LEXIKON

Urinanalytik

Urinanalytik bezeichnet die labormäßige Untersuchung einer Urinprobe auf Alkohol- und Drogenmarker. Sie läuft in zwei Stufen ab: einem empfindlichen, gruppenbezogenen Screening und einer spezifischen Bestätigungsanalyse – und erst die zweite Stufe liefert einen verwertbaren Befund.

Stufe eins: das Screening

Das Screening arbeitet immunchemisch. Es ist klassenbezogen, hat einen hohen Durchsatz und eine hohe Sensitivität, aber nur begrenzte Spezifität. In deutschen Routinelaboren gelten für die gebräuchlichen Gruppen die folgenden Werte.

Gruppe Screening-Cut-off (ng/ml)
Cannabinoide 50
Kokainmetabolit 150
Opiate 300
Amphetamine 500
Benzodiazepine 200–300
Barbiturate 200

Die Grundregel der GTFCh ist eindeutig: Positive Resultate hinweisgebender Analysen sind isoliert genommen nicht gerichtsverwertbar und müssen durch ein zweites unabhängiges, spezifisches und identifizierendes Verfahren mit mindestens gleicher Empfindlichkeit bestätigt werden. Ein immunchemisches Ergebnis kann nicht durch einen zweiten Immunoassay bestätigt werden.

Stufe zwei: die Bestätigung nach CTU-Kriterien

Die Bestätigungsanalyse erfolgt mit chromatographischen Verfahren in Kopplung mit Massenspektrometrie. Die deutschen CTU-Werte liegen deutlich unter den Screeningwerten.

Analyt Bestätigungswert (ng/ml)
Amphetamine 30
MDMA, MDEA, MDA 50
Benzodiazepine 50
THC-COOH (nach Hydrolyse) 7,5
THC 20
Benzoylecgonin 20
Kokain 100
Morphin 25
Methadon und EDDP 30
Ethylglucuronid 100

Beim Alkoholmarker EtG ist der Wert von 100 ng/ml die Entscheidungsgrenze für den deutschen Abstinenzbeleg; ergänzend wird für Ethylsulfat ein Wert von 50 ng/ml empfohlen.

Der Vergleich mit dem US-Bundesstandard

Wie streng die deutschen Werte sind, zeigt der Vergleich mit dem US-Bundesstandard nach 49 CFR § 40.85. Dort gelten für THC-COOH 50 ng/ml im Screening und 15 ng/ml in der Bestätigung, für Benzoylecgonin 150 und 100, für Morphin und Codein jeweils 2000, für 6-Acetylmorphin jeweils 10, für Amphetamin und Methamphetamin 500 und 250, für MDMA und MDA 500 und 250 sowie für PCP jeweils 25 ng/ml.

Zwei Unterschiede stechen hervor. Der deutsche Bestätigungswert für THC-COOH ist mit 7,5 ng/ml halb so hoch wie der US-Wert – deshalb fallen Störfaktoren wie THC-verunreinigte Hanfprodukte hierzulande stärker ins Gewicht. Und beim Morphin liegt der deutsche Wert bei 25 ng/ml gegenüber 2000 ng/ml in den USA, weshalb Mohnverzehr in Deutschland ein realistischer Störfaktor ist und der Verzicht darauf zur Programmauflage gehört.

Abgrenzung: Analytik, Abgabe und Verwertbarkeit

Die Urinanalytik beginnt erst, wenn die Probe im Labor angekommen ist. Alles davor – Sichtkontrolle, Identitätsprüfung, Temperaturmessung – gehört zur Urinabgabe und ist dort beschrieben. Auch die Frage, ob eine Probe überhaupt verwertbar ist, wird über eigene Parameter beantwortet: Kreatinin von mindestens 20 mg/dl, pH-Wert zwischen 4,5 und 7,5, Probenintegrität über 80 Prozent. Ein Analysenergebnis aus einer verdünnten Probe gilt nach der 5. Auflage der Beurteilungskriterien nicht als Abstinenzbeleg.

Häufige Fragen

Warum ist ein positives Screening noch kein Befund?

Weil Immunoassays klassenbezogen arbeiten und mit anderen Substanzen kreuzreagieren können. Erst ein identifizierendes Verfahren weist die konkrete Substanz nach. Bis dahin liegt lediglich ein Hinweis vor.

Warum sind die Bestätigungswerte niedriger als die Screeningwerte?

Weil die zweite Stufe spezifischer und empfindlicher konfiguriert ist. Das Screening soll möglichst nichts übersehen, die Bestätigung soll die Substanz zweifelsfrei identifizieren und quantifizieren.

Gelten diese Werte auch für die Haaranalyse?

Nein. Für Haar gelten eigene Werte in Pikogramm pro Milligramm, etwa 5 pg/mg für EtG. Urin- und Haarwerte lassen sich nicht ineinander umrechnen.

Verwandte Begriffe

Synonyme: Urindiagnostik, toxikologische Urinuntersuchung. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: CTU-Kriterien der Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM, Richtlinien der GTFCh, 49 CFR § 40.85 als Vergleichsmaßstab.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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