LEXIKON

Zeitfenster

Zeitfenster ist in der Praxis der Abstinenzkontrolle ein Sammelbegriff für die organisatorischen Fristen eines Programms: Einbestellung, Ankündigung, zulässige Abwesenheiten und die Gültigkeit fertiger Belege. Gemeint ist damit etwas anderes als das analytische Nachweisfenster.

Die Fristen im laufenden Programm

Die wichtigsten Zeitvorgaben lassen sich übersichtlich zusammenstellen. Sie unterscheiden sich deutlich zwischen Urin- und Haarkontrollen, weil die eine Kontrollform kurzfristig einbestellt wird und die andere planbar ist.

Vorgang Zeitvorgabe
Einbestellung zur Urinkontrolle höchstens 24 Stunden bis zur Abgabe
Ankündigung eines Haartermins etwa 14 Tage vorher
Lücke zwischen zwei Nachweisfenstern höchstens 2 Wochen
Anmeldung von Urlaub oder Auslandsaufenthalt mindestens 3 Werktage vorher
Meldung bei Krankheit am Terminmorgen, Bescheinigung binnen 3 Werktagen

Der für Alkoholkontrollen früher geltende Fünf-Tage-Einbestellzeitraum ist mit der 5. Auflage der Beurteilungskriterien gestrichen worden. Bei Krankheit wird eine ärztliche Reiseunfähigkeitsbescheinigung verlangt, nicht eine gewöhnliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Abwesenheitsfenster

Abwesenheiten sind zulässig, aber begrenzt. In einem Sechs-Monats-Programm sind insgesamt höchstens vier Wochen, also 28 Tage, vorgesehen, davon höchstens drei Wochen am Stück. In einem Zwölf- oder Fünfzehn-Monats-Programm sind es höchstens acht Wochen, also 56 Tage, davon höchstens fünf Wochen am Stück. Einzelne Institute weichen davon ab. In den ersten und letzten zwei Wochen eines Programms soll keine mehrtägige Abwesenheit liegen; manche Stellen setzen drei Wochen an.

Die 5. Auflage hat hier zwei Klarstellungen gebracht: Eine Woche Abwesenheit umfasst sieben Kalendertage einschließlich Sonn- und Feiertagen, und für Kurzprogramme von drei bis vier Monaten gelten erstmals eigene Abwesenheitsregeln. Neu zulässig ist zudem die prospektive Anmeldung von Haaranalysen zur Überbrückung von Abwesenheiten – siehe Urlaub und Auslandsaufenthalt.

Wie lange ein fertiger Beleg trägt

Auch nach Abschluss läuft die Uhr weiter. Ist ein einjähriger Beleg älter als vier Monate, kann die Begutachtungsstelle nachfordern: drei weitere Kontrollen innerhalb von vier Monaten oder eine Haaranalyse. Für den Cannabisbereich sieht die 5. Auflage vor, dass toxikologische Belege drei bis vier Monate vor der Begutachtung vorliegen und der Nachweiszeitraum höchstens vier Monate vor der Begutachtung liegt.

Wer ein Programm plant, sollte diese Fenster rückwärts rechnen: vom Begutachtungstermin über die Beleggültigkeit bis zum Programmbeginn. Empfohlen wird als Vorlaufzeit vor der ersten Haarentnahme bei Alkohol fünf bis sechs Monate und bei Drogen acht bis neun Monate.

Abgrenzung zu Nachweisfenster und Verfügbarkeitszeitraum

Das Nachweisfenster ist eine analytische Größe und beschreibt, wie lange eine Substanz in einer Matrix nachweisbar bleibt. Der Verfügbarkeitszeitraum beschreibt, für welchen Abschnitt überhaupt auswertbares Material vorliegt. Das Zeitfenster meint dagegen die Organisation: Fristen, Ankündigungen, Abwesenheiten, Gültigkeiten. Keiner der drei Begriffe ist in den Regelwerken als feste Definition verankert; sie sind Ordnungsbegriffe der Praxis, und wer sie liest, sollte jeweils prüfen, welche Ebene gemeint ist.

Häufige Fragen

Wie kurzfristig kann ich einbestellt werden?

Zwischen Einbestellung und Abgabe liegen höchstens 24 Stunden. Erreichbarkeit gehört deshalb zu den Programmpflichten; Nichterreichbarkeit wird wie Nichterscheinen behandelt.

Verliere ich meinen Beleg, wenn die Begutachtung sich verzögert?

Nicht automatisch. Ist ein einjähriger Beleg älter als vier Monate, kann jedoch eine Nachforderung erfolgen – drei weitere Kontrollen in vier Monaten oder eine Haaranalyse.

Darf zwischen zwei Haaranalysen eine Lücke entstehen?

Höchstens zwei Wochen. Größere Abstände führen zu einer Beleglücke im Nachweiszeitraum, die den durchgehenden Beleg gefährdet.

Verwandte Begriffe

Synonyme: Fristen im Kontrollprogramm, Terminfenster. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: CTU-Kriterien der Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM, DGVM-FAQ zu den Beurteilungskriterien, Umsetzungsdokumente akkreditierter Institute.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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