sensitivität den Anteil richtig positiver Befunde. Die Nachweisgrenze ist die kleinste Konzentration, bei der ein Analyt sicher als vorhanden erkannt wird, während die Bestimmungsgrenze die kleinste Konzentration angibt, die mit definierter Präzision und Richtigkeit quantifiziert werden kann. Hinzu tritt die Messunsicherheit, die nach den Vorgaben der GTFCh über Ringversuche und die Laborpräzision aus Kontrollproben geschätzt wird; für die Haaranalytik ist sie mit ± 30 % harmonisiert. Erst diese Kenngrößen zusammen machen ein Ergebnis nachprüfbar – und sie sind der Grund, warum ein Befund ohne Methodenangabe fachlich wertlos ist.

Wer die Methode auswählt

Die Auswahl trifft das Labor im Rahmen seines Akkreditierungsumfangs, gebunden an die Vorgaben des Kriteriums CTU 3 und an den erteilten Laborauftrag. Betroffene haben darauf keinen Einfluss, können aber verlangen, dass Verordnungen und Haarbehandlungen aktenkundig sind, weil sie die Auswahl und die Bewertung beeinflussen.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, welche Methode verwendet wurde?

Die angewandte Methode gehört zu den Pflichtangaben des Laborbefunds, ebenso die Bestimmungsgrenze und die Messunsicherheit.

Ist die empfindlichste Methode immer die beste?

Nicht zwangsläufig. Entscheidend ist, dass das Verfahren für den jeweiligen Analyten und die jeweilige Matrix validiert ist. Eine sehr niedrige Nachweisgrenze nützt nichts, wenn die Selektivität nicht ausreicht.

Darf ein Labor die Methode wechseln?

Ja, aber nur innerhalb seines Akkreditierungsumfangs und nach vorheriger Validierung. Näheres unter Methodenänderung.

Verwandte Begriffe

  • Immunoassay – das hinweisgebende Verfahren und seine Grenzen
  • GC-MS – das klassische Bestätigungsverfahren
  • LC-MS/MS – der Standard der Haaranalytik
  • Nachweisgrenze – die Kenngröße der Empfindlichkeit
  • Validierung – die Voraussetzung jeder Anwendung

Auch Analysenverfahren oder Untersuchungsmethode. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Richtlinien der GTFCh (Anhang C), Konsenspapiere der Society of Hair Testing, Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 (DGVP/DGVM), Kriterium CTU 3.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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