LEXIKON

Trinktagebuch

Ein Trinktagebuch ist eine selbst geführte Aufzeichnung des eigenen Alkoholkonsums. Es ist ein Dokumentationsformat aus dem therapeutischen und verkehrspsychologischen Umfeld – und ausdrücklich kein toxikologischer Nachweis, der einen Abstinenz- oder Konsumbeleg ersetzen könnte.

Was ein Trinktagebuch ist und woher es kommt

Aufzeichnungen dieser Art stammen ursprünglich aus der Suchttherapie und aus verkehrspsychologischen Maßnahmen. Sie halten fest, wann, in welcher Situation und in welchem Umfang getrunken wurde. Der Nutzen liegt dort, wo sie eingesetzt werden: in der Arbeit an der eigenen Wahrnehmung des Konsums, meist im Rahmen einer Begleitung durch eine Fachperson.

Diese Seite beschreibt das Format, gibt aber bewusst keine Anleitung zu seiner Führung und stellt keine Vorlagen bereit. Ob eine solche Aufzeichnung im Einzelfall sinnvoll ist, wie sie gestaltet sein sollte und welchem Ziel sie dient, gehört in die Hand der therapeutisch oder verkehrspsychologisch begleitenden Fachperson – nicht in ein Lexikon.

Welchen Beweiswert eine Selbstaufzeichnung hat

Der Beweiswert ist begrenzt, und zwar aus einem grundsätzlichen Grund: Ein Trinktagebuch ist eine Selbstauskunft. Es dokumentiert, was die betroffene Person angibt, nicht was unabhängig festgestellt wurde. Die Systematik der Fahreignungsbegutachtung trennt zwischen Angaben und Befunden sehr sauber. Toxikologische Belege entstehen ausschließlich in einem strukturierten Kontrollprogramm nach den CTU-Kriterien – über Urinproben, Haaranalysen oder PEth im Blut.

Die BASt formuliert die Grenze in einer viel zitierten Aussage von der anderen Seite her: Abstinenz- und Nüchternheitsbelege stellen für sich allein keine hinreichenden Befunde für ein positives Fahreignungsgutachten dar. Wenn schon ein laborgestützter Beleg allein nicht genügt, gilt das für eine Eigenaufzeichnung erst recht.

Wo Aufzeichnungen dennoch eine Rolle spielen

Bedeutung erlangt eine Selbstaufzeichnung indirekt, nämlich über die Plausibilität. Kriterium A 3.3 K der 5. Auflage der Beurteilungskriterien verlangt in Punkt 16, dass Haaranalysen oder PEth-Werte nicht im Widerspruch zum angegebenen Alkoholkonsum stehen. Angaben und Laborbefunde müssen also zusammenpassen. Eine Aufzeichnung, die deutlich weniger ausweist, als der Laborbefund nahelegt, wird damit zum Problem statt zum Vorteil.

Hinzu kommt die zeitliche Anforderung: Die Begutachtungsleitlinien verlangen, dass eine Verhaltensänderung nach genügend langer Erprobung – in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch sechs Monate – bereits in das Gesamtverhalten integriert ist. Bewertet wird die tatsächliche Stabilität der Änderung, nicht ihre Verschriftlichung.

Abgrenzung zu Trinkmenge und Trinkmuster

Die Trinkmenge ist eine Größe in Gramm Reinalkohol, das Trinkmuster die Verteilung dieses Konsums über Zeit und Anlässe. Beide sind Sachverhalte, die in der Begutachtung erhoben und bewertet werden. Das Trinktagebuch ist demgegenüber kein Sachverhalt, sondern ein mögliches Medium, in dem Menge und Muster festgehalten werden. Wer die drei Begriffe gleichsetzt, überschätzt regelmäßig die Rolle des Dokuments.

Häufige Fragen

Ersetzt ein Trinktagebuch einen Abstinenznachweis?

Nein. Ein Abstinenznachweis entsteht ausschließlich über ein vertraglich geregeltes Kontrollprogramm mit unangekündigten Kontrollen und laborgestützter Analytik. Eine Selbstaufzeichnung hat diesen Charakter nicht und kann ihn auch nicht erlangen.

Kann ein Trinktagebuch mir schaden?

Es kann zum Problem werden, wenn seine Angaben den Laborbefunden widersprechen. Die Kriterien verlangen ausdrücklich Widerspruchsfreiheit zwischen angegebenem Konsum und toxikologischem Befund; Abweichungen müssen erklärt werden.

Wird ein Trinktagebuch in der Begutachtung verlangt?

Als Nachweis nicht. Ob eine solche Aufzeichnung im Rahmen einer Maßnahme sinnvoll ist, entscheidet die begleitende Fachperson. Verbindlich gefordert werden die toxikologischen Belege nach den CTU-Kriterien.

Verwandte Begriffe

Synonyme: Konsumtagebuch, Alkoholtagebuch. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der BASt (Stand 01.06.2022), BASt-Veröffentlichung zu Sichtkontrolle und Markerverfahren bei Urinabgaben.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.

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