LEXIKON
6-Monoacetylmorphin (6-MAM) ist das Abbauprodukt, das Heroinkonsum von Codein- und Morphinkonsum abgrenzt. Es entsteht ausschließlich aus Heroin und ist damit der entscheidende Beweisparameter, wenn ein Opiatbefund erklärt werden muss.
Morphin ist ein gemeinsamer Endpunkt sehr unterschiedlicher Wege. Es kann aus einem verordneten Schmerzmittel stammen, aus Codein oder Dihydrocodein in einem Hustenmittel, aus mohnhaltigem Gebäck – oder eben aus Heroin. Ein isolierter Morphinnachweis trennt diese Möglichkeiten nicht. Genau an dieser Stelle setzt 6-Monoacetylmorphin an: Diese Verbindung entsteht auf keinem der anderen Wege. Das Konsenspapier der Society of Hair Testing (2021) hält deshalb ausdrücklich fest, dass Heroinkonsum über 6-MAM und/oder Heroin selbst von Codein- und Morphinkonsum abzugrenzen ist.
| Parameter und Matrix | Wert | Regelwerk |
|---|---|---|
| 6-Monoacetylmorphin und Heroin, Kopfhaar | 200 pg/mg | SoHT-Konsenspapier 2021 |
| Morphin, Codein, Dihydrocodein, Kopfhaar | 200 pg/mg | SoHT-Konsenspapier 2021 |
| Morphin, Haar (deutsche CTU-Praxis) | 100 pg/mg | deutsche Laborpraxis nach CTU |
| Morphin, Urin (Bestätigung) | 25 ng/ml | deutsche CTU-Kriterien |
| 6-Acetylmorphin, Urin (US-Vergleichswert) | 10 ng/ml | 49 CFR § 40.85 |
Der Haar-Cut-off gilt für Segmente von höchstens 3 cm; bei längeren Segmenten ist die Verdünnung des Signals zu berücksichtigen. Vor jeder Bestimmung ist ein validierter Dekontaminationsschritt erforderlich, und die Bestätigung erfolgt ausschließlich mit chromatographischen Verfahren in Kopplung mit Massenspektrometrie.
Mohnsamen enthalten Morphin. Untersuchte Proben lagen in Deutschland zwischen 0,6 und 330 µg pro Gramm; das Bundesinstitut für Risikobewertung nennt einen Richtwert von höchstens 4 µg Morphin je Gramm Mohnsamen. Nach zwei Wochen moderatem Mohnverzehr wurden im Bart- und Kopfhaar 96 beziehungsweise 58 pg/mg Morphin gemessen – unterhalb des SoHT-Cut-offs von 200 pg/mg, aber im Bereich des in der deutschen Praxis verwendeten Haar-Werts von 100 pg/mg. Im Urin wurden nach dem Verzehr eines einzigen Mohnbrötchens noch nach 42 Stunden immunchemisch positive Opiatbefunde beschrieben. Daraus folgt zweierlei: Der Verzicht auf Mohngebäck ist in Kontrollprogrammen eine sinnvolle Auflage – und ein grenzwertiger Morphinbefund ohne 6-MAM ist etwas grundlegend anderes als ein Befund mit 6-MAM.
Wird 6-Monoacetylmorphin nachgewiesen, ist die Herleitung über Lebensmittel oder ein verordnetes Codeinpräparat ausgeschlossen. Fahreignungsrechtlich greift dann § 14 FeV, und nach Anlage 4 FeV Nummer 9.1 schließt die Einnahme von Betäubungsmitteln die Eignung aus; Nummer 9.5 sieht eine positive Beurteilung erst nach einjähriger Abstinenz vor. Umgekehrt ist das Fehlen von 6-MAM allein noch kein Freispruch: Die Beurteilung eines Befunds erfolgt stets im Zusammenhang mit allen übrigen Angaben und Befunden, wie es auch die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung verlangen. Zur verfahrensrechtlichen Seite lohnt der Blick auf den Eintrag Heroin im MPU-Lexikon.
Nein. 6-Monoacetylmorphin entsteht nur aus Heroin und nicht aus dem Morphin in Mohnsamen. Mohn kann Morphinbefunde erklären, einen 6-MAM-Befund nicht.
Die Verbindung wird im Körper rasch weiter zu Morphin umgesetzt, weshalb sie im Urin nur kurz nachweisbar ist. Im Haar bleibt sie dagegen über den gewachsenen Abschnitt eingelagert – ein wesentlicher Vorteil der Haaranalyse in dieser Fragestellung.
Ein gruppenbezogenes Screening ist nur hinweisgebend und muss durch ein spezifisches, identifizierendes Verfahren bestätigt werden. Die gezielte Bestimmung von 6-MAM ist Aufgabe der Bestätigungsanalyse.
Synonyme: 6-MAM, 6-Acetylmorphin, 6-AM. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Konsenspapier der Society of Hair Testing zu Drogen im Haar (2021), Richtlinien der GTFCh, Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 (DGVP/DGVM), Fahrerlaubnis-Verordnung, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, BfR-Stellungnahme zu Mohnsamen.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.
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