LEXIKON

LSD

LSD ist ein halluzinogen wirkender Stoff, der dem Betäubungsmittelrecht unterliegt. Für die Haaranalytik gilt eine Besonderheit: Das Konsenspapier der Society of Hair Testing von 2021 nennt für LSD keinen Cut-off-Wert – an dessen Stelle treten laborinterne, validierte Bestimmungsgrenzen.

Kein konsentierter Grenzwert – was das bedeutet

Die Cut-off-Tabelle des Konsenspapiers führt Opiate, Kokain, Amphetamine, Cannabinoide sowie einzelne weitere Substanzen auf. LSD gehört nicht dazu. Fehlt ein konsentierter Wert, arbeitet das Labor mit der eigenen, nach den Anforderungen der GTFCh validierten Bestimmungsgrenze. Ein Befund lautet dann nicht auf „über oder unter dem Cut-off“, sondern auf „nachgewiesen“ oder „unterhalb der Bestimmungsgrenze“. Welche Grenze gilt, muss der Laborbefund ausweisen – wer eine allgemeingültige Zahl für LSD sucht, wird sie in den Regelwerken nicht finden.

Im Standardscreening nicht enthalten

Die immunchemischen Screenings der deutschen Routinelabore decken Cannabinoide, Kokainmetaboliten, Opiate, Amphetamine, Benzodiazepine und Barbiturate ab. LSD zählt zu keiner dieser Gruppen. Ein unauffälliges Standard-Screening sagt über LSD deshalb nichts aus. Soll die Substanz erfasst werden, muss sie im Laborauftrag ausdrücklich benannt und mit einem massenspektrometrischen Verfahren bestimmt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass LSD in sehr geringen Mengen wirksam ist und entsprechend niedrige Konzentrationen zu erfassen sind – das verlangt die Empfindlichkeit der Tandem-Massenspektrometrie.

Fahreignungsrechtliche Einordnung

Nach Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung, Nummer 9.1, schließt bereits die Einnahme von Betäubungsmitteln – mit Ausnahme von Cannabis, das seit 2024 gesondert geregelt ist – die Fahreignung aus. Nach Nummer 9.5 kann sie in der Regel nach einjähriger Abstinenz wiederhergestellt sein. Anordnungsgrundlage ist § 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung. In der Begutachtung wird der Sachverhalt über die D-Hypothesen geprüft; der Drogenbegriff der 5. Auflage umfasst ausdrücklich alle psychoaktiven Substanzen nach Anlage 4 Ziffer 9.1 bis 9.3, also auch neue psychoaktive Stoffe nach dem NpSG.

Häufige Fragen

Wird LSD bei einem Abstinenzprogramm mitgetestet?

Nur wenn es beauftragt wurde. Bei einer entsprechenden Vorgeschichte ist ein polytoxikologischer Untersuchungsumfang angezeigt; ohne Anlass wird nicht auf jede denkbare Substanz geprüft.

Wie lange ist LSD im Haar nachweisbar?

Belegt ist nur der anerkannte Rahmen: Bei Betäubungsmitteln werden höchstens sechs Zentimeter und damit sechs Monate ausgewertet. Eine substanzspezifische Nachweisdauer für LSD ist nicht belegt und wird hier nicht beziffert.

Gibt es Verwechslungsmöglichkeiten mit Arzneistoffen?

Da LSD nicht über ein Gruppenscreening, sondern gezielt und identifizierend bestimmt wird, spielt die klassische Kreuzreaktion hier keine Rolle. Maßgeblich ist die Spezifität des massenspektrometrischen Verfahrens.

Verwandte Begriffe

Auch Lysergsäurediethylamid. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Konsenspapier der Society of Hair Testing zu Drogen (2021), Richtlinien der GTFCh, Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 (DGVP/DGVM), Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 4. Siehe ergänzend den Beitrag zu LSD auf unserer Schwesterseite.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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