LEXIKON
Marihuana ist getrocknetes Pflanzenmaterial der Hanfpflanze und die Zubereitung, bei der die Kontamination von Haaren die größte Rolle spielt. Weil das Material in der Hand gehalten und geraucht wird, gelangen Cannabinoide über Rauch, Hände und Hauttalg auf Haare – auch auf Haare von Personen, die selbst nichts aufgenommen haben. Für die Bewertung eines Haarbefunds ist das die zentrale Schwierigkeit.
Dass die Zubereitungsform aus einem Laborbefund nicht ableitbar ist, gilt für Haschisch und Marihuana gleichermaßen; dort ist dieser Grundsatz ausführlich beschrieben. Marihuana hat aber eine Eigenschaft, die praktisch ins Gewicht fällt: Es ist loses, krümeliges Pflanzenmaterial, das zerkleinert, gedreht und geraucht wird. Damit entstehen genau die drei Übertragungswege, die die Fachliteratur beschreibt – Kontakt über die Hände, Ablagerung aus dem Rauch und Verteilung über Talg und Schweiß. Diese Seite konzentriert sich deshalb auf die Kontaminationsfrage.
Die wichtigste Untersuchung dazu stammt von Moosmann, Roth und Auwärter und ist am 06.10.2015 in Scientific Reports unter dem Titel „Finding cannabinoids in hair does not prove cannabis consumption“ erschienen. Ihr Befund ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert. Erstens wurde nach 30 Tagen oraler Einnahme von Dronabinol beziehungsweise THCA-A in keiner einzigen Kopf-, Bart- oder Körperhaarprobe THC nachgewiesen, obwohl die entsprechenden Serumspiegel belegt waren. Zweitens fand sich THC-Carbonsäure auch in Haarsegmenten, die zeitlich vor der Einnahme gewachsen waren – also dort, wo sie bei einer Einlagerung über die Blutbahn nicht sein könnte.
Die Autoren formulieren den Schluss ausdrücklich: Alle drei Cannabinoide können im Haar nicht konsumierender Personen vorkommen, weil sie über konsumierende Personen – über deren Hände, deren Talg und Schweiß oder über Cannabisrauch – übertragen werden. Damit ist die Vorstellung, ein Cannabinoidnachweis im Haar sei per se ein Konsumbeleg, wissenschaftlich nicht haltbar.
| Befund | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Ausscheidung von THC-Carbonsäure über Schweiß und Talg | 4,3–82 pg pro Quadratzentimeter und Tag | Moosmann, Roth, Auwärter 2015 |
| THC nach 30 Tagen oraler Aufnahme im Haar | in keiner Probe nachweisbar | Moosmann, Roth, Auwärter 2015 |
| Cannabinoide im Haar nach kosmetischer Hanföl-Anwendung | bei 89 % mindestens eines, bei 33 % alle drei | Paul et al. 2019 |
| THC-Spuren dabei | 0,01–0,13 pg/mg | Paul et al. 2019 |
| THC-Carbonsäure dabei | nicht nachweisbar | Paul et al. 2019 |
Die Ausscheidungsrate über Talg und Schweiß erklärt den Mechanismus anschaulich: Wer regelmäßig aufnimmt, gibt über die Hautoberfläche kontinuierlich kleine Mengen ab. Berührt diese Person die Haare einer anderen – oder berührt jemand nach dem Kontakt mit Pflanzenmaterial die eigenen Haare –, kann Substanz auf die Haaroberfläche übergehen. Das geschieht unabhängig davon, ob eine Aufnahme stattgefunden hat.
Die Untersuchung von Paul und Mitarbeitenden aus dem Jahr 2019 hat einen zweiten, diagnostisch wertvollen Punkt geliefert. Nach kosmetischer Anwendung hanfölhaltiger Produkte fand sich bei 89 Prozent der Probanden mindestens ein Cannabinoid im Haar und bei 33 Prozent alle drei, THC in Spuren zwischen 0,01 und 0,13 pg/mg – die THC-Carbonsäure aber war nicht nachweisbar. Die Konstellation „Cannabinoide vorhanden, Carbonsäure fehlt“ spricht deshalb für eine äußere Quelle und gegen eine Aufnahme. Das ist einer der wenigen belastbaren Anhaltspunkte, mit denen sich externe Kontamination in einem Befund fachlich fassen lässt.
