LEXIKON

Kosmetika

Kosmetika sind im Zusammenhang mit der Haaranalyse alle Pflege- und Stylingprodukte, die auf Haar und Kopfhaut aufgetragen werden. Die entscheidende Unterscheidung lautet: Produkte ohne Farb- oder Strukturwirkung sind für den Ethylglucuronid-Befund unbedenklich, chemische und thermische Behandlungen sind es nicht.

Die unbedenkliche Gruppe

Die Society of Hair Testing hält in ihrem Konsenspapier zu Alkoholmarkern ausdrücklich fest, dass die Konzentration von Ethylglucuronid im Haar durch Haarspray, Gel, Wachs, Öl, Fett und ethanolhaltige Haarpflegeprodukte nicht beeinflusst wird. Wer also täglich Stylingprodukte verwendet, muss deswegen keinen verfälschten Alkoholbefund befürchten. Das ist eine der wenigen Entwarnungen, die sich klar belegen lassen.

Die eine Ausnahme: Ethylpalmitat

Eine Einschränkung gibt es. Ethanolhaltige Haarpflegeprodukte können den zweiten Alkoholmarker im Haar erhöhen: Ethylpalmitat, das seit 2019 den früheren Sammelparameter der Fettsäureethylester ersetzt hat. Mit Abstinenz vereinbar sind Werte bis 120 pg/mg im Bereich von 0 bis 3 Zentimetern und bis 150 pg/mg bei 0 bis 6 Zentimetern. Weil dieser Parameter störanfällig ist, gilt der Grundsatz des Konsenspapiers, dass die Analyse von Ethylpalmitat allein nicht empfohlen wird – sie erfolgt nur in Kombination mit Ethylglucuronid.

Abgrenzung zur Haarkosmetik mit Farb- oder Strukturwirkung

Alles, was das Haar chemisch verändert, gehört in eine andere Kategorie und wird unter Haarkosmetik mit den zugehörigen Zahlen behandelt. Dort geht es um Färbung, Tönung, Blondierung und Dauerwelle, die den messbaren Gehalt erheblich senken können; in Deutschland wird ein Alkoholbeleg über getöntes, gefärbtes oder gebleichtes Haar nicht anerkannt. Unabhängig von der Produktgruppe gilt: Die Art der Behandlung ist zu dokumentieren, und eine nicht deklarierte Behandlung macht negative Befunde nach den CTU-Kriterien unverwertbar.

Hanfhaltige Pflegeprodukte

Eine eigene Gruppe bilden Kosmetika mit Hanföl. In einer Untersuchung zur kosmetischen Anwendung fand sich bei 89 % der Probanden mindestens ein Cannabinoid im Haar, bei 33 % alle drei; die THC-Spuren lagen zwischen 0,01 und 0,13 pg/mg, THC-Carbonsäure war nicht nachweisbar. Genau diese Konstellation – Cannabinoide ohne THC-Carbonsäure – spricht für eine externe Kontamination und nicht für Konsum. Wer solche Produkte verwendet, sollte das dennoch angeben, statt die Aufklärung dem Zufall zu überlassen.

Häufige Fragen

Muss ich Haarspray oder Gel vor der Entnahme weglassen?

Für Ethylglucuronid ist kein Einfluss belegt. Praktisch wird das Haar im Labor ohnehin einem validierten Dekontaminationsschritt unterzogen. Ethanolhaltige Produkte sollten Sie dennoch nennen, weil sie Ethylpalmitat betreffen können.

Beeinflusst Shampoo das Ergebnis?

Zu Waschfrequenz und sogenannten Detox-Shampoos liegen keine belastbaren Zahlen vor, deshalb wird hier keine genannt. Ein Produkt, das einen Nachweis gezielt beseitigen soll, ist im Übrigen ein Manipulationsversuch mit den entsprechenden Folgen.

Was gilt bei Bartpflege?

Für Barthaar gelten dieselben Überlegungen, allerdings entspricht die Wachstumsgeschwindigkeit nicht der von Kopfhaar. Genutzt wird Barthaar nur ersatzweise; siehe Körperhaar.

Verwandte Begriffe

  • Haarkosmetik – chemische und thermische Behandlungen mit Zahlenwerten
  • Färbung – der häufigste Grund für einen unverwertbaren Alkoholbeleg
  • Haarglättung – thermische Behandlung und ihre Dokumentation
  • CBD-Öl – Hanfprodukte und die Frage der Kontamination
  • Dokumentation – warum jede Behandlung anzugeben ist

Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Konsenspapier der Society of Hair Testing zu Alkoholmarkern (2019), Richtlinien der GTFCh, Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 (DGVP/DGVM), Kriterium CTU 2, sowie publizierte Untersuchungen zur kosmetischen Hanfölanwendung.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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