LEXIKON
Kontrollierter Konsum bezeichnet ein Zielverhalten, bei dem nicht vollständig verzichtet, sondern in engen, vorher festgelegten Grenzen konsumiert wird. Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien behandelt ihn bei Alkohol und seit 2026 auch bei Cannabis als eigenständigen, gleichwertigen Weg neben der Abstinenz.
Die Begutachtungsleitlinien lassen bei Alkoholmissbrauch zwei Zielrichtungen zu: verändertes Trinkverhalten im Sinne kontrollierten Trinkens oder Abstinenz. Abstinenz ist danach zu fordern, wenn aufgrund der Lerngeschichte anzunehmen ist, dass sich ein konsequenter kontrollierter Umgang nicht erreichen lässt. Die Änderung muss nach genügend langer Erprobung – in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch sechs Monate – ins Gesamtverhalten integriert sein.
Toxikologisch wird das über Phosphatidylethanol abgebildet. Die 5. Auflage hat den Start- und Maximalwert beim therapeutisch begleiteten kontrollierten Trinken von 100 auf 60 ng/ml gesenkt; die Vorgabe ist für neue Programme ab dem 1. Juni 2026 bindend, während laufende Programme mit Startwerten zwischen 60 und 100 ng/ml nach der 4. Auflage fortgeführt werden dürfen. Ergänzend gilt, dass Haaranalysen und PEth-Werte nicht im Widerspruch zum angegebenen Trinkverhalten stehen dürfen.
Für Cannabis hat die 5. Auflage mit Kriterium D 3.5 N den risikoarmen, moderaten Konsum eingeführt – mit 21 Indikatoren und sieben Kontraindikatoren. Das Konzept beruht auf drei Achsen: niederfrequenter Konsum mit mehrtägigen Pausen, moderate Einzelmengen mit einem Richtwert von höchstens 50 mg THC je Konsumeinheit und eine bewusste Wahl der Konsumsituation. Liegt auch nur einer der Kontraindikatoren vor – etwa hochpotente Sorten ab 20 % THC oder Mischkonsum mit Alkohol – gilt das Kriterium als nicht erfüllt. Anders als beim Verzicht sind die Trennverhaltenskriterien D 4.1 bis D 4.4 zwingend zu prüfen. Näheres unter moderater Cannabiskonsum.
Die Entscheidung zwischen Verzicht und kontrolliertem Konsum trifft die begutachtete Person, nicht die begutachtende Stelle. In beiden Wegen sind die Kriterien zur Dauer der Veränderung und zu besonderen Risikofaktoren zu prüfen. Wichtig ist die Einschränkung: Bei anderen Substanzen als Alkohol und Cannabis bleibt Abstinenz das Ziel – kontrollierter Konsum ist dort kein anerkannter Weg.
Nein. Er verlangt zusätzliche Nachweise, ein zusätzliches Kriterienpaket zum Trennverhalten und ein durchgängig plausibles Konsumbild. Welcher Weg tragfähig ist, hängt von der Vorgeschichte ab.
Für den kontrollierten Konsum sind drei Blutkontrollen in vier Monaten oder 3 Zentimeter Haar vorgesehen, wobei der Nachweiszeitraum höchstens vier Monate vor der Begutachtung liegt. Als Kontraindikator gilt ein THC-COOH-Wert ab 20 ng/ml im Blutserum beziehungsweise ab 1 pg/mg im Haar.
Nein. Dort bleibt es beim Konsumverzicht; die anerkannten Kursprogramme verfolgen bei anderen Substanzen weiterhin das Ziel Abstinenz.
Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 (DGVP/DGVM), Kriterien A 2.7 N, D 3.5 N und D 4, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt, Stand 01.06.2022), Kapitel 3.13.1. Siehe ergänzend die Darstellung zur Konsumkontrolle auf unserer Schwesterseite.
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