LEXIKON
Die Hochleistungsflüssigkeitschromatographie, abgekürzt HPLC, ist ein Trennverfahren, bei dem ein Probengemisch unter hohem Druck durch eine Säule gepresst und in seine Bestandteile zerlegt wird. Sie ist die Grundlage der modernen Spurenanalytik in Haar, Urin und Blut. Für sich allein ist sie jedoch kein Nachweisverfahren – entscheidend ist, was danach detektiert.
Die Säule sorgt dafür, dass die Bestandteile eines Extrakts zu unterschiedlichen Zeiten austreten. Was am Ende gemessen wird, hängt vom Detektor ab. Ein einfacher UV-Detektor registriert nur, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt etwas eluiert – er identifiziert nichts. Für forensische Zwecke genügt das nicht. Anhang C der GTFCh-Richtlinien hält für Haarproben ausdrücklich fest, dass nur eine gaschromatographische oder eine HPLC-Methode in Verbindung mit einem massenspezifischen Detektor beziehungsweise einem Tandem-Massenspektrometer in Betracht kommt. Die Kopplung von HPLC und Massenspektrometrie ist als LC-MS beziehungsweise LC-MS/MS geläufig.
| Merkmal | GC-MS | LC-MS/MS |
|---|---|---|
| Trennprinzip | gasförmige mobile Phase | flüssige mobile Phase unter hohem Druck |
| Probenvorbereitung | Derivatisierung bei nichtflüchtigen oder polaren Analyten erforderlich | ohne Derivatisierung möglich |
| Typische Analyten | flüchtige und derivatisierbare Verbindungen | polare Substanzen, Glucuronide, Spurenkonzentrationen |
| Einsatzschwerpunkt | strukturidentifizierende Bestätigung | Standard für Haar- und Niedrigkonzentrationsanalytik im Pikogrammbereich |
Die Wahl ist keine Frage der Qualität, sondern der Aufgabe. Für THC-Carbonsäure im Haar etwa wurden mit einem gaschromatographischen Verfahren sehr niedrige Verfahrensgrenzen von 0,02 pg/mg als Nachweisgrenze und 0,05 pg/mg als Bestimmungsgrenze beschrieben, während flüssigkeitschromatographische Verfahren dort teils erst bei 1 pg/mg ansetzten. Umgekehrt kommt LC-MS/MS ohne den Derivatisierungsschritt aus und ist für Ethylglucuronid und andere polare Marker das Verfahren der Wahl.
Ein Immunoassay ist klassenbezogen und liefert nur einen Hinweis. Die GTFCh formuliert dazu die Grundregel, dass positive Resultate hinweisgebender Analysen isoliert genommen nicht gerichtsverwertbar sind und durch ein zweites unabhängiges, spezifisches und identifizierendes Verfahren mit mindestens gleicher Empfindlichkeit bestätigt werden müssen; ein immunchemisches Ergebnis kann nicht durch einen zweiten Immunoassay bestätigt werden. Genau diese Rolle füllt die massenspektrometrisch gekoppelte Chromatographie aus. Das Konsenspapier der Society of Hair Testing verlangt für die Bestätigung ebenfalls chromatographische Methoden in Kopplung mit Massenspektrometrie.
Aussagekräftig wird ein Ergebnis erst mit Angabe des verwendeten Verfahrens, der validierten Bestimmungsgrenze und der Messunsicherheit. Für die Haaranalytik ist eine harmonisierte Messunsicherheit von plus/minus 30 Prozent beschrieben, die bei Entscheidungen nahe am Cut-off zugunsten der betroffenen Person zu berücksichtigen ist. Alle eingesetzten Verfahren sind vor dem Gebrauch zu validieren; das ist Bestandteil der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke.
Nein. HPLC bezeichnet die Trennung, LC-MS/MS die Kombination aus dieser Trennung und einem Tandem-Massenspektrometer als Detektor. Erst die Kopplung macht das Verfahren identifizierend.
Beide erreichen forensische Anforderungen, wenn sie validiert sind. Für polare Substanzen und sehr niedrige Konzentrationen ist LC-MS/MS in der Regel praktikabler, weil die Derivatisierung entfällt.
Maßgeblich ist, dass das eingesetzte Verfahren validiert und vom Akkreditierungsumfang gedeckt ist. Die Methodenwahl trifft das Labor im Rahmen dieser Vorgaben.
Synonyme: HPLC, Flüssigkeitschromatographie unter hohem Druck. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Richtlinien der GTFCh, Anhang C; Konsenspapier der Society of Hair Testing 2021; DIN EN ISO/IEC 17025:2018.
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