LEXIKON
Probensicherung bezeichnet den körperlichen Schutz einer Probe vor Verlust, Beschädigung und unbefugtem Zugriff – von der Verpackung unmittelbar nach der Entnahme bis zur Ablage im Labor. Sie ist die materielle Seite dessen, was die Identitätssicherung organisatorisch leistet.
Die GTFCh verlangt eine bruchsichere und dicht verschlossene Verpackung. Bei Eingang im Labor sind alle Aufträge und Proben zu registrieren und auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen; jeder Auftrag und jede Probe erhält einen laborinternen Code. Zeigt eine Sendung Beschädigungen oder einen verletzten Verschluss, ist das zu dokumentieren, weil es die Verwertbarkeit berührt. Der Verschluss selbst ist mehr als eine Transportfrage: Er belegt, dass zwischen Entnahme und Analyse niemand Zugriff hatte. Ausführlicher steht das unter Versiegelung.
Jede Überführung einer Probe – etwa das Umfüllen, das Aliquotieren oder die Weitergabe an einen anderen Arbeitsbereich – erfolgt nach den Anforderungen der GTFCh im Vier-Augen-Prinzip und wird protokolliert. Die Dokumentation muss die beteiligten Personen ausweisen, und die Identität der Probe und ihrer Extrakte bleibt durchgehend gesichert. Ergänzend fordert die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke, die Kette des Verbleibs ab Empfang aufzuzeichnen und jede Seite eines Falldokuments auf die bearbeitende Person rückführbar zu machen.
Zur Sicherung gehört auch, dass etwas übrig bleibt. Bei Haarproben wird eine unsegmentierte Rückstellprobe zurückbehalten, das proximale Ende markiert und die Restlänge dokumentiert. Nach der Berichterstattung sind Proben mindestens sechs Monate aufzubewahren, Blutproben zwei Jahre. Eindeutig geregelt ist zudem die Zuständigkeit: Proben werden Klientinnen und Klienten niemals ausgehändigt, und Zweit- oder Nachanalysen organisiert ausschließlich die durchführende Stelle. Wer eine Überprüfung wünscht, wendet sich also dorthin und nicht an ein Labor eigener Wahl.
Der Befund wird dokumentiert und die Verwertbarkeit geprüft. Je nach Ausmaß kann die Probe unbrauchbar sein, was nach den vertraglichen Regelungen Folgen für das Programm hat.
Nein. Proben werden nicht ausgehändigt; Transport und Weiterleitung organisiert die durchführende Stelle. Näheres unter Probentransport.
Nach der Berichterstattung mindestens sechs Monate, bei Blutproben zwei Jahre; generell werden mindestens zwei Jahre empfohlen.
Verwandte Bezeichnung: Probenschutz. Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen: Richtlinien der GTFCh zur Chain of Custody, DIN EN ISO/IEC 17025, CTU-Kriterien der Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026.
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