LEXIKON

Untergewicht

Untergewicht hat nach den vorliegenden fachlichen Grundlagen keinen belegten Einfluss auf die Grenzwerte der Abstinenzanalytik. Weder für Haar- noch für Urin- oder Blutmarker existiert eine anerkannte Regel, die Cut-offs an das Körpergewicht anpasst – relevant ist Untergewicht vielmehr als medizinischer Umstand, der offengelegt gehört.

Warum es hier keine Korrekturfaktoren gibt

Die Grenzwerte der Abstinenzkontrolle sind Konsenswerte, die aus Studiendaten abgeleitet und für die untersuchte Matrix definiert wurden: 5 pg/mg für EtG im kopfnahen Haarsegment, 100 ng/ml für EtG im Urin, 20 ng/ml für PEth im Blut. Keiner dieser Werte enthält eine Variable für Körpergewicht, Körperbau oder Body-Mass-Index.

Berücksichtigt wird bei Entscheidungen nahe der Grenze etwas anderes: die harmonisierte Messunsicherheit der Haaranalytik von rund plus/minus 30 Prozent, und zwar zugunsten der betroffenen Person. Das ist eine methodische, keine körperbezogene Größe. Wer im Netz auf gewichtsabhängige Umrechnungen stößt, sollte sie als unbelegt behandeln – diese Seite gibt bewusst keine an.

Was das für den Urinweg bedeutet

Im Urinkontrollprogramm wird die Verwertbarkeit einer Probe unter anderem über das Kreatinin geprüft. Gefordert sind mindestens 20 mg/dl; der Wert darf höchstens zweimal unterschritten werden, und bei 5,6 mg/dl oder darunter wird das Programm sofort abgebrochen. Nach der 5. Auflage der Beurteilungskriterien gelten verdünnte Proben nicht als Abstinenzbeleg, und höchstens eine verdünnte Probe darf unmittelbar auf eine andere folgen.

Auch diese Schwellen sind nicht gewichtsabhängig formuliert. Ein belegter Zusammenhang zwischen Untergewicht und einer Anpassung dieser Werte existiert nicht. Praktisch bedeutsam ist deshalb vor allem der allgemeine Hinweis, vor einer Kontrolle keine ungewöhnlich großen Flüssigkeitsmengen aufzunehmen, weil das unabhängig vom Körpergewicht zu einer Verdünnung führen kann.

Was tatsächlich zählt: Offenlegung und Probenqualität

Untergewicht kann Ausdruck einer Erkrankung sein oder mit einer Behandlung einhergehen. Beides berührt das Programm: Erkrankungen und verordnete Arzneistoffe gehören unaufgefordert offengelegt, damit ein späterer Befund einzuordnen ist. Nach Kapitel 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien gilt die Nichteignung nicht, wenn eine Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt – das setzt aber voraus, dass die Verordnung bekannt ist.

Für den Haarweg kommt die praktische Seite hinzu: Benötigt werden mehrere Strähnen vom Hinterhauptshöcker, in der Praxis etwa von der Stärke eines Bleistifts, mit einer Einwaage im Bereich von rund 10 bis 50 Milligramm. Wo krankheitsbedingt zu wenig Kopfhaar verfügbar ist, wird das zum eigentlichen Problem – siehe dazu Haarausfall und Alopecia. Diese Seite gibt keine Ernährungs- oder Behandlungsempfehlungen; medizinische Fragen gehören in ärztliche Hände.

Häufige Fragen

Verschiebt geringes Körpergewicht meinen EtG-Wert im Haar?

Dafür gibt es keinen belegten Anhalt. Der Wert von 5 pg/mg gilt unabhängig vom Körperbau. Berücksichtigt wird bei grenznahen Ergebnissen die methodische Messunsicherheit von rund plus/minus 30 Prozent.

Muss ich Untergewicht der durchführenden Stelle melden?

Melden sollten Sie eine zugrunde liegende Erkrankung und jede Medikation. Das Körpergewicht als solches ist kein meldepflichtiger Umstand, der medizinische Hintergrund kann es aber sein.

Bin ich bei niedrigem Kreatinin automatisch verdächtig?

Ein einmaliges Unterschreiten führt nicht sofort zum Abbruch; die Regel erlaubt höchstens zwei Unterschreitungen, und erst bei 5,6 mg/dl oder darunter wird abgebrochen. Verdünnte Proben zählen allerdings nicht als Abstinenzbeleg.

Verwandte Begriffe

Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: CTU-Kriterien der Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM, Konsenspapiere der Society of Hair Testing, Richtlinien der GTFCh, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der BASt (Stand 01.06.2022).

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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