Die DGVM hat aus dieser Datenlage eine praktische Konsequenz gezogen und in ihren Hinweisen vom 30.04.2024 empfohlen, bei reiner Cannabisfragestellung im Haar direkt auf THC-Carbonsäure zu prüfen – ausdrücklich wegen der zunehmenden Passivexposition und der daraus folgenden falsch positiven THC-Befunde. Ein polytoxikologisches Screening ist demgegenüber nur angezeigt, wenn die Vorgeschichte andere Substanzen umfasst. Gefordert ist für die Carbonsäure eine Bestimmungsgrenze von 0,2 pg/mg; ein eigener Cut-off existiert nicht. Für THC selbst gilt im Kopfhaar ein Cut-off von 50 pg/mg. Eine numerische Verhältnisgrenze zwischen beiden Analyten gibt es nicht und darf zur Bewertung nicht herangezogen werden. Wie diese Befundkonstellationen im Einzelnen interpretiert werden, ist unter Cannabis-Haaranalytik dargestellt, die Datenlage zur Rauchexposition unter Passivexposition Cannabis.
Vor der Analyse werden Haarproben dekontaminiert. Die Konsensempfehlungen verlangen einen validierten Waschschritt und halten die Analyse der Waschlösungen für nützlich. Ein standardisiertes, allgemein konsentiertes Waschprotokoll existiert jedoch nicht. Der Anhang C der GTFCh-Richtlinien beschreibt den Grund als Abwägung: Wer intensiv wäscht, entfernt zwar mehr äußerlich anhaftende Substanz, verliert aber auch eingelagerten Analyten. Deshalb kann ein Waschverfahren Kontamination reduzieren, aber nicht zuverlässig ausschließen. Die Unterscheidung bleibt eine Frage der fachlichen Gesamtbewertung – und genau deshalb ist die Wahl der Analyten so wichtig.
Für Personen in einem Kontrollprogramm folgt daraus eine klare, unspektakuläre Empfehlung: Räume meiden, in denen geraucht wird, engen Haarkontakt mit konsumierenden Personen vermeiden, kein Pflanzenmaterial in die Hand nehmen und hanfölhaltige Haar- und Körperpflegeprodukte weglassen. Wird ein solches Produkt dennoch verwendet, ist es der durchführenden Stelle vor der Entnahme anzugeben. Diese Hinweise dienen dazu, vermeidbare Befundrisiken auszuschließen, nicht dazu, Nachweise zu beeinflussen. Für die Beurteilungsseite gilt umgekehrt: Ein isolierter Cannabinoidbefund ohne Carbonsäure trägt keine Konsumaussage, und die Interpretation eines einzelnen Werts bleibt fachlich strittig.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Untersuchung von Moosmann, Roth und Auwärter hat gezeigt, dass Cannabinoide über Rauch, Hände und Hauttalg in Haare nicht konsumierender Personen gelangen können. Deshalb wird für Haarproben empfohlen, direkt auf THC-Carbonsäure zu prüfen.
Nein. THC allein kann auch von außen auf das Haar gelangt sein. Erst der Nachweis von THC-Carbonsäure stützt die Annahme einer tatsächlichen Aufnahme deutlich. Fehlt die Carbonsäure, obwohl Cannabinoide vorhanden sind, spricht das für eine äußere Quelle.
Nach der Untersuchung von Paul und Mitarbeitenden 2019 hinterlassen sie häufig Cannabinoidspuren im Haar, in dieser Studie THC zwischen 0,01 und 0,13 pg/mg, ohne nachweisbare THC-Carbonsäure. Während eines Kontrollprogramms sollten solche Produkte vermieden und, falls verwendet, vor der Haarentnahme angegeben werden.
Nicht vollständig. Ein validierter Waschschritt ist vorgeschrieben und die Analyse der Waschlösungen wird empfohlen, ein einheitliches Protokoll existiert aber nicht. Zu intensives Waschen würde auch eingelagerten Analyten entfernen, weshalb die Bewertung stets die Gesamtkonstellation einbeziehen muss.
Synonyme und verwandte Bezeichnungen: Gras, Weed, Cannabisblüten (umgangssprachlich). Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Moosmann, Roth und Auwärter, Scientific Reports 5:14906 (2015), Paul et al., Scientific Reports 9:2582 (2019), Konsenspapiere der Society of Hair Testing, Richtlinien der GTFCh, Hinweise der DGVM, Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 (DGVP/DGVM).
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.
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