LEXIKON
Die Haarmatrix ist der Zellverband am Grund des Haarfollikels, aus dem das Haar gebildet wird – und zugleich der Ort, an dem Substanzen aus dem Blut in die entstehende Haarfaser gelangen. Wie gut ein Stoff dort eingelagert wird, entscheidet darüber, ob und in welcher Konzentration er später nachweisbar ist. Das erklärt, warum manche Substanzen leicht und andere nur mit äußerstem Aufwand gefunden werden.
Fachlich werden drei Eintragswege unterschieden. Der erste führt über das Blut in die teilungsaktiven Zellen der Matrix; das ist der Weg, auf dem die zeitliche Zuordnung beruht. Der zweite verläuft über Talg und Schweiß, die das fertige Haar von außen benetzen, und ist zeitlich unscharf. Der dritte ist die externe Kontamination aus der Umgebung, etwa durch Rauch, Staub oder Hautkontakt. Nur der erste Weg belegt Konsum; die beiden anderen erzeugen Befunde, die davon abgegrenzt werden müssen.
Die Haarfaser ist aus Keratin aufgebaut und enthält Melanin, das negativ geladene Bindungsstellen bietet. Substanzen, die im physiologischen Milieu positiv geladen vorliegen – also basische Verbindungen wie Kokain oder Amphetamine – lagern sich daran bevorzugt an. Kommt gute Fettlöslichkeit hinzu, gelangt der Stoff zudem leichter durch die Zellmembranen in die Matrixzellen. Saure Verbindungen sind demgegenüber benachteiligt: Sie liegen überwiegend negativ geladen vor, werden von den Bindungsstellen abgestoßen und reichern sich kaum an. Aus demselben Grund gilt: Je heller das Haar, desto weniger Melanin steht als Bindungspartner zur Verfügung.
Das Lehrbuchbeispiel ist der Cannabismetabolit THC-Carbonsäure. Er ist sauer und kaum melaninaffin, seine Einlagerungsrate entsprechend niedrig. Deshalb fordert das Konsenspapier der Society of Hair Testing hier keinen Cut-off, sondern eine Bestimmungsgrenze von höchstens 0,2 pg/mg – rund 250-fach unter dem Cut-off für THC selbst, der bei 50 pg/mg liegt.
| Analyt | Anforderung im Haar |
|---|---|
| Kokain | Cut-off 500 pg/mg |
| Amphetamin, Methamphetamin, MDMA | Cut-off 200 pg/mg |
| Morphin, Codein, 6-Monoacetylmorphin | Cut-off 200 pg/mg |
| THC | Cut-off 50 pg/mg |
| THC-Carbonsäure | kein Cut-off, geforderte Bestimmungsgrenze 0,2 pg/mg |
| Ethylglucuronid | Entscheidungsgrenze 5 pg/mg im kopfnahen Segment |
Weil Talg, Schweiß und Umgebung mitwirken, ist ein Cannabinoidbefund allein kein Konsumbeleg. In einer Untersuchung mit oral zugeführtem Dronabinol fand sich in keiner Kopf-, Bart- oder Körperhaarprobe THC, obwohl Serumspiegel nachgewiesen waren; THC-Carbonsäure trat sogar in Segmenten auf, die vor der Einnahme gewachsen waren. Die Ausscheidung über Schweiß und Talg wurde mit 4,3 bis 82 pg pro Quadratzentimeter und Tag beziffert. Deshalb verlangen die Richtlinien einen validierten Dekontaminationsschritt vor der Analyse; ein einheitliches, konsentiertes Waschprotokoll existiert allerdings nicht, und Anhang C der GTFCh-Richtlinien fordert eine Abwägung zwischen ausreichender Dekontamination und Analytverlust.
Melanin bietet Bindungsstellen für basische Substanzen, sodass ein Einfluss der Haarfarbe fachlich diskutiert wird. Konkrete Umrechnungsfaktoren dazu gibt es nicht, weshalb Befunde stets im Zusammenhang mit allen Umständen zu bewerten sind.
Ja, über Talg, Schweiß und Umgebungskontakt. Genau deshalb wird gewaschen, werden Waschlösungen mit analysiert und wird bei Cannabis gezielt der Metabolit THC-Carbonsäure betrachtet.
Weil für diesen Marker eine sehr empfindliche Analytik etabliert ist und die Entscheidungsgrenze mit 5 pg/mg entsprechend niedrig angesetzt wurde. Die geringe Einlagerungsrate wird also durch Methodenempfindlichkeit ausgeglichen.
Synonyme: Haarwurzelmatrix, Follikelmatrix. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Konsenspapiere der Society of Hair Testing 2019 und 2021, Richtlinien der GTFCh, Anhang C, sowie publizierte Untersuchungen zur Einlagerung von Cannabinoiden im Haar.
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