LEXIKON

Serum

Serum ist der flüssige Anteil des Blutes, der nach der Gerinnung übrig bleibt – also Blut ohne Zellen und ohne Gerinnungsfaktoren. In der Fahreignungsbegutachtung ist es die Bezugsmatrix für mehrere zentrale Werte, darunter der gesetzliche THC-Grenzwert und der Nachweis von Ethanol.

Serum, Plasma und Vollblut

Die drei Begriffe sind nicht austauschbar. Plasma entsteht, wenn die Gerinnung durch ein Antikoagulans verhindert und die Zellen abzentrifugiert werden; es enthält daher noch Fibrinogen. Serum entsteht ohne Antikoagulans nach vollständiger Gerinnung. Vollblut schließlich enthält alle Bestandteile. Welche Matrix vorliegt, muss auf dem Befund stehen, weil sich die Werte nicht ohne Weiteres ineinander übersetzen lassen.

Welche Parameter im Serum bestimmt werden

Parameter Bezug
Ethanol nachweisbar bis maximal 24 Stunden, typisch 5–7 Stunden
THC 3,5 ng/ml im Blutserum als Ordnungswidrigkeitengrenze nach § 24a Absatz 1a StVG
THC, Substanzfreiheitsbeleg fachlich maßgeblich unter 1 ng/ml Blutserum nach den FAQ der DGVM
THC-COOH Indikatorwerte 20, 75 und 150 ng/ml Blutserum in der 5. Auflage der Beurteilungskriterien

Diese Indikatorwerte sind Bausteine innerhalb mehrgliedriger Kriterienkataloge und keine eigenständigen Entscheidungsgrenzen. Die BASt weist ausdrücklich darauf hin, dass sich aus Cannabinoid-Konzentrationen keine konkreten Grenzwerte für eine Abhängigkeit ableiten lassen.

Der wichtigste Irrtum: PEth wird nicht im Serum gemessen

Phosphatidylethanol ist an die Membran der roten Blutkörperchen gebunden und wird deshalb in EDTA-Vollblut oder Kapillarblut bestimmt, nicht im Serum. Der Cut-off für den deutschen Abstinenzbeleg liegt bei 20 ng/ml. Wer eine Serumprobe abgibt in der Annahme, damit sei PEth erfasst, hat den falschen Untersuchungsauftrag. Auch die indirekten Marker – CDT, Gamma-GT, MCV, Transaminasen und Triglyzeride, die die Begutachtungsleitlinien bei Alkoholabhängigkeit aufzählen – werden aus Serum oder Plasma bestimmt und sind trotzdem kein Abstinenznachweis.

Präanalytik und Aufbewahrung

Blutproben sind nach den Richtlinien der GTFCh unverzüglich tiefgefroren aufzubewahren, mindestens bei minus 15 Grad Celsius, und Hitze- sowie Lichteinfluss ist zu vermeiden. Die Aufbewahrungsfrist für Blutproben beträgt zwei Jahre. Für die Blutentnahme gelten dieselben Anforderungen an Probenidentität und Dokumentation wie für jede andere Matrix.

Häufige Fragen

Kann ich einen Abstinenznachweis über Serumwerte führen?

Für Alkohol nicht über Ethanol im Serum, weil das Fenster zu kurz ist. Der blutbasierte Alkoholnachweis läuft über PEth im Vollblut. Bei Cannabis sieht die DGVM den Substanzfreiheitsbeleg dagegen ausdrücklich über Blut vor, weil Urin den Konsumzeitpunkt nicht abbildet.

Warum steht auf meinem Befund ein anderer Wert als erwartet?

Häufig liegt es an der Matrix. Ein in Serum bestimmter Wert ist mit einem Vollblutwert nicht unmittelbar vergleichbar. Der Befund muss die Matrix ausweisen; im Zweifel klärt das die sachverständige Interpretation.

Verwandte Begriffe

  • Serumalkohol – die Ethanolbestimmung in dieser Matrix
  • Blutanalytik – der Überblick über blutbasierte Verfahren
  • Blutprobe – Gewinnung, Kennzeichnung und Versand
  • Lagerung – die Bedingungen, unter denen Serumproben stabil bleiben
  • Matrix – der Oberbegriff, unter den Serum fällt

Synonym: Blutserum. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Richtlinien der GTFCh, Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM, Straßenverkehrsgesetz, FAQ der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der BASt.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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