LEXIKON

Screening

Das Screening ist die erste Stufe der toxikologischen Analyse: eine bewusst empfindlich eingestellte Vortestung, die viele Proben schnell in „unauffällig“ und „klärungsbedürftig“ sortiert. Es liefert eine hinweisgebende Klassenaussage, nie ein verwertbares Endergebnis. Jedes auffällige Screening muss durch eine Bestätigungsanalyse geklärt werden.

Die Rolle im Ablauf: sensitivitätsorientiert eingestellt

Die zweistufige Nachweisstrategie teilt die Arbeit auf. Die erste Stufe soll möglichst nichts übersehen, die zweite soll nichts falsch benennen. Fachlich heißt das: Das Screening wird sensitivitätsorientiert konfiguriert, die Bestätigung spezifitätsorientiert. Sensitivität ist der Anteil richtig positiver, Spezifität der Anteil richtig negativer Befunde – und beide gleichzeitig zu maximieren ist nicht möglich.

Diese Aufgabenteilung erklärt eine Eigenschaft, die viele Betroffene irritiert: Das Screening ist absichtlich so eingestellt, dass es lieber einmal zu oft anspricht. Wer ein auffälliges Screening erhält, hat deshalb noch kein Ergebnis in der Hand, sondern einen Anlass zur Klärung. Die Methodik hinter der ersten Stufe – Antikörperbindung, Klassenselektivität, Kreuzreaktionen – ist beim Immunoassay beschrieben; hier geht es um die Stellung im Ablauf und um die Folgen für ein Kontrollprogramm.

Screening-Cut-offs der deutschen Routinelabore

Screening-Schwellen liegen höher als Bestätigungsschwellen. Sie sind so gewählt, dass ein Ansprechen überhaupt plausibel bleibt und das Gerät nicht bei jeder Spur ausschlägt. Die folgenden Werte gelten für die immunchemische Vortestung im Urin nach deutscher Laborpraxis, Angaben in ng/ml.

Substanzgruppe Screening-Cut-off Urin (ng/ml)
Cannabinoide 50
Kokain beziehungsweise Kokainmetabolit 150
Opiate 300
Amphetamine 500
Benzodiazepine 200 bis 300
Barbiturate 200

Beim Alkoholmarker ist der Unterschied besonders anschaulich: Für Ethylglucuronid im Urin gilt methodenabhängig eine Grenze von 0,5 mg/l im Immunoassay gegenüber 0,1 mg/l im massenspektrometrischen Verfahren. Für den deutschen MPU-Abstinenzbeleg maßgeblich ist die niedrigere Zahl: 100 ng/ml. Ein Screening kann also unauffällig bleiben, wo das identifizierende Verfahren einen bewertungsrelevanten Wert findet.

Was ein auffälliges Screening bedeutet – und was nicht

Ein positives Screening bedeutet: In dieser Probe hat ein klassenbezogener Test angesprochen. Es bedeutet nicht, dass eine bestimmte Substanz vorliegt, nicht wie viel davon, nicht wann sie aufgenommen wurde und nicht, dass die Ursache Konsum war. Genau diese vier Fragen klärt erst die zweite Stufe. Umgekehrt ist ein unauffälliges Screening kein Beweis der Abwesenheit – die bekannten Lücken bei Lorazepam, Clonazepam, Alprazolam sowie bei Fentanyl, Methadon und Buprenorphin sind dokumentiert.

Die Cut-off-Höhe entscheidet mit, welche Störfaktoren überhaupt sichtbar werden. Bei einem Cannabinoid-Screening von 50 ng/ml ist Passivrauchen praktisch auszuschließen: In einer kontrollierten Untersuchung mit 18 nichtrauchenden Personen in einem unbelüfteten Raum war nur eine einzige Probe bei 50 ng/ml positiv, bei 75 und 100 ng/ml keine. Auch bei Hanfprodukten zeigt sich dieser Effekt: Unter 30 g Hanföl pro Tag blieben alle Urinproben unter einem Screening-Cut-off von 25 ng/ml. Erst auf der Bestätigungsebene, beim deutschen Wert von 7,5 ng/ml, werden solche Einflüsse relevant.

