LEXIKON

Bestätigungsanalyse

Die Bestätigungsanalyse ist die zweite, entscheidende Stufe der toxikologischen Untersuchung: ein spezifitätsorientiertes Verfahren, das eine Substanz eindeutig identifiziert und quantifiziert. Zulässig sind nur chromatographische Verfahren mit massenspektrometrischer Detektion. Erst ihr Ergebnis ist verwertbar – ein Screening allein ist es nicht.

Was „identifizierend“ technisch bedeutet

Während die erste Stufe eine Substanzklasse anzeigt, muss die zweite ein einzelnes Molekül benennen. Dafür werden zwei unabhängige Informationen kombiniert: die Retentionszeit aus der chromatographischen Trennung und das massenspektrometrische Verhalten des Moleküls. Bei GC-MS ist das das vollständige Massenspektrum, bei LC-MS/MS sind es spezifische Übergänge von Vorläufer- zu Fragmentionen. Beides zusammen wirkt wie ein Fingerabdruck, den eine kreuzreagierende Fremdsubstanz nicht nachbilden kann.

Die Fachrichtlinien formulieren die Anforderung für Haar besonders knapp: In Betracht kommt nur eine gaschromatographische oder eine flüssigchromatographische Methode in Verbindung mit einem massenspezifischen Detektor beziehungsweise einem Tandem-MS-System. Für die Richtigkeit der Zahl sorgt in der Regel die Isotopenverdünnung: Ein markierter innerer Standard wird der Probe zugesetzt und kompensiert Verluste bei der Aufarbeitung.

Die deutschen Bestätigungswerte im Vergleich zum US-Bundesstandard

Die folgende Gegenüberstellung zeigt, wie unterschiedlich zwei Regelwerke dieselbe Frage beantworten. Links die Werte nach deutschen CTU-Kriterien für identifizierende Verfahren im Urin, rechts die Bestätigungswerte des US-Bundesstandards für Arbeitsplatztests. Alle Angaben in ng/ml.

Analyt deutsche CTU-Kriterien US-Bundesstandard
THC-COOH (nach Hydrolyse) 7,5 15
THC 20
Morphin 25 2.000
Codein 2.000
6-Acetylmorphin 10
Benzoylecgonin 20 100
Kokain 100
Amphetamine 30 250
MDMA, MDEA, MDA 50 250
Benzodiazepine 50
Methadon und EDDP 30
Phencyclidin 25
Ethylglucuronid 100
Phosphatidylethanol (Vollblut) 20

Zwei Zahlenpaare stechen heraus. Bei THC-Carbonsäure liegt der deutsche Wert mit 7,5 ng/ml bei der Hälfte des US-Werts. Bei Morphin ist der Unterschied dramatisch: 25 gegenüber 2.000 ng/ml, also der achtzigste Teil. Wer amerikanische Zahlen aus Foren übernimmt, schätzt seine Situation deshalb systematisch zu günstig ein.

Warum die deutsche Strenge Störfaktoren erst relevant macht

Ein niedriger Bestätigungswert erhöht die Empfindlichkeit des gesamten Systems – und damit auch die Empfindlichkeit gegenüber Einflüssen, die nichts mit Konsum zu tun haben. Das ist der eigentliche Grund für viele Programmauflagen.

Das Lehrbeispiel ist Mohn. Mohnsaat enthält Morphin in stark schwankender Menge; für deutsche Proben sind Gehalte von 0,6 bis 330 µg/g beschrieben, während der Richtwert des Bundesinstituts für Risikobewertung höchstens 4 µg Morphin pro Gramm Mohnsamen vorsieht. In einer Untersuchung lagen die Gesamtmorphinwerte im Blut vier Stunden nach dem Verzehr bei 35,2 und 36,0 ng/ml, nach 20 Stunden noch bei 15,1 ng/ml. Nach zwei Wochen moderaten Mohnkonsums fanden sich im Bart- und Kopfhaar 96 beziehungsweise 58 pg/mg Morphin. Bei einem Bestätigungswert von 25 ng/ml im Urin ist Mohngebäck damit ein realistischer Störfaktor – beim US-Wert von 2.000 ng/ml wäre es keiner. Genau deshalb ist der Verzicht auf mohnhaltige Lebensmittel eine übliche Programmauflage, und genau deshalb sollte man ihn einhalten.

