LEXIKON
11-Hydroxy-THC ist das erste psychoaktiv wirksame Abbauprodukt des Tetrahydrocannabinols und entsteht im Körper nach der Aufnahme von THC. In der Abstinenzkontrolle spielt es eine Nebenrolle: Maßgeblich sind THC selbst und vor allem die THC-Carbonsäure.
Nach der Aufnahme wird Tetrahydrocannabinol in der Leber schrittweise umgebaut. Am Anfang dieser Kette steht 11-Hydroxy-THC, das anders als die meisten Abbauprodukte selbst noch psychoaktiv wirkt. Erst im nächsten Schritt entsteht die THC-Carbonsäure (THC-COOH), die nicht mehr wirksam ist, aber deutlich länger nachweisbar bleibt. 11-Hydroxy-THC ist damit ein Metabolit mit kurzer Verweildauer – und genau das begrenzt seinen Wert für rückblickende Nachweise über Monate.
Das Konsenspapier der Society of Hair Testing zu Drogen im Haar (2021) nennt für THC im Kopfhaar einen Cut-off von 50 pg/mg und für Cannabidiol ebenfalls 50 pg/mg. Für die THC-Carbonsäure ist bewusst kein Cut-off festgelegt, sondern nur eine geforderte Mindest-Bestimmungsgrenze von 0,2 pg/mg. Für 11-Hydroxy-THC enthält die Tabelle keinen eigenen Wert. Wo ein Labor diesen Stoff dennoch mitbestimmt, greifen die laborintern validierten Bestimmungsgrenzen nach den Anforderungen der GTFCh, nicht ein allgemein verbindlicher Cut-off.
Im Netz findet sich die Angabe, ab einer bestimmten Konzentration von 11-Hydroxy-THC im Haar sei aktiver Konsum bewiesen. Diese Zahl lässt sich in keinem konsentierten Regelwerk nachweisen und wird hier deshalb bewusst nicht wiedergegeben. Ebenso wenig existiert ein konsentiertes Verhältniskriterium zwischen THC und THC-Carbonsäure. Wer solche Werte in einer Beratung genannt bekommt, sollte nach der Fundstelle fragen.
Cannabinoide im Haar beweisen für sich genommen keinen Konsum. In einer kontrollierten Untersuchung mit oral aufgenommenem THC fand sich in keiner Kopf-, Bart- oder Körperhaarprobe THC, obwohl im Serum Wirkspiegel messbar waren; THC-Carbonsäure erschien sogar in Segmenten, die vor der Einnahme gewachsen waren. Der Weg dorthin führt über Schweiß und Talg sowie über den Kontakt mit konsumierenden Personen. Bei kosmetischer Anwendung von Hanföl wiesen 89 Prozent der Probanden mindestens ein Cannabinoid im Haar auf, THC-Carbonsäure dagegen war nicht nachweisbar. Deshalb wird bei reiner Cannabisfragestellung im Haar direkt auf THC-Carbonsäure geprüft; isolierte THC-Befunde können auf externe Kontamination zurückgehen.
Cannabis wird seit dem 1. April 2024 über § 13a FeV geregelt und nicht mehr über § 14 FeV. Für den Nachweis eines geänderten Konsumverhaltens sieht die 5. Auflage der Beurteilungskriterien (2026) je nach gewähltem Weg drei Urin- oder Blutkontrollen in vier Monaten oder ein 3 cm langes kopfhautnahes Haarsegment vor; als Kontraindikator gilt THC-Carbonsäure ab 1 pg/mg im Haar. 11-Hydroxy-THC taucht in diesen Belegformaten nicht auf. Wer ein Abstinenzkontrollprogramm führt, muss sich um diesen Parameter daher nicht eigens kümmern. Zur rechtlichen Gesamteinordnung lohnt der Blick auf die Cannabisseite unserer MPU-Schwesterseite.
In der Regel nicht. Bei reiner Cannabisfragestellung kann die Analyse auf Cannabinoide beschränkt werden, und im Vordergrund stehen dabei THC und die THC-Carbonsäure. Welche Analyten einbezogen werden, ergibt sich aus dem Laborauftrag.
Ein konsentierter Grenzwert, ab dem dieser Stoff aktiven Konsum belegen würde, existiert nicht. Als Beleg für tatsächliche Aufnahme gilt nach dem Konsenspapier 2021 der Nachweis von THC-Carbonsäure. Ein Einzelwert ohne Gesamtbetrachtung trägt ohnehin keine Beurteilung.
11-Hydroxy-THC wirkt noch psychoaktiv und wird rasch weiter abgebaut. Die THC-Carbonsäure ist pharmakologisch unwirksam, wird aber deutlich länger ausgeschieden und ist deshalb der praktisch wichtige Nachweisparameter.
Synonyme: 11-OH-THC, 11-Hydroxy-Delta-9-Tetrahydrocannabinol. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Konsenspapier der Society of Hair Testing zu Drogen im Haar (2021), Richtlinien der GTFCh, Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 (DGVP/DGVM), Fahrerlaubnis-Verordnung.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.
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