LEXIKON
Tönung ist die mildeste der untersuchten Haarbehandlungen, wenn es um den Alkoholmarker Ethylglucuronid geht – und dennoch wird eine getönte Haarprobe für den Alkoholabstinenzbeleg in Deutschland nicht anerkannt. Nach den Untersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin der Goethe-Universität Frankfurt verbleiben bei Tönung etwa 70 Prozent des ursprünglichen EtG-Gehalts.
Petzel-Witt und Mitarbeitende haben für verschiedene kosmetische Verfahren bestimmt, welcher Anteil des ursprünglich im Haar enthaltenen Ethylglucuronids nach der Behandlung noch nachweisbar ist. Die Tönung schneidet dabei am günstigsten ab, ist aber keineswegs wirkungsfrei.
| Behandlung | verbleibender EtG-Gehalt |
|---|---|
| Tönung | etwa 70 % |
| semipermanente Färbung | etwa 42 % |
| Henna | etwa 38 % |
| permanente Verfahren | etwa 18 % |
Rund 30 Prozent Verlust klingt moderat. Bei einem Entscheidungswert von 5 pg/mg im kopfnahen Segment ist er es nicht: Ein Messwert, der eigentlich knapp oberhalb der Grenze läge, kann durch die Behandlung darunter rutschen. Ein negativer Befund aus getöntem Haar erlaubt deshalb nicht den Schluss, es habe kein Konsum stattgefunden.
Die deutsche Praxis ist an dieser Stelle eindeutig: Bei Alkohol wird der Beleg über eine getönte, gefärbte oder gebleichte Haarprobe nicht anerkannt. Ausschlaggebend ist nicht die Größe des Verlusts, sondern seine Unbestimmtheit. Wie stark eine konkrete Tönung wirkt, hängt von Produkt, Einwirkzeit, Wiederholungen und Haarzustand ab und lässt sich im Einzelfall nicht zurückrechnen. Ein Befund, dessen Ausgangsniveau unbekannt ist, trägt keine Aussage über Abstinenz.
Das Konsenspapier der Society of Hair Testing formuliert denselben Gedanken allgemeiner: Die Konzentration von EtG und Ethylpalmitat im Haar kann durch chemische und thermische Haarbehandlungen beeinflusst werden, und die Art der Behandlung ist zu dokumentieren. Nicht beeinflusst wird EtG dagegen durch Haarspray, Gel, Wachs, Öl, Fett und ethanolhaltige Haarpflegeprodukte – diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie zeigt, dass es nicht um Kosmetik allgemein geht, sondern um die chemische Einwirkung auf die Faser.
Jede Haarbehandlung gehört vor der Entnahme angegeben. Wird sie nicht deklariert und später erkannt, ist ein negativer Befund nach den CTU-Kriterien unverwertbar – der Nachweiszeitraum ist dann verloren, und zwar auch dann, wenn tatsächlich Abstinenz bestand. In der 5. Auflage der Beurteilungskriterien wurde die Behandlung von Haaren im Rahmen von CTU 2 zusätzlich um eine Fußnote zu Glätten und Dauerwelle ergänzt.
Bei Drogenfragestellungen ist die Lage etwas anders: Colorierte Haare können unter Umständen verwendet werden, wenn parallel ein Urinprogramm läuft oder unbehandeltes Haar für die letzten sechs Monate verfügbar ist. Gebleichte Haare sind auch dort grundsätzlich ausgeschlossen. Wer eine Haaranalyse plant, verzichtet am einfachsten von Beginn an auf jede chemische Behandlung.
Die Färbung greift tiefer in die Faser ein und führt je nach Verfahren zu deutlich höheren Verlusten; Blondierung und Bleichen sind oxidative Verfahren mit dem stärksten Effekt und für den Alkoholbeleg vollständig ungeeignet. Der Sammelbegriff Haarkosmetik fasst darüber hinaus auch die Produkte zusammen, die EtG nachweislich nicht beeinflussen. Tönung nimmt in dieser Reihe die Sonderstellung ein, dass sie den geringsten messbaren Effekt hat und trotzdem zum Ausschluss führt.
Für den Alkoholbeleg sollten Sie darauf verzichten, weil getöntes Haar nicht anerkannt wird und der betroffene Nachweiszeitraum damit ausfällt. Wenn eine Behandlung bereits stattgefunden hat, melden Sie sie der durchführenden Stelle vor der Entnahme.
Nein, weil der individuelle Verlust nicht bekannt ist. Der Prozentwert stammt aus einer Untersuchung mehrerer Verfahren und ist keine Korrekturformel für den Einzelfall. Ohne bekanntes Ausgangsniveau bleibt der Befund unbestimmt.
Maßgeblich ist das kopfnahe Segment, das ausgewertet wird. Geben Sie den genauen Umfang und Zeitpunkt der Behandlung an; die durchführende Stelle entscheidet, ob eine verwertbare Probe gewonnen werden kann.
Synonyme: Haartönung, temporäre Farbbehandlung. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Petzel-Witt et al., Institut für Rechtsmedizin der Goethe-Universität Frankfurt, Drug Testing and Analysis 2018; Konsenspapier der Society of Hair Testing 2019; CTU-Kriterien der Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.
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