LEXIKON
Postanalytik umfasst alles, was nach der eigentlichen Messung geschieht: die Plausibilitätsprüfung der Rohdaten, die Bewertung gegen Cut-off und Messunsicherheit, die Erstellung des Befundberichts, die Aufbewahrung der Proben und die abschließende Beurteilung. Sie entscheidet darüber, ob aus einem Messwert ein verwertbarer Beleg wird.
Ein Zahlenwert allein ist noch kein Ergebnis. In der Postanalytik wird geprüft, ob die Kalibration und die internen Kontrollen in Ordnung waren, ob ein hinweisgebendes Screening durch ein identifizierendes Verfahren bestätigt wurde und wie der Wert im Verhältnis zur Messunsicherheit steht. Für die Haaranalytik ist eine harmonisierte Messunsicherheit von ± 30 Prozent beschrieben; bei Entscheidungen nahe einem Cut-off ist sie zugunsten der betroffenen Person zu berücksichtigen. Diese Abwägung gehört zur sachverständigen Interpretation und nicht zur Messung selbst.
Die Berichtserstellung ist als eigenes CTU-Kriterium ausgeformt. CTU 4 – in der 4. Auflage noch „Befunderstellung“ genannt – verlangt Angaben zum Überwachungszeitraum, zur Anzahl und Art der Kontrollen, zu Fehlzeiten und Unregelmäßigkeiten sowie eine Beurteilung. Damit wird der Bericht mehr als eine Wertetabelle: Er dokumentiert den Programmverlauf. Die GTFCh verlangt zusätzlich, dass jede Seite eines Falldokuments auf die bearbeitende Person rückführbar ist.
Nach der Berichterstattung sind Proben noch mindestens sechs Monate aufzubewahren, Blutproben zwei Jahre; generell werden mindestens zwei Jahre empfohlen. Blutproben sind unverzüglich tiefgefroren zu lagern, mindestens bei minus 15 °C, Körperflüssigkeiten grundsätzlich gekühlt, ohne Hitze- und Lichteinfluss. Erst dadurch bleibt eine spätere Überprüfung möglich. Wichtig ist die Rollenverteilung: Proben werden Klientinnen und Klienten niemals ausgehändigt; Zweit- und Nachanalysen organisiert ausschließlich die durchführende Stelle.
Die drei Phasen greifen ineinander, sind aber getrennt zu betrachten. Die Präanalytik reicht von der Beauftragung bis zum Eintreffen der Probe im Labor, die Analytik umfasst Aufarbeitung und Messung, die Postanalytik alles danach. Fehler in der Präanalytik lassen sich postanalytisch nicht heilen – eine nicht deklarierte Haarbehandlung etwa macht negative Befunde nach den CTU-Kriterien unverwertbar, unabhängig davon, wie sauber gemessen wurde.
Die fachlich verantwortliche Person im forensisch-toxikologischen Labor, im weiteren Verlauf die Begutachtungsstelle. Die Beurteilung erfolgt stets im Zusammenhang mit allen erhobenen Befunden.
Nachanalysen organisiert ausschließlich die durchführende Stelle. Möglich sind sie, solange die Rückstellprobe innerhalb der Aufbewahrungsfristen vorhanden ist.
Weil jeder Messwert einen Streubereich hat. Bei Werten nahe einem Cut-off ist dieser Bereich zugunsten der betroffenen Person zu berücksichtigen.
Verwandte Bezeichnung: postanalytische Phase. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: CTU-Kriterien der Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026, Richtlinien der GTFCh, DIN EN ISO/IEC 17025, SGRM-Angaben zur Messunsicherheit.
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