LEXIKON
Probenstabilität beschreibt, ob eine Probe zwischen Entnahme und Analyse unverändert bleibt – und wie lange sie danach für Überprüfungen brauchbar ist. Sie hängt vor allem von Temperatur, Lichteinfluss und Lagerdauer ab und ist der Grund für die strengen Vorgaben zu Kühlung und Tiefkühlung.
Die Anforderungen sind eindeutig: kein Hitze- und Lichteinfluss, Körperflüssigkeiten grundsätzlich gekühlt, Blutproben unverzüglich tiefgefroren bei mindestens minus 15 °C. Für die Aufbewahrung nach der Berichterstattung gilt: mindestens sechs Monate, bei Blutproben zwei Jahre, generell werden mindestens zwei Jahre empfohlen. Diese Fristen sind kein Formalismus. Sie sichern, dass eine Rückstellprobe im Streitfall noch aussagekräftig ist.
| Material | Bedingung | Aufbewahrung |
|---|---|---|
| Blutproben | tiefgefroren, mindestens minus 15 °C | 2 Jahre |
| Körperflüssigkeiten allgemein | gekühlt, ohne Hitze und Licht | mindestens 6 Monate nach Bericht |
Urin ist nicht steril, und bakterielle Aktivität kann Analytkonzentrationen verändern. Genau hier liegt der praktische Wert des zweiten Alkoholmarkers: Ethylsulfat wird durch bakterielle Aktivität im Urin weder gebildet noch abgebaut und sichert dadurch EtG-Befunde ab. Auffällig ist auch das Verhältnis beider Marker: Molar liegt es im Median bei 0,71 zu 1, im Mittel bei 0,90 zu 1 und im Bereich von 0,05 zu 1 bis 2,5 zu 1. Eine grobe Abweichung von dieser Spanne weist auf eine exogene Quelle oder eine Manipulation hin.
Haarproben stellen keine vergleichbaren Kühlanforderungen. Ihr Stabilitätsproblem liegt vor der Entnahme: Chemische und thermische Behandlungen verändern den Analytgehalt dauerhaft. Nach einer Untersuchung des Frankfurter Instituts für Rechtsmedizin (Drug Test Anal 2018) verblieben nach Henna 38 Prozent, nach Tönung 70 Prozent, nach semipermanenter Färbung 42 Prozent und nach permanenten Verfahren 18 Prozent des ursprünglichen EtG-Gehalts; eine In-vitro-Bleichung über 45 Minuten führte zu 42 bis 99 Prozent Verlust. Nicht deklarierte Haarbehandlungen machen negative Befunde nach den CTU-Kriterien unverwertbar – das ist eine Frage der Haarkosmetik und nicht der Lagerung, wird aber häufig damit vermengt.
Deshalb bestehen die Vorgaben zu Kühlung, Tiefkühlung und Lichtschutz. Werden sie eingehalten, bleibt die Probe innerhalb der Aufbewahrungsfristen beurteilbar.
Weil EtS von bakterieller Aktivität unbeeinflusst bleibt und den EtG-Befund dadurch absichert. Auffällige Verhältnisse zwischen beiden Markern sind ein Warnzeichen.
Die Lagerung übernimmt die durchführende Stelle; Proben werden nicht ausgehändigt. Wichtig ist stattdessen, jede Haarbehandlung vorab zu deklarieren.
Verwandte Bezeichnung: Analytstabilität. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Richtlinien der GTFCh, CTU-Kriterien der Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026, publizierte Studien zu EtG, EtS und Haarbehandlung.
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