LEXIKON

Binge Drinking

Binge-Drinking bezeichnet das Trinken großer Alkoholmengen innerhalb kurzer Zeit, im Deutschen meist Rauschtrinken genannt. Für die Fahreignungsbegutachtung ist das Muster wichtiger als die Jahresmenge: Ein episodisches Trinkverhalten kann eine erhebliche Toleranzentwicklung anzeigen, obwohl der Durchschnittskonsum unauffällig wirkt.

Warum das Muster und nicht die Summe zählt

Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien bewertet den Alkoholkonsum über die A-Hypothesen. In Kriterium A 3.1 K sind unter anderem häufige Trinkanlässe aufgeführt, die zu Werten von 1,1 bis 1,3 ‰ führten und damit den gesellschaftlich üblichen Konsum überschritten, sowie eine ausgeprägte Toleranzbildung, wenn auch außerhalb des Straßenverkehrs 1,6 ‰ erreicht wurden. Als gefährlicher Konsum sind dort in der unteren Hälfte durchschnittlich 60 bis 120 Gramm Reinalkohol pro Tag bei Männern und 40 bis 80 Gramm bei Frauen benannt. Bei den Toleranzhinweisen wurden die Schwellen gegenüber der 4. Auflage angehoben.

Sachverhalt 5. Auflage (2026) 4. Auflage (historisch)
Trunkenheitsfahrt als Toleranzhinweis ab 2,5 ‰ ab 2,0 ‰
Promillefahrt ohne außergewöhnliche Ausfallerscheinungen ab 2,0 ‰ ab 1,6 ‰

Was die Marker von episodischem Trinken sehen

Hier liegt der praktische Kern. Ethylglucuronid im Haar bildet den Durchschnitt eines Segments ab: Bis einschließlich 5 pg/mg im kopfnahen Segment widerspricht der Befund einer behaupteten Abstinenz nicht, ab 30 pg/mg spricht er stark für chronisch exzessiven Konsum von im Mittel 60 Gramm reinem Ethanol oder mehr pro Tag über Monate. Ein einzelner Rauschabend kann in diesem Mittelwert untergehen. Phosphatidylethanol im Blut reagiert dagegen innerhalb von ein bis zwei Stunden, hat eine Halbwertszeit von drei bis zwölf Tagen und ein Nachweisfenster von etwa drei bis vier Wochen – damit erfasst es Einzelepisoden deutlich besser. Die indirekten Marker CDT, GGT und MCV sprechen erst ab etwa 60 Gramm Ethanol pro Tag über Wochen an und sind für episodisches Trinken wenig aussagekräftig.

Folgen für Programm und Begutachtung

Im laufenden Programm gilt jede Alkoholaufnahme als Abstinenzunterbrechung, unabhängig von der Menge. Beim Zielverhalten kontrolliertes Trinken ist der Start- und Maximalwert für PEth mit der 5. Auflage von 100 auf 60 ng/ml gesenkt worden, bindend für neue Programme ab dem 01.06.2026. Nach Kriterium A 3.3 K dürfen Haaranalysen oder PEth-Werte nicht im Widerspruch zu den eigenen Angaben über den Konsum stehen – genau daran scheitern Schilderungen, die Rauschepisoden aussparen.

Häufige Fragen

Sieht man einen einzelnen Rauschabend in der Haaranalyse?

Nicht zuverlässig. Der EtG-Wert eines Segments ist ein Mittelwert über mehrere Monate; eine einzelne Episode kann darin verschwinden. Umgekehrt taugt das nicht als Sicherheit: PEth im Blut und die Angaben im Gespräch werden mitbewertet.

Gilt Rauschtrinken als Alkoholfehlgebrauch?

Nicht automatisch. Fehlgebrauch (früher Missbrauch) setzt nach den Begutachtungsleitlinien voraus, dass Fahren und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Konsum nicht hinreichend sicher getrennt werden. Rauschtrinken ist ein Indikator in einem größeren Kriterienkatalog, kein eigenständiges Urteil.

Gibt es Binge-Konsum auch bei Cannabis?

Ja. In den D-Kriterien der 5. Auflage ist Binge-Konsum sowohl ein Indikator für riskanten Konsum als auch einer der sieben Kontraindikatoren, die einen risikoarmen Konsum ausschließen.

Verwandte Begriffe

Synonyme: Rauschtrinken, episodisches Stoßtrinken. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM (A-Hypothesen), Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der BASt, Stand 01.06.2022, Konsenspapiere der Society of Hair Testing.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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