Warum ein Screening allein keine Programmentscheidung tragen darf

Die fachliche Grundregel ist eindeutig: Positive Resultate hinweisgebender Analysen sind isoliert genommen nicht gerichtsverwertbar. Sie müssen durch ein zweites unabhängiges, spezifisches und identifizierendes Verfahren mit mindestens gleicher Empfindlichkeit bestätigt werden. Ein Programmabbruch oder eine negative Bewertung im Gutachten kann daher nicht auf ein Screening gestützt werden – das wäre ein Verfahrensfehler, der die Verwertbarkeit des Befunds selbst betrifft.

Für Betroffene ist das eine wichtige Information, aber kein Grund zur Beruhigung. In der Praxis folgt die Bestätigung dem auffälligen Screening automatisch aus derselben Probe; das Labor arbeitet die Stufen nacheinander ab. Der Zwischenschritt schafft also keine zweite Chance, sondern nur eine sachgerechte Reihenfolge. Wer eine Erklärung für ein auffälliges Ergebnis hat – etwa eine ärztliche Verordnung –, sollte sie der durchführenden Stelle unaufgefordert und belegt mitteilen, nicht erst nach dem Endbefund.

Screening in der Haaranalytik: eine andere Ausgangslage

Für Haarproben gilt der zweistufige Ablauf nur eingeschränkt. Die Fachrichtlinien lassen für Haar ausschließlich chromatographische Verfahren mit massenspezifischer beziehungsweise Tandem-MS-Detektion zu, weil die relevanten Konzentrationen im Pikogrammbereich liegen. Bei einer reinen Cannabisfragestellung wird sogar empfohlen, im Haar direkt auf THC-Carbonsäure zu prüfen, weil die zunehmende Passivexposition und falsch positive THC-Befunde sonst zu Fehldeutungen führen. Ein polytoxikologisches Screening ist bei entsprechender Fragestellung nur dann angezeigt, wenn die Vorgeschichte andere Substanzen umfasst.

Wer also einen Haarbefund liest und nach einem „Screening-Ergebnis“ sucht, wird es in dieser Form meist nicht finden. Was dort steht, ist bereits das Ergebnis eines identifizierenden Verfahrens – und wird gegen die Haar-Cut-offs bewertet, etwa 5 pg/mg für Ethylglucuronid.

Häufige Fragen

Ist ein positives Screening schon ein Rückfall?

Nein. Ein auffälliges Screening ist ein Hinweis, der geklärt werden muss. Erst das identifizierende Verfahren benennt Substanz und Konzentration; bis dahin ist keine Bewertung möglich.

Warum liegt der Screening-Cut-off höher als der Bestätigungswert?

Weil die Stufen unterschiedliche Aufgaben haben. Cannabinoide sprechen im Screening ab 50 ng/ml an, die deutsche Bestätigung erfolgt bei 7,5 ng/ml THC-COOH nach Hydrolyse. Der niedrigere Wert ist der bewertungsrelevante.

Kann ich ein Screening-Ergebnis anfechten?

Ein Screening ist für sich genommen nicht verwertbar, es gibt also nichts anzufechten. Maßgeblich ist der Bestätigungsbefund; Zweit- und Nachanalysen organisiert ausschließlich die durchführende Stelle.

Wird bei jeder Kontrolle auf alles gescreent?

Der Analysenumfang richtet sich nach der Fragestellung der Behörde und dem Programmvertrag. Bei reiner Cannabisfragestellung kann die Analyse auf Cannabinoide beschränkt werden; ein breites Screening ist bei entsprechender Vorgeschichte vorgesehen.

Verwandte Begriffe

  • Immunoassay – das Messprinzip hinter den meisten Screenings
  • Bestätigungsanalyse – die zweite, entscheidende Stufe
  • Cut-off – erklärt, warum Screening- und Bestätigungswerte auseinanderliegen
  • Nachweisstrategie – das Gesamtkonzept, in dem das Screening seinen Platz hat
  • Falsch positiv – die typische Fehlerrichtung der ersten Stufe
  • Urinprobe – die Matrix, in der Screenings praktisch vorkommen

Synonyme: Vortestung, hinweisgebende Analyse, Suchtest, Vortest, Schnelltest. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Richtlinien der GTFCh zur Qualitätssicherung und Anhang C zur Haaranalytik, deutsche Laborpraxis nach den CTU-Kriterien, FAQ der DGVM zu Cannabisfragestellungen, Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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