LEXIKON

Dauerwelle

Eine Dauerwelle formt das Haar dauerhaft um, indem die Schwefelbrücken im Keratin chemisch gelöst und in neuer Form wieder geschlossen werden. Sie verändert die Farbe nicht, greift aber in dieselbe Struktur ein, in der die Marker einer Haaranalyse sitzen. Das Konsenspapier der Society of Hair Testing von 2019 nennt chemische und thermische Haarbehandlungen ausdrücklich als Einflussfaktoren auf EtG und Ethylpalmitat; mit der 5. Auflage der Beurteilungskriterien wurde in CTU 2 eine eigene Fußnote zur Haarbehandlung einschließlich Glätten und Dauerwelle ergänzt.

Umformung statt Farbveränderung: der chemische Ablauf

Eine Dauerwelle arbeitet in zwei Schritten. Zuerst wirkt ein reduzierendes Mittel in alkalischem Milieu auf das Haar ein: die Disulfidbrücken zwischen den Keratinketten werden aufgespalten, das Haar quillt, wird weich und nimmt die Form der Wickler an. Im zweiten Schritt fixiert ein Oxidationsmittel die neue Anordnung, indem die Brücken an veränderten Positionen wieder geschlossen werden. Das Ergebnis ist kein Farbstoff im Haar, sondern ein umgebautes Gerüst. Fachlich bedeutsam ist die Zwischenphase: solange das Haar aufgequollen und geöffnet ist, kann die Haarmatrix wasserlösliche Bestandteile abgeben. Genau dieser Zustand ist der Grund, warum die Dauerwelle überhaupt als Störfaktor geführt wird, obwohl sie mit Färben und Bleichen auf den ersten Blick nichts zu tun hat.

Warum das Konsenspapier chemisch und thermisch in einem Satz nennt

Die Society of Hair Testing formuliert 2019, dass die Konzentration von EtG und Ethylpalmitat im Haar durch chemische und/oder thermische Haarbehandlungen beeinflusst werden kann. Die Zusammenfassung ist kein Zufall: beide Wege führen zu einer Belastung des Haarschafts, die die Barrierefunktion der Schuppenschicht schwächt. Bei der Dauerwelle geschieht das durch Reduktion und Alkali, bei Glätteisen und heißer Trocknung durch Hitze, die Wasser aus dem Haar treibt und die Struktur mechanisch belastet. Beide Effekte senken die messbare Konzentration tendenziell – sie erhöhen sie nicht. Wichtig ist die Unterscheidung beim zweiten Alkoholmarker: Ethylpalmitat kann zusätzlich durch ethanolhaltige Pflegeprodukte ansteigen, während Ethylglucuronid davon unbeeinflusst bleibt. Die Konstellation eines auffälligen Ethylpalmitat-Werts bei unauffälligem EtG ist deshalb nur mit Kenntnis der Behandlungs- und Pflegehistorie einzuordnen.

Der Aktualitätspunkt: die neue Fußnote in CTU 2

Bis vor kurzem wurde die Dauerwelle in den Regelwerken nur mittelbar erfasst. Mit der 5. Auflage der Beurteilungskriterien (2026) wurden die Anforderungen an die Haarentnahme präzisiert und in CTU 2 eine eigene Fußnote zur Haarbehandlung ergänzt, die Glätten und Dauerwelle namentlich benennt. Das ist mehr als eine redaktionelle Fußnote: es stellt klar, dass die Abfrage bei der Probenahme nicht auf Farbveränderungen beschränkt ist. Wer bei der Frage nach Haarbehandlungen bisher nur an Färben und Blondieren gedacht hat, muss ab jetzt auch Umformung und Hitzebehandlung angeben. Die Übergangsfrist zur vollständigen Umsetzung der 5. Auflage läuft nach Angaben der Herausgeber spätestens Ende August 2026 aus; danach ist eine Berufung auf die 4. Auflage von Dezember 2022 nicht mehr möglich.

Was nicht belegt ist – und warum hier keine Prozentzahl steht

Für Färben, Tönen und Bleichen liegen quantitative Untersuchungen vor. Für die Dauerwelle und für die thermische Glättung ist die Datenlage anders: konkrete Prozentwerte zum Analytverlust sind nicht belegt. Wir nennen deshalb keine – auch nicht als gerundete Schätzung. Zahlen, die im Netz dazu kursieren, sind nicht auf eine belastbare Quelle zurückzuführen.

