LEXIKON
Risikokonsum von Alkohol bezeichnet ein Trinkverhalten, das noch keine Abhängigkeit und keine festgestellte Schädigung voraussetzt, aber mit einer erhöhten Gefährdung einhergeht. In der Fahreignungsbegutachtung wird er über die A-Hypothesen der Beurteilungskriterien erfasst, insbesondere über die Gruppe A 3 zur Alkoholgefährdung.
Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien beziffert im Kriterium A 3.1 K, was als gefährlicher Konsum gilt. Punkt 10 nennt für die untere Hälfte dieses Bereichs Durchschnittsmengen an Reinalkohol pro Tag.
| Indikator | Wert |
|---|---|
| Gefährlicher Konsum, Männer (Punkt 10) | durchschnittlich 60–120 g Reinalkohol pro Tag |
| Gefährlicher Konsum, Frauen (Punkt 10) | durchschnittlich 40–80 g Reinalkohol pro Tag |
| Häufige Trinkanlässe (Punkt 7) | Werte von 1,1–1,3 ‰, oberhalb des gesellschaftlich üblichen Konsums |
| Ausgeprägte Toleranzbildung (Punkt 8) | 1,6 ‰ auch außerhalb des Straßenverkehrs erreicht |
Diese Angaben sind Indikatoren innerhalb eines mehrgliedrigen Kriterienkatalogs, keine eigenständigen Entscheidungsgrenzen. Ein einzelner Punkt entscheidet nichts; er fließt in eine Gesamtwürdigung ein.
Bei der Frage nach einer tragfähigen Änderung des Trinkverhaltens ist Kriterium A 3.3 K einschlägig. Punkt 5 stellt klar: Wer angibt, künftig nur noch gelegentlich zu trinken, muss ein risikoarmes und nicht lediglich ein weniger riskantes Konsummuster darlegen. Punkt 16 ergänzt, dass Haaranalysen oder PEth-Werte nicht im Widerspruch zum angegebenen Konsum stehen dürfen. Damit ist die Selbstauskunft an einen toxikologischen Abgleich gebunden. Punkt 7 hält zudem fest, dass moderater Cannabiskonsum nicht als Mischkonsum zählt.
Eine direkte Messgröße für Risikokonsum gibt es nicht. Indirekte Alkoholmarker sprechen erst bei längerem, deutlich erhöhtem Konsum an: CDT steigt in der Regel erst ab etwa 60 g Ethanol pro Tag über zwei bis vier Wochen. Der Wert, der Konsummuster am besten quantifiziert, ist PEth im Blut; für das kontrollierte Trinken hat die 5. Auflage den Start- und Maximalwert von 100 auf 60 ng/ml gesenkt, bindend für neue Programme ab dem 1. Juni 2026. Im Haar gilt EtG über 5 pg/mg als Hinweis auf wiederholten Alkoholkonsum.
Nein. Fehlgebrauch (früher Missbrauch) setzt an der fehlenden Trennung von Konsum und Fahren an. Risikokonsum beschreibt dagegen die Konsummenge und das Konsummuster als Gefährdung, unabhängig von einer Verkehrsauffälligkeit.
Nicht zwingend. Neben der Abstinenz kommt das kontrollierte Trinken als Ziel in Betracht. Welcher Weg tragfähig ist, hängt nach den Begutachtungsleitlinien davon ab, ob aufgrund der Lerngeschichte ein konsequenter kontrollierter Umgang erreichbar erscheint.
Diese Umrechnung hängt von Menge und Alkoholgehalt ab und wird hier nicht beziffert. Belegt sind allein die im Kriterium A 3.1 K genannten Tagesdurchschnittswerte.
Synonyme: riskanter Alkoholkonsum, Alkoholgefährdung. Zur Umsetzung als Ziel im MPU-Verfahren siehe auf der Schwesterseite den Beitrag zum kontrollierten Trinken. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der BASt.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.
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