LEXIKON
Opium ist der eingetrocknete Milchsaft des Schlafmohns und die natürliche Quelle der Opiate, allen voran Morphin und Codein. Im Abstinenzkontrollprogramm spielt Opium selbst kaum eine Rolle – analytisch relevant sind seine Inhaltsstoffe und deren Metaboliten, die über die etablierten Opiat-Cut-offs bewertet werden.
Untersucht wird nicht „Opium“, sondern werden einzelne Alkaloide und deren Abbauprodukte. Das Konsenspapier der Society of Hair Testing von 2021 nennt für Morphin, Codein und Dihydrocodein je 200 pg/mg im Kopfhaar und denselben Wert für 6-Monoacetylmorphin und Heroin. Die deutsche CTU-Praxis arbeitet für Morphin im Haar mit 100 pg/mg, im Urin mit einem Bestätigungswert von 25 ng/ml gegenüber einem Screening-Cut-off von 300 ng/ml für Opiate. Das Konsenspapier verlangt zusätzlich, einen Heroinkonsum über 6-Monoacetylmorphin oder Heroin selbst gegenüber einem reinen Codein- oder Morphinkonsum abzugrenzen.
Der praktisch wichtigste Punkt betrifft Lebensmittel. Speisemohn stammt von derselben Pflanze und kann Morphin enthalten. International wurden Gehalte von unter 0,1 bis 620 µg pro Gramm berichtet, in deutschen Proben 0,6 bis 330 µg/g; das BfR nennt als Richtwert höchstens 4 µg Morphin je Gramm Mohnsamen. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2004 dokumentierte, dass selbst 42 Stunden nach dem Verzehr eines einzigen Mohnbaguette-Brötchens noch immunchemisch positive Opiat-Befunde erhalten wurden; nach zwei Wochen moderatem Mohnkonsum lagen Morphinwerte im Bart- und Kopfhaar bei 96 beziehungsweise 58 pg/mg. Das liegt unter dem Konsens-Cut-off von 200 pg/mg, aber im Bereich des deutschen CTU-Haarwerts von 100 pg/mg. Genau deshalb ist der Verzicht auf Mohngebäck eine übliche Programmauflage. Ausführlicher steht das unter Mohn.
Opium und seine Zubereitungen unterfallen dem Betäubungsmittelgesetz. Fahreignungsrechtlich greifen § 14 FeV und Anlage 4 Nummer 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung: Nummer 9.1 verneint die Eignung bei Einnahme von Betäubungsmitteln, Nummer 9.5 sieht die Wiederherstellung nach einjähriger Abstinenz vor. Die Begutachtungsleitlinien verlangen dazu in Kapitel 3.14.1 mindestens vier unvorhersehbar anberaumte Laboruntersuchungen in unregelmäßigen Abständen innerhalb der Jahresfrist; die Beurteilungskriterien konkretisieren dies weiter.
Nein. Gemessen werden die enthaltenen Alkaloide und ihre Metaboliten, insbesondere Morphin und Codein.
Ja, das ist dokumentiert – bei den niedrigen deutschen Bestätigungswerten ist Mohnverzehr ein realistischer Störfaktor. Deshalb wird während des Programms darauf verzichtet.
Über das Metabolitenmuster: Der Nachweis von 6-Monoacetylmorphin oder Heroin selbst spricht für Heroin, ein isolierter Morphinbefund allein nicht.
Verwandte Bezeichnung: Rohopium. Die begriffliche Einordnung im MPU-Kontext beschreibt der Eintrag zu Opiaten auf der Schwesterseite. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Konsenspapier der Society of Hair Testing (2021), deutsche CTU-Praxis, BfR-Stellungnahme zu Mohnsamen, Fahrerlaubnis-Verordnung, Begutachtungsleitlinien (Stand 01.06.2022).
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung. Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Zuordnung, Diagnose oder Prognose für Ihren konkreten Fall.
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