LEXIKON
Die Flüssigkeitsaufnahme bestimmt, wie konzentriert eine Urinprobe ist – und damit, ob sie im Kontrollprogramm überhaupt als aussagekräftig gilt. Gemessen wird das über den Kreatiningehalt. Wer sehr viel trinkt, kann eine zu dünne Probe abgeben, ohne irgendetwas verbergen zu wollen; genau dafür sieht das Regelwerk eine zweite Chance vor.
Kreatinin fällt im Muskelstoffwechsel gleichmäßig an und wird über die Niere ausgeschieden. Je mehr Wasser mit ausgeschieden wird, desto niedriger fällt die gemessene Kreatininkonzentration aus. Der Wert sagt also nichts über die Nierenfunktion im medizinischen Sinn und auch nichts über Substanzkonsum aus, sondern nur etwas darüber, wie stark die Probe verdünnt ist. Das ist ein anderer Zusammenhang als beim Serum-Kreatinin in der Nierendiagnostik, dessen Bindung an feste Eignungsgrenzen in den Begutachtungsleitlinien ausdrücklich aufgegeben wurde.
| Befund | Folge |
|---|---|
| Kreatinin mindestens 20 mg/dl | Probe erfüllt die Anforderung |
| Unterschreitung des Grenzwerts | zulässig, jedoch höchstens zweimal im Programm |
| Kreatinin 5,6 mg/dl oder darunter | sofortiger Programmabbruch |
| Kreatinin unter 0,3 g/l | gilt als aktive Verdünnung |
Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien hat ergänzt, dass verdünnte Urinproben nicht als Abstinenzbeleg gelten und höchstens eine verdünnte Probe unmittelbar hintereinander hingenommen wird. Zum Vergleich zieht die amerikanische Regelung in 10 CFR § 26.161 die Grenze ähnlich: Als verdünnt gilt dort eine Probe mit einem Kreatininwert zwischen 2 und 20 mg/dl bei gleichzeitig niedrigem spezifischem Gewicht.
Eine niedrige Kreatininkonzentration entsteht nicht nur durch absichtliche Verdünnung. Hitze, körperliche Arbeit, sportliche Belastung mit entsprechendem Trinkverhalten, bestimmte Erkrankungen oder schlicht die Gewohnheit, viel zu trinken, führen zu demselben Bild. Auch eine geringe Muskelmasse senkt die Kreatininausscheidung. Weil ein einzelner niedriger Wert also mehrdeutig ist, wertet das Regelwerk ihn nicht sofort als Täuschungsversuch, sondern erlaubt eine begrenzte Zahl von Unterschreitungen. Erst der drastisch niedrige Wert von 5,6 mg/dl oder darunter gilt als so unplausibel, dass das Programm beendet wird.
Sinnvoll ist ein gleichmäßiges, gewohntes Trinkverhalten und der Verzicht darauf, kurz vor der Abgabe größere Mengen nachzutrinken, nur weil man meint, sonst keine Probe abgeben zu können. Wer aus gesundheitlichen Gründen viel trinken muss oder ein Diuretikum einnimmt, sollte das der durchführenden Stelle vor Programmbeginn mitteilen und ärztlich belegen. Diese Angaben gehören in die Dokumentation, damit ein niedriger Wert später richtig eingeordnet werden kann. Hinweise dazu, wie sich ein Nachweis umgehen ließe, finden sich hier bewusst nicht; die Regeln werden erklärt, damit unbeabsichtigte Auffälligkeiten vermieden werden.
Eine Mengenangabe gibt es nicht und wäre auch nicht sinnvoll, weil der Kreatininwert von Muskelmasse, Temperatur und Tagesverlauf abhängt. Maßgeblich ist, dass das Trinkverhalten dem gewohnten entspricht und nicht kurzfristig gesteigert wird.
Nein. Die Unterschreitung des Grenzwerts von 20 mg/dl ist bis zu zweimal hinnehmbar. Erst ein Wert von 5,6 mg/dl oder darunter führt zum sofortigen Abbruch, weil er sich mit normalem Trinkverhalten nicht mehr erklären lässt.
Nach der 5. Auflage gilt eine verdünnte Probe nicht als Abstinenzbeleg. Sie füllt die geforderte Anzahl an Kontrollen also nicht auf, auch wenn kein Substanzbefund vorliegt.
Synonyme: Trinkmenge, Hydratation. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026 der DGVP/DGVM, insbesondere CTU 3; Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der BASt; 10 CFR § 26.161 als Vergleichsmaßstab.
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