LEXIKON

Verfügbarkeitszeitraum

Der Verfügbarkeitszeitraum beschreibt, für welchen Zeitabschnitt überhaupt auswertbares Probenmaterial vorliegt. Er beantwortet damit eine andere Frage als das Nachweisfenster: nicht, wie lange eine Substanz theoretisch nachweisbar wäre, sondern wie weit die vorhandene Probe tatsächlich zurückreicht.

Warum Material und Nachweisbarkeit auseinanderfallen

Bei der Haaranalyse liegt der Unterschied auf der Hand. Substanzen bleiben in der Haarfaser dauerhaft eingelagert – die Nachweisbarkeit endet nicht von selbst. Begrenzt wird die Aussage durch das, was an Material da ist und was davon anerkannt wird: Ausgewertet werden höchstens 6 cm bei Betäubungsmitteln und Arzneistoffen und höchstens 3 cm beim Alkoholmarker EtG, jeweils bei einer Anerkennung von einem Monat je Zentimeter und unabhängig von der tatsächlichen Haarlänge.

Ist das Haar kürzer, verkürzt sich der Verfügbarkeitszeitraum entsprechend. Eine feste Untergrenze für die Haarlänge lässt sich aus den Regelwerken nicht belegen; belegt ist nur der Grundsatz, dass bei kürzerer Haarlänge entsprechend mehr Untersuchungen durchgeführt werden müssen. Bei Körperhaar entfällt die zeitliche Auflösung weitgehend, weil es in der Regel nicht als Strang entnommen und nicht segmentiert wird.

Materialverfügbarkeit nach der Analyse

Der Begriff hat eine zweite Dimension: Wie lange bleibt Material für eine Nachuntersuchung erhalten? Bei der Haarentnahme wird eine unsegmentierte Rückstellprobe zurückbehalten, das proximale Ende markiert und die Restlänge dokumentiert. Nach der Berichterstattung sind Proben mindestens noch sechs Monate aufzubewahren, Blutproben zwei Jahre; generell werden mindestens zwei Jahre empfohlen.

An die Lagerbedingungen sind Anforderungen geknüpft: kein Hitze- und Lichteinfluss, Blutproben unverzüglich tiefgefroren bei mindestens minus 15 Grad Celsius, Körperflüssigkeiten grundsätzlich gekühlt. Wird davon abgewichen, ist die Probenstabilität und damit die Verfügbarkeit für eine spätere Untersuchung nicht mehr gesichert.

Der Verfügbarkeitszeitraum in der Programmplanung

Praktisch bestimmt der Verfügbarkeitszeitraum, wie ein Programm zugeschnitten wird. Ein Zwölf-Monats-Beleg für Alkohol setzt sich aus vier Haaranalysen im Abstand von je drei Monaten mit einem Segment von höchstens 3 cm zusammen; bei Drogen genügen zwei Analysen im Abstand von sechs Monaten mit einem Segment von höchstens 6 cm. Zwischen zwei Abschnitten darf höchstens eine Lücke von zwei Wochen entstehen – siehe Beleglücke.

Anders als beim Urinprogramm, das rein prospektiv angelegt ist, kann die Haaranalyse rückwirkend eingesetzt werden: höchstens drei Monate je Analyse bei Alkohol, höchstens sechs Monate bei Drogen. Genau diese Rückwirkung ist Ausdruck des Verfügbarkeitszeitraums – das Material existiert bereits, bevor die Entscheidung für ein Programm gefallen ist.

Abgrenzung zu Nachweisfenster und Zeitfenster

Das Nachweisfenster ist eine analytische Größe: der Zeitraum, in dem eine Substanz in einer Matrix nachweisbar ist – im Urin oft Tage, im Blut Stunden bis Wochen, im Haar Monate. Der Begriff Zeitfenster wird in der Programmpraxis dagegen für organisatorische Fristen verwendet, etwa für Einbestellungs- und Ankündigungsfristen. Der Verfügbarkeitszeitraum liegt zwischen beiden: Er beschreibt die materielle Reichweite der Probe. Keiner der drei Begriffe ist in den Regelwerken als Legaldefinition festgeschrieben; sie sind Ordnungsbegriffe der Praxis, und ihre Verwendung schwankt.

Häufige Fragen

Kann ich mit sehr langem Haar einen längeren Zeitraum belegen?

Nein. Anerkannt werden höchstens sechs Monate bei Betäubungsmitteln und höchstens drei Monate bei EtG, unabhängig davon, wie lang das Haar tatsächlich ist. Längere Zeiträume entstehen nur durch mehrere aufeinanderfolgende Analysen.

Wie lange kann eine Probe nachuntersucht werden?

Nach der Berichterstattung mindestens noch sechs Monate, bei Blutproben zwei Jahre. Organisiert wird eine Nachanalyse ausschließlich durch die durchführende Stelle; Proben werden dem Klienten nie ausgehändigt.

Gilt der Verfügbarkeitszeitraum auch für Urinproben?

Im Sinne der Rückwirkung nicht: Ein Urinprogramm ist rein prospektiv, Zeit vor Vertragsbeginn zählt nicht. Im Sinne der Aufbewahrung gelten dagegen dieselben Fristen für die Nachuntersuchbarkeit.

Verwandte Begriffe

Synonyme: Materialverfügbarkeit, auswertbarer Zeitraum. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: CTU-Kriterien der Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM, Richtlinien der GTFCh, Konsenspapiere der Society of Hair Testing.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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