LEXIKON

Immunoassay

Ein Immunoassay ist ein immunchemisches Testverfahren, bei dem Antikörper an Zielstrukturen binden und so das Vorliegen einer ganzen Substanzklasse anzeigen. Er arbeitet klassenbezogen und gruppenselektiv, ist schnell, hoch empfindlich und für große Probenzahlen geeignet – aber in der Spezifität begrenzt. Ein positives Ergebnis ist ein Hinweis, kein Nachweis.

Das Prinzip: Antikörper erkennen Strukturmerkmale, keine Einzelsubstanzen

Antikörper binden an ein Strukturmuster. Ein Amphetamin-Antikörper erkennt das Grundgerüst, nicht die spezielle Verbindung; er reagiert daher auf Amphetamin, Methamphetamin und ähnlich gebaute Moleküle, unter Umständen auch auf Arzneistoffe mit vergleichbarem Motiv. Das ist der Grund, warum ein Immunoassay eine Klassenaussage liefert: „Hinweis auf Amphetamine“, nicht „Amphetamin, 340 ng/ml“.

Technisch läuft die Messung als Verdrängungsreaktion: Der Analyt aus der Probe konkurriert mit einem markierten Molekül um die Bindungsstellen. Je mehr Analyt vorhanden ist, desto stärker ändert sich das Messsignal. Die Auswertung erfolgt gegen eine festgelegte Schwelle, den Screening-Cut-off. Das Verfahren braucht keine aufwendige Probenvorbereitung, läuft automatisiert und liefert Ergebnisse in Minuten – genau dafür wird es eingesetzt.

Die zwei Regelsätze, die alles entscheiden

Die deutschen forensisch-toxikologischen Richtlinien formulieren zwei Sätze, die den Immunoassay in seine Rolle verweisen. Erstens: Positive Resultate hinweisgebender Analysen sind isoliert genommen nicht gerichtsverwertbar und müssen durch ein zweites unabhängiges, spezifisches und identifizierendes Verfahren mit mindestens gleicher Empfindlichkeit bestätigt werden. Zweitens: Ein immunchemisches Analysenergebnis kann nicht durch einen zweiten Immunoassay bestätigt werden.

Der zweite Satz ist der weniger bekannte und der praktisch wichtigere. Zwei Immuntests, die auf dem gleichen Bindungsprinzip beruhen, können dieselbe Kreuzreaktion zweimal zeigen – das wirkt wie Bestätigung, ist aber nur Wiederholung desselben Fehlers. Erst ein Verfahren mit anderem Messprinzip, also eine Bestätigungsanalyse mit chromatographischer Trennung und massenspektrometrischer Detektion, liefert eine identifizierende Aussage.

Kreuzreaktionen: belegte Beispiele mit Interferenzkonzentrationen

Eine Kreuzreaktion liegt vor, wenn eine andere Substanz als der Zielanalyt das Signal auslöst. Die folgende Auswahl nennt Substanzen und die Konzentrationen, ab denen im Urin eine Interferenz beschrieben ist – alle Angaben in ng/ml. Auffällig ist die Spannweite: Manche Interferenzen setzen erst bei therapeutisch kaum erreichbaren Konzentrationen ein, andere im realistischen Bereich.

Assay Interferierende Substanz Konzentration (ng/ml)
Cannabinoide Raltegravir 339,5
Cannabinoide Pantoprazol 1.000.000
Opiate Rifampicin 2.521
Opiate Dextromethorphan 400.000
Amphetamine / MDMA Bupropion 8.500
Amphetamine / MDMA Chloroquin 100.900
Amphetamine / MDMA Methylphenidat 125.000
Buprenorphin Codein 2.550
Methadon Vortioxetin 7.500
Fentanyl Risperidon 3.500
Fentanyl Trazodon 4.000
Benzodiazepine Pirfenidon 133.000
Ethylglucuronid 2-Propylglucuronid ca. 650

Eine Ausnahme verdient Erwähnung: Für den Kokainmetabolit-Assay wurde keine gesicherte Interferenzsubstanz identifiziert – er gilt damit als das spezifischste der gängigen Screenings. Bei allen anderen bleibt die Regel: Ein falsch positives Screening ist kein exotischer Ausnahmefall, sondern eine dokumentierte Eigenschaft des Verfahrens.

