LEXIKON

Pflanzliche Arzneimittel

Pflanzliche Arzneimittel sind im Abstinenzkontrollprogramm aus zwei Gründen bedeutsam: Viele flüssige Zubereitungen enthalten Ethanol als Lösungsmittel, und die Zusammensetzung mancher Produkte ist für Anwendende nicht nachprüfbar. Beides lässt sich entschärfen, indem die Einnahme vor der nächsten Probenahme offengelegt wird.

Der Ethanolgehalt flüssiger Zubereitungen

Tinkturen, Tropfen und Elixiere werden häufig alkoholisch ausgezogen. Wie hoch der Gehalt im Einzelfall ist, geht aus den hier ausgewerteten Quellen nicht hervor; belastbare Prozentzahlen werden deshalb bewusst nicht genannt. Belegt ist aber, wie empfindlich die deutschen Alkoholmarker eingestellt sind: Der Entscheidungswert für EtG im Urin liegt bei 100 ng/ml. Eine Studie mit hochprozentiger Mundspülung – viermal täglich über gut drei Tage, zehn Probanden – ergab in einer Probe 173 ng/ml EtG und bei sieben Probanden EtS mit Maxima von 104 bis 112 ng/ml. Beim US-Cut-off von 500 ng/ml wäre das unauffällig geblieben, beim deutschen Wert nicht. Ethanolhaltige Arzneizubereitungen sind damit ein realistischer Störfaktor, kein theoretischer.

Was das für Haar- und Urinbefunde bedeutet

Im Haar liegt der maßgebliche EtG-Wert bei 5 pg/mg im kopfnahen Segment; Konzentrationen bis einschließlich dieses Werts widersprechen einer behaupteten Abstinenz nicht. EtG im Haar bildet wiederholten Konsum ab, nicht eine einzelne Anwendung. Umgekehrt gilt für Urinproben: Sie reagieren kurzfristig und können eine punktuelle Ethanolaufnahme sichtbar machen. Wer eine ethanolhaltige Zubereitung einnimmt, sollte das der durchführenden Stelle deshalb vorher mitteilen und, wo möglich, mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt eine alkoholfreie Darreichungsform besprechen. Diese Entscheidung ist ärztlich, nicht analytisch.

Hanfhaltige und nicht deklarierte Bestandteile

Der zweite Punkt betrifft die Produktzusammensetzung. Eine systematische Übersicht im International Journal of Legal Medicine (140:2065–2078, online 07.04.2026) kommt zu dem Ergebnis, dass positive Befunde ganz überwiegend aus dem Produktinhalt entstehen – aus undeklariertem oder überhöhtem THC, aus Falschdeklaration und aus Verunreinigung. Für pflanzliche Präparate mit Hanfbestandteilen gilt dasselbe wie für CBD-Produkte: Der tatsächliche Gehalt ist nicht überprüfbar. Rechtlich gilt für verordnete Arzneistoffe der Grundsatz aus Kapitel 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien, wonach die Nichteignung nicht gilt, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt; die 5. Auflage der Beurteilungskriterien ordnet die Folgen indizierter Dauermedikation den M-Hypothesen zu.

Häufige Fragen

Sind pflanzliche Mittel automatisch unbedenklich?

Nein. Entscheidend sind Ethanolgehalt und tatsächliche Zusammensetzung, nicht die pflanzliche Herkunft.

Muss ich frei verkäufliche Präparate melden?

Eine Meldung ist ratsam, weil sie spätere Erklärungsversuche erspart. Maßgeblich ist, dass die Angabe vor dem Befund vorliegt.

Kann ein Hustensaft einen EtG-Befund erzeugen?

Ethanolhaltige Zubereitungen können den empfindlichen Urinwert beeinflussen. Näheres steht unter Hustensaft und Arzneitropfen.

Verwandte Begriffe

Verwandte Bezeichnung: Phytopharmaka. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Stand 01.06.2022), Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM, Konsenspapiere der Society of Hair Testing, publizierte Studien zu unbeabsichtigter Ethanolaufnahme. Keine medizinische Beratung.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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