LEXIKON
EDTA-Blut ist Vollblut mit dem Gerinnungshemmer EDTA und die Standardmatrix für die Bestimmung von Phosphatidylethanol (PEth). Das Antikoagulans verhindert die Gerinnung und hält die roten Blutkörperchen unversehrt, in deren Membran dieser Alkoholmarker entsteht. In Abstinenzkontrollprogrammen wird EDTA-Blut immer dann angefordert, wenn der Nachweis aus dem Blut und nicht aus Haar oder Urin geführt werden soll.
PEth ist ein Phospholipid der Erythrozytenmembran. Es entsteht nur in Gegenwart von Ethanol und bleibt an die Zelle gebunden. Lässt man Blut gerinnen und trennt Serum ab, verbleibt der Marker im Blutkuchen und ist im Überstand nicht mehr bestimmbar. Die Wahl des Röhrchens ist hier also keine Formalie, sondern entscheidet darüber, ob die Probe verwertbar ist. Umgekehrt gilt: Ethanol selbst und die indirekten Marker werden aus Serum bestimmt. Wer beides braucht, gibt zwei getrennte Röhrchen ab. Auch Kapillarblut aus der Fingerbeere kann für PEth verwendet werden, wenn es entsprechend antikoaguliert aufgefangen wird.
| Wert | Bedeutung |
|---|---|
| 20 ng/ml PEth | Cut-off für den deutschen Abstinenzbeleg |
| unter 20 µg/l | Abstinenz oder niedriger Konsum |
| 20 bis 200 µg/l | signifikanter Alkoholkonsum |
| über 200 µg/l | chronischer Fehlgebrauch (früher: Missbrauch) |
| 60 ng/ml | Start- und Maximalwert beim kontrollierten Trinken nach der 5. Auflage der Beurteilungskriterien, bindend für neue Programme ab 01.06.2026 |
| 8 ng/ml | Bestimmungsgrenze der Methode |
Die Absenkung des Start- und Maximalwerts von 100 auf 60 ng/ml ist eine der praktisch spürbarsten Änderungen der 5. Auflage. Laufende Programme mit Startwerten zwischen 60 und 100 ng/ml dürfen nach der 4. Auflage zu Ende geführt werden.
PEth spricht innerhalb von ein bis zwei Stunden nach Alkoholaufnahme an, hat eine Halbwertszeit von drei bis zwölf Tagen und deckt ein Nachweisfenster von etwa drei bis vier Wochen ab. Damit liegt es zwischen dem sehr kurzen Fenster der direkten Ethanolbestimmung und dem retrospektiven Fenster der Haaranalyse. Für die Vereinbarkeit mit Abstinenz oder geringem Alkoholkonsum nach mindestens vier Wochen Abstinenz wurde bei Ausgangswerten bis 160 ng/ml eine Spezifität von mindestens 0,987 beschrieben.
Blutproben sind unverzüglich tiefzufrieren, mindestens bei minus 15 Grad Celsius, und nach der Berichterstattung zwei Jahre aufzubewahren. Die Probe wird versiegelt, mit einem laborinternen Code versehen und ihre Identität durchgehend gesichert; bei Überführungen gilt das Vier-Augen-Prinzip. Wird diese Kette unterbrochen, ist der Befund nach den CTU-Kriterien nicht verwertbar – unabhängig davon, wie das Messergebnis ausfällt.
Nur, wenn ausdrücklich ein EDTA-Röhrchen verwendet und die Probe unter den Bedingungen der CTU-Kriterien gesichert wird. Eine Abnahme ohne Identitätsprüfung, Versiegelung und dokumentierte Kette des Verbleibs liefert keinen verwertbaren Abstinenzbeleg.
Es ist etwas anderes. Die Haaranalyse blickt Monate zurück, PEth erfasst die letzten Wochen sehr empfindlich. Welche Matrix verlangt wird, ergibt sich aus der Fragestellung und aus dem gewählten Programm, nicht aus einer Rangfolge.
Dafür liegen keine belastbaren Angaben vor, die hier genannt werden könnten. Bekannte Einflussgrößen sind vor allem präanalytischer Natur: falsches Röhrchen, verzögerte Kühlung, unvollständige Durchmischung.
Synonyme: EDTA-Vollblut, antikoaguliertes Vollblut. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM, insbesondere die CTU-Kriterien, sowie die Richtlinien der GTFCh zur Qualitätssicherung.
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