Die andere Richtung: Lücken, die zu falsch negativen Befunden führen

Über Kreuzreaktionen wird viel geschrieben, über die Gegenrichtung zu wenig. Immunoassays übersehen systematisch Substanzen, die ihrem Antikörper strukturell zu unähnlich sind. Bei den Benzodiazepinen sind die Screenings auf Oxazepam ausgerichtet und versagen häufig bei Lorazepam, Clonazepam und Alprazolam. Opiat-Screenings erfassen Fentanyl, Methadon, Buprenorphin, Oxycodon und Hydrocodon nicht zuverlässig.

Praktisch heißt das: Ein negatives Screening ist kein Beleg dafür, dass keine Substanz dieser Gruppe aufgenommen wurde. Wer Arzneistoffe (früher: Medikamente) aus diesen Gruppen ärztlich verordnet einnimmt, sollte das ohnehin vorab offenlegen und die Verordnung belegen – nicht, weil das Screening es zeigen würde, sondern weil die gezielte Analytik es zeigt und eine spätere Erklärung dann nicht mehr überzeugt.

Warum der Immunoassay für Haaranalysen nicht genügt

Für die Haaranalyse ist der Immunoassay als abschließendes Verfahren ohnehin nicht ausreichend. Die Fachrichtlinien lassen für Haar nur eine gaschromatographische oder flüssigchromatographische Methode in Verbindung mit einem massenspezifischen Detektor beziehungsweise einem Tandem-MS-System zu. Der Grund ist die Größenordnung: Gefordert sind Bestimmungsgrenzen wie 0,2 pg/mg für THC-Carbonsäure und ein Ethylglucuronid-Cut-off von 5 pg/mg. Solche Konzentrationen sind mit immunchemischen Verfahren im Haar nicht zuverlässig zugänglich, und die Haarmatrix bringt zusätzliche Störeinflüsse mit.

Wo Immunoassays in der Haaranalytik überhaupt vorkommen, ist das eine vorschaltende Sortierung, etwa um bei Cannabis-Fragestellungen Proben mit großer Einwaage vorzusieben. Die verwertbare Aussage entsteht immer erst danach, im massenspektrometrischen Verfahren.

Häufige Fragen

Kann ein Immunoassay ein falsches Ergebnis liefern?

Ja, in beide Richtungen. Falsch positive Ergebnisse entstehen durch Kreuzreaktionen – belegt sind zum Beispiel Bupropion ab 8.500 ng/ml im Amphetamin-Assay oder Raltegravir ab 339,5 ng/ml im Cannabinoid-Assay. Falsch negative Ergebnisse entstehen durch strukturelle Lücken, etwa bei Lorazepam oder Fentanyl.

Warum wird nicht gleich das genaue Verfahren eingesetzt?

Weil das zweistufige Vorgehen wirtschaftlich und fachlich sinnvoll ist: Der Immunoassay siebt viele Proben schnell vor, das aufwendige identifizierende Verfahren läuft nur dort, wo es gebraucht wird. Für Haar gilt das nicht – dort ist die massenspektrometrische Analytik von Anfang an vorgeschrieben.

Reicht ein zweiter Schnelltest zur Absicherung?

Nein. Ein immunchemisches Ergebnis kann nicht durch einen zweiten Immunoassay bestätigt werden. Erforderlich ist ein unabhängiges, spezifisches und identifizierendes Verfahren mit mindestens gleicher Empfindlichkeit.

Muss ich verordnete Arzneistoffe vor dem Test angeben?

Eine ärztlich verordnete Einnahme sollte der durchführenden Stelle vorab bekannt und belegt sein. Das ist eine organisatorische Frage der Dokumentation; eine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung kann diese Seite nicht leisten.

Verwandte Begriffe

  • Screening – die Rolle des Immunoassays im Analysenablauf
  • Bestätigungsanalyse – das identifizierende Verfahren, das folgen muss
  • Kreuzreaktion – die Ursache falsch positiver Screeningergebnisse
  • Falsch negativ – die systematischen Lücken bei Benzodiazepinen und Opioiden
  • Spezifität – die Kenngröße, in der der Immunoassay schwach ist
  • LC-MS/MS – das Verfahren, das die Klassenaussage in eine Substanzaussage verwandelt

Synonyme: immunchemisches Verfahren, Immuntest, EIA, ELISA, CEDIA, Schnelltest, hinweisgebende Analyse. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Richtlinien der GTFCh zur Qualitätssicherung und Anhang C zur Haaranalytik, publizierte Interferenzübersichten, Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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