LEXIKON
Serum ist der flüssige Anteil des Blutes, der nach der Gerinnung übrig bleibt – also Blut ohne Zellen und ohne Gerinnungsfaktoren. In der Fahreignungsbegutachtung ist es die Bezugsmatrix für mehrere zentrale Werte, darunter der gesetzliche THC-Grenzwert und der Nachweis von Ethanol.
Die drei Begriffe sind nicht austauschbar. Plasma entsteht, wenn die Gerinnung durch ein Antikoagulans verhindert und die Zellen abzentrifugiert werden; es enthält daher noch Fibrinogen. Serum entsteht ohne Antikoagulans nach vollständiger Gerinnung. Vollblut schließlich enthält alle Bestandteile. Welche Matrix vorliegt, muss auf dem Befund stehen, weil sich die Werte nicht ohne Weiteres ineinander übersetzen lassen.
| Parameter | Bezug |
|---|---|
| Ethanol | nachweisbar bis maximal 24 Stunden, typisch 5–7 Stunden |
| THC | 3,5 ng/ml im Blutserum als Ordnungswidrigkeitengrenze nach § 24a Absatz 1a StVG |
| THC, Substanzfreiheitsbeleg | fachlich maßgeblich unter 1 ng/ml Blutserum nach den FAQ der DGVM |
| THC-COOH | Indikatorwerte 20, 75 und 150 ng/ml Blutserum in der 5. Auflage der Beurteilungskriterien |
Diese Indikatorwerte sind Bausteine innerhalb mehrgliedriger Kriterienkataloge und keine eigenständigen Entscheidungsgrenzen. Die BASt weist ausdrücklich darauf hin, dass sich aus Cannabinoid-Konzentrationen keine konkreten Grenzwerte für eine Abhängigkeit ableiten lassen.
Phosphatidylethanol ist an die Membran der roten Blutkörperchen gebunden und wird deshalb in EDTA-Vollblut oder Kapillarblut bestimmt, nicht im Serum. Der Cut-off für den deutschen Abstinenzbeleg liegt bei 20 ng/ml. Wer eine Serumprobe abgibt in der Annahme, damit sei PEth erfasst, hat den falschen Untersuchungsauftrag. Auch die indirekten Marker – CDT, Gamma-GT, MCV, Transaminasen und Triglyzeride, die die Begutachtungsleitlinien bei Alkoholabhängigkeit aufzählen – werden aus Serum oder Plasma bestimmt und sind trotzdem kein Abstinenznachweis.
Blutproben sind nach den Richtlinien der GTFCh unverzüglich tiefgefroren aufzubewahren, mindestens bei minus 15 Grad Celsius, und Hitze- sowie Lichteinfluss ist zu vermeiden. Die Aufbewahrungsfrist für Blutproben beträgt zwei Jahre. Für die Blutentnahme gelten dieselben Anforderungen an Probenidentität und Dokumentation wie für jede andere Matrix.
Für Alkohol nicht über Ethanol im Serum, weil das Fenster zu kurz ist. Der blutbasierte Alkoholnachweis läuft über PEth im Vollblut. Bei Cannabis sieht die DGVM den Substanzfreiheitsbeleg dagegen ausdrücklich über Blut vor, weil Urin den Konsumzeitpunkt nicht abbildet.
Häufig liegt es an der Matrix. Ein in Serum bestimmter Wert ist mit einem Vollblutwert nicht unmittelbar vergleichbar. Der Befund muss die Matrix ausweisen; im Zweifel klärt das die sachverständige Interpretation.
Synonym: Blutserum. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Richtlinien der GTFCh, Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM, Straßenverkehrsgesetz, FAQ der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der BASt.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.
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