LEXIKON
Tilidin/Naloxon bezeichnet die in Deutschland regelhafte Kombination des Opioidanalgetikums Tilidin mit dem Opioid-Antagonisten Naloxon in einem Fertigarzneimittel. Für Abstinenzkontrollprogramme ist die Kombination relevant, weil sie als verordneter Arzneistoff offengelegt werden muss und weil für sie kein international konsentierter Grenzwert existiert.
Reines Tilidin ist in Deutschland praktisch nicht die übliche Abgabeform. Verordnet wird in aller Regel das Kombinationspräparat, in dem der Antagonist Naloxon fest enthalten ist. Fahreignungsrechtlich ändert die Kombination nichts an der Einordnung: Maßgeblich ist, dass ein Opioidanalgetikum eingenommen wird, und damit ein psychoaktiv wirkender Arzneistoff im Sinne von § 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Analytisch ist die Kombination dagegen durchaus von Bedeutung, weil zwei Stoffe mit unterschiedlichem Verhalten nebeneinander vorliegen und ein Labor je nach Fragestellung auf den einen, den anderen oder beide prüfen kann.
Das Konsenspapier der Society of Hair Testing zu Drogen im Haar aus dem Jahr 2021 führt weder Tilidin noch Naloxon auf. Es nennt Cut-off-Werte etwa für Morphin, Codein und Dihydrocodein mit 200 pg/mg, für Tramadol ebenfalls 200 pg/mg und für Oxycodon 100 pg/mg – die Kombination Tilidin/Naloxon gehört nicht dazu. Auch die deutschen CTU-Tabellen enthalten keinen eigenen Wert.
In dieser Lage greift die allgemeine Regel: Es gilt die laborinterne, nach den Anforderungen der GTFCh validierte Bestimmungsgrenze des jeweiligen Verfahrens. Der Befund lautet dann nicht auf „über oder unter Cut-off“, sondern darauf, ob der Stoff oberhalb der methodisch abgesicherten Grenze nachweisbar war. Bewertet werden muss ein solcher Befund im Zusammenhang mit der Verordnung und der klinischen Situation.
Gruppenbezogene Opiat-Immunoassays sind auf morphinähnliche Strukturen ausgerichtet. Sie erfassen eine ganze Reihe klinisch wichtiger Opioide nicht zuverlässig – belegt ist das für Fentanyl, Methadon, Buprenorphin, Oxycodon und Hydrocodon. Wer sich darauf verlässt, dass ein unauffälliges Opiat-Screening auch die Einnahme anderer Opioide ausschließt, irrt.
Umgekehrt gilt: Ein positives immunchemisches Ergebnis ist isoliert nie gerichtsverwertbar und muss durch ein zweites, unabhängiges, spezifisches und identifizierendes Verfahren mit mindestens gleicher Empfindlichkeit bestätigt werden. Ein Immunoassay kann nicht durch einen zweiten Immunoassay bestätigt werden. Praktisch bedeutet das: Bei bekannter Verordnung wird gezielt und identifizierend untersucht, nicht über den Gruppentest.
Der Eintrag zu Tilidin behandelt den Wirkstoff selbst und seine Rolle als Schmerzmittel im Abstinenzkontext. Der Eintrag zu Naloxon behandelt den Antagonisten, der auch außerhalb dieser Kombination eine eigenständige medizinische Bedeutung hat. Dieser Eintrag betrifft ausschließlich die Kombination als Verordnungsform: dass sie in Deutschland der Regelfall ist, dass sie keinen eigenen Grenzwert besitzt und dass sie deshalb über laborinterne Bestimmungsgrenzen abgebildet wird.
Für betroffene Personen ist die praktische Folge in allen drei Fällen dieselbe: Die Verordnung gehört vor Programmbeginn offengelegt. Nach Kapitel 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung gilt die Nichteignung nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Die Bewertung einer indizierten Dauermedikation erfolgt nach der 5. Auflage der Beurteilungskriterien über die M-Hypothesen.
Nicht verlässlich. Opiat-Immunoassays sind auf morphinähnliche Strukturen kalibriert und decken das Opioidspektrum nur unvollständig ab. Eine gezielte, identifizierende Bestimmung ist der einzige sichere Weg.
Nein, keinen konsentierten. Weder das Konsenspapier 2021 noch die deutschen CTU-Tabellen nennen einen Wert für diese Kombination. Maßgeblich ist die validierte Bestimmungsgrenze des Labors.
Eine offengelegte und belegte, bestimmungsgemäße Einnahme ist kein Programmverstoß. Problematisch wird es, wenn ein Befund auftritt, der vorher nicht angekündigt war – dann steht die Verwertbarkeit des gesamten Nachweiszeitraums infrage.
Synonyme: Tilidin-Naloxon-Kombination, Tilidinhydrochlorid mit Naloxonhydrochlorid. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Konsenspapier der Society of Hair Testing 2021, Richtlinien der GTFCh, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der BASt (Stand 01.06.2022), Fahrerlaubnis-Verordnung, Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026.
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