LEXIKON

Urinabgabe

Die Urinabgabe ist der Moment, in dem im Kontrollprogramm die Probe gewonnen wird – und zugleich der Punkt, an dem über die Verwertbarkeit des gesamten Nachweises entschieden wird. Sie erfolgt unter Sichtkontrolle, mit Identitätsprüfung und unmittelbar anschließender Temperaturmessung.

Ablauf und Identitätssicherung

Vor jeder einzelnen Kontrolle wird die Identität anhand eines Lichtbildausweises geprüft – nicht nur einmal zu Programmbeginn, sondern bei jedem Termin. Das klingt formalistisch, ist aber der Kern der Beweiskette: Ohne gesicherte Zuordnung von Person und Probe trägt kein Befund. Die Anforderungen an die durchführende Stelle und an die Probenahme sind in CTU 2 der Beurteilungskriterien geregelt.

Zur Einbestellung gilt eine kurze Vorlaufzeit: Zwischen Aufforderung und Abgabe liegen höchstens 24 Stunden. Wer nicht, nicht erreichbar oder verspätet erscheint, riskiert den Programmabbruch ohne Ersatztermin. Der für Alkoholkontrollen früher geltende Fünf-Tage-Zeitraum ist mit der 5. Auflage gestrichen worden.

Sichtkontrolle als Standardverfahren

Die Abgabe erfolgt unter Sichtkontrolle durch eine dazu befugte, entsprechend aus- und fortgebildete, zuverlässige Person; kontrolliert werden Ober- und Unterkörper. Die BASt bezeichnet dieses Vorgehen als das in der Praxis eingesetzte Standardverfahren zur Aufdeckung von Manipulationen. Viele Betroffene empfinden die Situation als unangenehm – sie ist gleichwohl der Grund dafür, dass der Befund später Bestand hat.

Eine Alternative ist rechtlich vorgesehen, praktisch aber bislang nicht etabliert: Nach Anlage 4a Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung sind seit dem 1.5.2014 grundsätzlich auch dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechende Verfahren zur eindeutigen Zuordnung des Urins zulässig. Ein Expertengespräch der BASt kam jedoch zu dem Ergebnis, dass ein Verzicht auf die Sichtkontrolle nicht möglich sei und zu Markerverfahren noch offene wissenschaftliche Fragen bestehen. Dieser Stand bezog sich auf die 3. Auflage der Beurteilungskriterien und ist als historisch zu lesen; ob spätere Auflagen daran etwas geändert haben, ist nicht belegt. Festzuhalten bleibt die nüchterne Aussage der BASt, dass weder Sichtkontrolle noch Markerverfahren Manipulationen vollständig verhindern können.

Temperaturmessung direkt nach der Abgabe

Unmittelbar nach der Abgabe wird die Temperatur gemessen. Der geforderte Bereich liegt bei 34 bis 38 Grad Celsius. Werte unterhalb von 34 Grad gehören zu den Hinweisen, über die untergeschobener Fremdurin erkannt wird; gemessen wird üblicherweise mit einem Infrarotthermometer. Zum Vergleich: Der US-Bundesstandard sieht einen Bereich von 32 bis 38 Grad vor und verlangt die Messung spätestens vier Minuten nach der Abgabe.

Weitere Verwertbarkeitsparameter folgen im Labor. Die BASt zählt sie ausdrücklich auf: Kreatininwert, Temperatur, optional spezifisches Gewicht, pH-Wert, Nitrite und Chromate. Der pH-Referenzbereich liegt bei 4,5 bis 7,5, das Kreatinin muss mindestens 20 mg/dl betragen.

Die Probe bleibt bei der Stelle

Ein Grundsatz, der immer wieder für Missverständnisse sorgt: Proben werden dem Klienten niemals ausgehändigt. Zweit- und Nachanalysen organisiert ausschließlich die durchführende Stelle. Das ist keine Schikane, sondern Voraussetzung der lückenlosen Dokumentation des Probenwegs, die jede forensische Analytik verlangt – siehe Chain of Custody. Wer eine zweite Meinung wünscht, richtet diesen Wunsch an die Stelle, nicht an das Labor.

Wie ein Programm insgesamt aufgebaut ist, erläutert ergänzend der Beitrag zum Abstinenzkontrollprogramm auf unserer MPU-Seite.

Häufige Fragen

Kann ich die Sichtkontrolle ablehnen?

Nicht, ohne den Beleg zu verlieren. Die Abgabe unter Sichtkontrolle ist Voraussetzung der Verwertbarkeit; ohne sie entsteht kein anerkannter Nachweis. Ein Markerverfahren als Alternative ist in der Praxis nicht etabliert.

Wie schnell muss ich nach der Einbestellung erscheinen?

Innerhalb von höchstens 24 Stunden. Erreichbarkeit ist deshalb Teil der Programmpflichten; wer nicht erreichbar ist, riskiert denselben Nachteil wie beim Nichterscheinen.

Warum wird die Temperatur gemessen?

Weil frisch abgegebener Urin eine körpernahe Temperatur hat. Der Bereich von 34 bis 38 Grad Celsius dient der Prüfung, ob die Probe tatsächlich unmittelbar zuvor abgegeben wurde.

Verwandte Begriffe

Synonyme: Urinprobenabgabe, Probenabgabe im Kontrollprogramm. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: CTU-Kriterien der Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM, BASt-Veröffentlichung zu Sichtkontrolle und Markerverfahren bei Urinabgaben, Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 4a, Richtlinien der GTFCh.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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