Dieselbe Logik gilt für Cannabis. Bei einem Screening von 50 ng/ml ist Passivexposition praktisch auszuschließen; in einer kontrollierten Untersuchung war bei dieser Schwelle nur eine einzige Probe positiv. Beim deutschen Bestätigungswert von 7,5 ng/ml wird extreme Passivexposition prinzipiell relevant, weil dort maximale THC-COOH-Werte von 1,3 bis 57,5 ng/ml gemessen wurden. Ähnlich bei Hanfprodukten: Reines Cannabidiol erzeugt praktisch keine positiven Befunde – 100 mg reines CBD führten in keiner Probe zu einer Überschreitung von 15 ng/ml –, entscheidend ist die THC-Verunreinigung des Produkts. Bei 7,5 ng/ml ist dieses Risiko größer als bei 15.

Abgrenzung: Bestätigung ist nicht Wiederholung

Eine Bestätigung ist kein zweiter Durchlauf desselben Tests. Ein immunchemisches Analysenergebnis kann ausdrücklich nicht durch einen zweiten Immunoassay bestätigt werden. Gefordert ist ein zweites unabhängiges, spezifisches und identifizierendes Verfahren mit mindestens gleicher Empfindlichkeit – und „mindestens gleiche Empfindlichkeit“ ist keine Formel, sondern eine harte Bedingung: Ein Bestätigungsverfahren, das unempfindlicher ist als das Screening, könnte auffällige Proben scheinbar entlasten.

Ebenso ist die Bestätigungsanalyse keine Zweitbegutachtung des Befunds. Sie ist Teil derselben Untersuchung, wird aus derselben Probe durchgeführt und ergibt zusammen mit dem Screening ein Ergebnis. Ob eine Rückstellprobe zusätzlich untersucht wird, ist eine davon getrennte Frage und liegt in der Hand der durchführenden Stelle.

Was das für den eigenen Befund heißt

Im Bericht erkennt man die Bestätigungsstufe an drei Merkmalen: Es wird eine einzelne Substanz benannt, nicht eine Gruppe; es steht eine Konzentration dabei; und die Methode ist als chromatographisch-massenspektrometrisches Verfahren angegeben. Fehlt eines dieser Merkmale, handelt es sich um ein Screening-Ergebnis. Für Haarbefunde ist die Bestätigungsebene der Normalfall, weil die geforderten Bestimmungsgrenzen – etwa 0,2 pg/mg für THC-Carbonsäure – anders nicht erreichbar sind. Die Einordnung des Werts nimmt anschließend die sachverständige Interpretation vor.

Häufige Fragen

Welche Verfahren gelten als Bestätigungsanalyse?

Nur chromatographische Verfahren mit massenspektrometrischer Detektion, also GC-MS oder LC-MS/MS beziehungsweise entsprechende Tandem-MS-Systeme. Immunchemische Tests sind ausgeschlossen, auch mehrfach durchgeführte.

Warum sind die deutschen Werte so viel niedriger als die amerikanischen?

Weil die Zwecke verschieden sind. Der Abstinenznachweis im Fahrerlaubnisrecht verlangt einen strengeren Maßstab als eine arbeitsrechtliche Vortestung. Bei Morphin bedeutet das 25 statt 2.000 ng/ml.

Kann Mohngebäck einen Bestätigungsbefund auslösen?

Bei einem Bestätigungswert von 25 ng/ml Morphin im Urin ist Mohnverzehr ein realistischer Störfaktor; belegt sind Blutwerte von über 35 ng/ml vier Stunden nach dem Verzehr. Deshalb gehört der Verzicht auf mohnhaltige Lebensmittel zu den üblichen Programmauflagen.

Wird bei Heroinkonsum anders bestätigt?

Ja, hier ist die Abgrenzung entscheidend: Heroinkonsum muss über 6-Monoacetylmorphin und/oder Heroin selbst von Codein- oder Morphinkonsum unterschieden werden. Ein Morphinbefund allein lässt diese Zuordnung nicht zu.

Verwandte Begriffe

  • Screening – die erste Stufe, deren Ergebnis bestätigt werden muss
  • LC-MS/MS – das Standardverfahren der Bestätigungsebene
  • GC-MS – die Alternative, bei polaren Analyten mit Derivatisierung
  • Cut-off – erklärt die unterschiedlichen Schwellen beider Stufen
  • Mohn – der klassische Störfaktor, den der niedrige Morphinwert relevant macht
  • CTU 3 – die Anforderungen an die toxikologische Analyse insgesamt

Synonyme: identifizierende Analyse, Konfirmationsanalyse, Bestätigungstest, Zweitverfahren. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Richtlinien der GTFCh zur Qualitätssicherung und Anhang C zur Haaranalytik, deutsche CTU-Kriterien nach den Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM, US-Bundesstandard 49 CFR § 40.85, publizierte Studien zu Mohnverzehr, Passivexposition und CBD-Produkten.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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