LEXIKON

Analytik

Analytik bezeichnet den gesamten Ablauf, mit dem aus einer Probe ein verwertbarer Befund entsteht – von der Annahme über die Messung bis zur Bewertung. Während der Analyt die gemessene Substanz ist, meint Analytik das Verfahren, das um sie herum gebaut wird.

Drei Abschnitte, drei Fehlerquellen

Fachlich wird zwischen Präanalytik, eigentlicher Messung und Postanalytik unterschieden. Zur Präanalytik gehören Identitätssicherung, Probenahme, Verpackung, Transport und Lagerung; hier entstehen die meisten Fehler, die sich später nicht mehr reparieren lassen. Die Messung selbst folgt validierten Verfahren. Die Postanalytik umfasst Plausibilitätsprüfung, Freigabe und die Erstellung des Befundberichts. Ein Befund ist immer nur so belastbar wie der schwächste dieser drei Abschnitte.

Zweistufigkeit ist Pflicht, nicht Komfort

Die Analytik in der Abstinenzkontrolle ist zweistufig aufgebaut. Ein Screening arbeitet klassenbezogen, mit hohem Durchsatz und hoher Empfindlichkeit, aber begrenzter Spezifität; es ist ausschließlich hinweisgebend. Die GTFCh formuliert die Regel unmissverständlich: Positive Resultate hinweisgebender Analysen sind isoliert genommen nicht gerichtsverwertbar und müssen durch ein zweites unabhängiges, spezifisches und identifizierendes Verfahren mit mindestens gleicher Empfindlichkeit bestätigt werden. Und ein immunchemisches Analysenergebnis kann nicht durch einen zweiten Immunoassay bestätigt werden. Screening wird sensitivitätsorientiert konfiguriert, die Bestätigungsanalyse spezifitätsorientiert.

Welche Verfahren zulässig sind

Verfahren Rolle in der Kette
Immunoassay klassenbezogenes Screening, nur hinweisgebend
GC-MS strukturidentifizierend; für polare Analyten ist Derivatisierung nötig
LC-MS/MS ohne Derivatisierung, höchste Empfindlichkeit im Pikogrammbereich

Für Haar lässt der Anhang C der GTFCh-Richtlinien nur eine GC- oder eine HPLC-Methode in Verbindung mit einem massenspezifischen Detektor beziehungsweise Tandem-MS-System zu. Das Konsenspapier 2021 verlangt für die Bestätigung ebenfalls chromatographische Verfahren in Kopplung mit Massenspektrometrie sowie einen validierten Dekontaminationsschritt vor der Bestimmung.

Die Kenngrößen, die jeden Befund tragen

Vier Begriffe entscheiden über die Aussagekraft. Die Nachweisgrenze ist die kleinste Konzentration, bei der ein Analyt sicher als vorhanden erkannt wird. Die Bestimmungsgrenze ist die kleinste Konzentration, die mit definierter Präzision und Richtigkeit quantifiziert werden kann. Die Messunsicherheit beschreibt den Streubereich um den Messwert; für die Haaranalytik ist sie mit ± 30 Prozent harmonisiert und bei Cut-off-Entscheidungen zugunsten der betroffenen Person zu berücksichtigen. Selektivität schließlich meint die Fähigkeit, den Zielanalyten neben Matrix und Begleitsubstanzen zu erfassen.

Der organisatorische Rahmen

Nach den CTU-Kriterien muss das Labor nach DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke akkreditiert sein. Daraus folgen konkrete Pflichten: die Kette des Verbleibs ab Probenempfang aufzeichnen, alle Verfahren vor dem Gebrauch validieren, jede Seite eines Falldokuments auf die analysierende Person rückführbar halten, Personalkompetenz belegen und an Ringversuchen teilnehmen. Bei Probenüberführungen gilt das protokollierte Vier-Augen-Prinzip.

Häufige Fragen

Wie unterscheiden sich Analytik und Analyt?

Der Analyt ist der gemessene Stoff, die Analytik ist das Verfahren dahinter. Beide Fragen sind zu klären: was gemessen wurde und wie.

Warum dauert eine Bestätigungsanalyse länger?

Weil sie aufwendiger ist: Probenaufarbeitung, chromatographische Trennung und massenspektrometrische Identifizierung benötigen mehr Zeit als ein Screening. Diese Zeit ist der Preis für die Verwertbarkeit.

Kann ich eine Zweitanalyse verlangen?

Proben werden Betroffenen niemals ausgehändigt. Zweit- und Nachanalysen organisiert ausschließlich die durchführende Stelle, gestützt auf die zurückbehaltene Rückstellprobe.

Verwandte Begriffe

Synonyme: toxikologische Analytik, Laboranalytik. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Richtlinien der GTFCh mit Anhang C, DIN EN ISO/IEC 17025:2018, Konsenspapier der Society of Hair Testing zu Drogen im Haar (2021), Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 (DGVP/DGVM).

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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