Behandlung Wirkprinzip Belegte Datenlage zum EtG-Verlust
Dauerwelle Reduktion, dann oxidative Fixierung als Einflussfaktor benannt, keine belegten Prozentwerte
Thermische Glättung Hitze ohne chemisches Umformungsmittel als Einflussfaktor benannt, keine belegten Prozentwerte
Permanente Färbung, Blondierung Alkali plus Wasserstoffperoxid etwa 18 % Restgehalt; in vitro 42 bis 99 % Verlust
Tönung oberflächliche Farbstoffanlagerung etwa 70 % Restgehalt

Die fehlende Zahl bedeutet keine Unbedenklichkeit. Sie bedeutet, dass die Bewertung im Einzelfall sachverständig erfolgen muss und dass die Behandlung dokumentiert sein muss, damit diese Bewertung überhaupt möglich ist.

Was das für ein Kontrollprogramm bedeutet

Praktisch gilt dasselbe wie bei jeder anderen eingreifenden Behandlung: Art und Zeitpunkt gehören beim Entnahmetermin ins Protokoll. Eine nicht deklarierte Haarbehandlung macht negative Befunde nach den CTU-Kriterien unverwertbar – der Zeitraum, den die Probe abdecken sollte, fällt dann aus. Da Kopfhaar mit rund einem Zentimeter pro Monat wächst und beim Alkoholnachweis ein Segment von maximal drei, bei Drogen von maximal sechs Zentimetern ausgewertet wird, ist eine Umformung erst dann ohne Belang, wenn das behandelte Haar vollständig aus dem untersuchten Abschnitt herausgewachsen ist. Wer ein Haarprogramm vor sich hat, plant Dauerwelle oder Glättung deshalb sinnvollerweise nicht in diesen Zeitraum hinein. Zur zeitlichen Einordnung siehe Abstinenzplanung, zur Hitzebehandlung im Einzelnen Haarglättung.

Häufige Fragen

Muss ich eine Dauerwelle angeben, obwohl sie die Haarfarbe nicht verändert?

Ja. Die Abfrage bei der Probenahme betrifft Haarbehandlungen insgesamt, und die 5. Auflage der Beurteilungskriterien nennt Dauerwelle und Glätten in CTU 2 ausdrücklich. Maßgeblich ist der Eingriff in die Haarstruktur, nicht die Farbwirkung.

Wie stark senkt eine Dauerwelle den EtG-Wert?

Das ist nicht belegt. Es gibt keine veröffentlichte Prozentangabe speziell für die Dauerwelle, weshalb hier bewusst keine genannt wird. Belegt ist nur die Richtung: chemische und thermische Behandlungen können die Konzentration beeinflussen.

Ist ein Glätteisen ein Problem, wenn ich es täglich benutze?

Hitzeanwendung zählt zu den thermischen Haarbehandlungen und sollte beim Entnahmetermin angegeben werden. Quantitative Angaben zur Wirkung liegen nicht vor; die Bewertung nimmt die durchführende Stelle vor.

Wird eine Dauerwelle so streng bewertet wie eine Blondierung?

Nein, die deutsche Praxis benennt für den Ausschluss ausdrücklich getönte, gefärbte und gebleichte Proben. Die Dauerwelle ist ein dokumentationspflichtiger Einflussfaktor, dessen Gewicht im Einzelfall beurteilt wird – siehe dazu Blondierung.

Verwandte Begriffe

  • Haarglättung – thermische und chemische Glättung als zweiter Fall der neuen Fußnote
  • Haarkosmetik – Übersicht mit allen belegten EtG-Anteilen
  • Färbung – Abstufung der Farbverfahren mit belegten Zahlen
  • CTU 2 – Anforderungen an Probenahme und Dokumentation
  • Haarmatrix – wie Analyten im Haarschaft gebunden sind
  • Verwertbarkeit – Folge einer nicht deklarierten Behandlung

Synonyme und verwandte Bezeichnungen: Permanentwelle, Haarumformung, chemische Umformung. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Konsenspapier der Society of Hair Testing zu EtG und EtPa (2019), Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM mit den CTU-Kriterien sowie Richtlinien der GTFCh.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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