LEXIKON

Haarglättung

Haarglättung bezeichnet das dauerhafte oder vorübergehende Strecken der Haarstruktur, sei es thermisch mit Glätteisen und Fön oder chemisch mit Glättungspräparaten. Beides ist eine Haarbehandlung im Sinne der Kontrollkriterien und gehört deshalb vor jeder Haaranalyse offengelegt. Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien hat diesen Punkt eigens hervorgehoben.

Die neue Fußnote in CTU 2

Zu den Änderungen der 5. Auflage gehören Präzisierungen zur Haarentnahme und eine neue Fußnote zur Haarbehandlung, die Glätten und Dauerwelle ausdrücklich benennt. Damit ist klargestellt, dass die Dokumentationspflicht nicht auf Färben und Bleichen beschränkt ist. Die Society of Hair Testing formuliert den fachlichen Hintergrund seit 2019 so, dass die Konzentration von Ethylglucuronid und Ethylpalmitat im Haar durch chemische und thermische Haarbehandlungen beeinflusst werden kann und die Art der Behandlung zu dokumentieren ist.

Was sich beziffern lässt – und was nicht

Für farbverändernde Verfahren liegen Messdaten vor. Untersucht wurde, welcher Anteil des ursprünglichen Ethylglucuronidgehalts nach der Behandlung verblieb:

Verfahren Verbliebener Anteil
Tönung 70 Prozent
semipermanente Färbung 42 Prozent
Henna 38 Prozent
permanente Verfahren 18 Prozent

Für eine Bleichung über 45 Minuten wurde in vitro ein Verlust von 42 bis 99 Prozent des extrahierbaren Ethylglucuronids beschrieben. Für die thermische Glättung im engeren Sinn liegen dagegen keine belegten Prozentzahlen vor. Das wird hier offen gesagt, statt eine Zahl aus den Farbdaten zu übertragen. Fachlich gesichert ist nur die Richtung: Ein Verlust ist möglich, und ein Verlust wirkt sich zulasten der Aussagekraft eines negativen Befundes aus, nicht zulasten der betroffenen Person im Sinne eines höheren Werts.

Warum ein zu niedriger Wert das Problem ist

Der Gedanke ist auf den ersten Blick unintuitiv. Verliert das Haar durch die Behandlung einen Teil des eingelagerten Markers, fällt der Messwert niedriger aus – das könnte einem Abstinenzbeleg scheinbar nutzen. Genau deshalb ist die Konsequenz eine andere: Ein negativer Befund aus behandeltem Haar hat keine Beweiskraft, weil sich nicht mehr trennen lässt, ob die Abwesenheit des Markers auf Abstinenz oder auf die Behandlung zurückgeht. Eine nicht deklarierte Haarbehandlung macht negative Befunde nach den CTU-Kriterien unverwertbar. In der deutschen Praxis wird bei Alkohol ein Beleg über eine getönte, gefärbte oder gebleichte Haarprobe nicht anerkannt; bei Drogen werden colorierte Haare nur mit parallelem Urinprogramm oder unbehandeltem Haar für die letzten sechs Monate akzeptiert, gebleichte Haare grundsätzlich nicht.

Was praktisch zu tun ist

Während eines laufenden Programms sollten chemische Glättungen und Dauerwellen unterbleiben. Bei thermischen Anwendungen ist Zurückhaltung sinnvoll, weil sich die Auswirkung nicht beziffern lässt. Entscheidend ist in jedem Fall die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe im Erhebungsbogen vor der Entnahme, einschließlich zurückliegender Behandlungen im beurteilten Zeitraum. Wer eine Behandlung verschweigt, riskiert die Unverwertbarkeit der gesamten Analyse.

Häufige Fragen

Darf ich während eines Programms ein Glätteisen benutzen?

Ein Verbot ist dafür nicht belegt, wohl aber die Pflicht zur Dokumentation der Behandlung. Angesichts fehlender Zahlen zur thermischen Glättung ist Zurückhaltung ratsam und die Angabe verpflichtend.

Wird eine chemische Glättung wie eine Färbung behandelt?

Sie fällt jedenfalls unter die Haarbehandlung, die nach der neuen Fußnote in CTU 2 zu erfassen ist. Wie streng die durchführende Stelle daraus Konsequenzen zieht, richtet sich nach dem konkreten Verfahren und der Matrix.

Kann ich die Analyse aus unbehandeltem Haar machen lassen?

Wenn unbehandeltes Haar in ausreichender Länge vorhanden ist, wird dieses bevorzugt. Bei Drogenfragestellungen ist ausdrücklich vorgesehen, unbehandeltes Haar für die letzten sechs Monate heranzuziehen.

Verwandte Begriffe

  • Dauerwelle – das zweite in der Fußnote genannte Verfahren
  • Haarkosmetik – der Gesamtzusammenhang kosmetischer Einflüsse
  • Bleichen – das analytisch gravierendste Verfahren
  • Färbung – Messdaten zu farbverändernden Behandlungen
  • CTU 2 – Anforderungen an Probenahme und Haarentnahme

Synonyme: Glätten, Keratinbehandlung, Hitzeglättung. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM, CTU 2; Konsenspapier der Society of Hair Testing 2019; publizierte Untersuchungen zum Einfluss von Haarkosmetik auf Ethylglucuronid.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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