Blog

Ablauf einer Haaranalyse: Von der Probenentnahme bis zum Laborbefund

Eine Haaranalyse liefert im Gegensatz zu einem Urin- oder Bluttest keine Momentaufnahme, sondern ein rückblickendes Bild über mehrere Monate. Genau deshalb wird sie für den Abstinenznachweis im Rahmen der MPU so häufig eingesetzt: Ein einzelnes Haar speichert gewissermaßen ein chemisches Tagebuch des Körpers. Damit dieses Tagebuch vor Gericht und Behörden Bestand hat, ist der gesamte Ablauf – von der Entnahme bis zum Befund – streng geregelt.

Warum der Ablauf so genau festgelegt ist

Haaranalysen für die MPU werden nach den sogenannten CTU-Kriterien durchgeführt, einem bundesweit anerkannten Beurteilungsrahmen für Fahreignungsdiagnostik. Diese Kriterien legen unter anderem fest, wie eine Probe entnommen, dokumentiert und im Labor ausgewertet werden muss. Nur wenn jeder Schritt lückenlos nachvollziehbar ist, akzeptieren Begutachtungsstellen und Führerscheinbehörden das Ergebnis als belastbaren Nachweis.

Die Probenentnahme: So läuft sie konkret ab

Bei uns wird die Haarprobe von geschultem Personal entnommen – am Hinterhauptshöcker, also am Hinterkopf, direkt an der Kopfhaut – gerade weil dort das Haarwachstum am gleichmäßigsten verläuft und der Anteil der Haare in der Wachstumsphase am höchsten ist. Der Ablauf im Überblick:

  • Vor der Entnahme wird die Identität anhand eines amtlichen Ausweises geprüft und dokumentiert.
  • Es werden mehrere Strähnen von etwa Bleistiftdicke direkt an der Kopfhaut abgeschnitten.
  • Das kopfhautnahe (proximale) Ende der Probe wird eindeutig gekennzeichnet, damit im Labor klar ist, welcher Abschnitt dem aktuellsten Wachstum entspricht.
  • Sowohl die entnehmende Person als auch der Klient bzw. die Klientin unterschreiben das Auftragsformular; auch der Entnahmeort am Kopf wird vermerkt.
  • Die Probe wird sicher verpackt und versiegelt an ein akkreditiertes Labor versandt.

Dieser Aufwand mag streng wirken, sichert aber ab, dass die Probe eindeutig einer Person zugeordnet werden kann und nicht nachträglich manipuliert wurde.

Wachstumsrate und Segmentlänge: Wie der Untersuchungszeitraum entsteht

Für die Auswertung wird eine durchschnittliche Haarwachstumsrate von etwa 1 cm pro Monat zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich die Länge der untersuchten Haarsegmente:

  • Alkoholnachweis (EtG): Es wird in der Regel ein Segment von maximal 3 cm untersucht, was einem Zeitraum von rund drei Monaten entspricht.
  • Drogennachweis: Hier können längere Segmente von bis zu 6 cm ausgewertet werden – also ein Rückblick von etwa sechs Monaten.

Wichtig zu wissen: Das individuelle Haarwachstum kann leicht variieren, weshalb die Zeiträume als Annäherung und nicht als exakte Kalenderangabe zu verstehen sind.

Von der Probe zum Laborbefund

Im Labor wird die Probe zunächst gewaschen, um äußere Verunreinigungen zu entfernen. Ein standardisiertes, konsentiertes Waschprotokoll existiert allerdings nicht: Die GTFCh verlangt eine Abwägung zwischen ausreichender Dekontamination und Analytverlust, und die Waschlösungen sollen analysiert werden. Bei Cannabis ist die Unterscheidung zwischen Konsum und Kontamination fachlich ausdrücklich strittig. Anschließend erfolgt die eigentliche Analyse mittels hochempfindlicher Verfahren wie LC-MS/MS. Akkreditierte Labore arbeiten dabei nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 sowie den Richtlinien der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh). Der fertige Befundbericht enthält die gemessenen Werte, den zugrunde gelegten Zeitraum sowie eine toxikologische Bewertung, die anschließend an die beauftragende Stelle bzw. an Sie übermittelt wird. Den Befundbericht erstellt das Labor (CTU 4, Berichterstellung); das Gutachten selbst erstellt die Begutachtungsstelle.

Was das für Ihre MPU-Vorbereitung bedeutet

Anerkannt wird 1 Monat pro Zentimeter, höchstens 6 Monate bei Betäubungsmitteln und Arzneistoffen und höchstens 3 Monate bei EtG – unabhängig von der tatsächlichen Haarlänge. Längeres Haar verlängert den anerkannten Zeitraum nicht; bei kürzerem Haar sind entsprechend mehr Untersuchungen nötig. Die Entscheidung für eine Haaranalyse sollte deshalb frühzeitig fallen – im Zweifel lieber ein Beratungsgespräch mehr, als am Ende Zeit zu verlieren. Wenn Sie sich unsicher sind, welcher Nachweiszeitraum für Ihren Fall gefordert ist, sprechen Sie uns gerne an: Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welches Vorgehen zu Ihrer Situation passt.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Welche konkreten Nachweise und Fristen in Ihrem Fall gefordert sind, entnehmen Sie bitte dem Schreiben Ihrer Führerscheinstelle bzw. dem Gutachtenauftrag.

← Zurück zum Blog